Entscheidungsvorlage - FB 45/0414/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen sieht die Berichterstattung über den jeweiligen Stand der Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendausschuss und im Schulausschuss vor. Dies ist in Form von Sachstandsberichten am 12.03.2013, 13.03.2014, 24.03.2015 und zuletzt am 14.03.2017 mit dem Bericht über die erste Evaluation der Schulsozialarbeit in den gemeinsamen Sitzungen der beiden Fachausschüsse geschehen. Der nun vorliegende vierte Sachstandsbericht setzt diese Informationsreihe fort.

 

  1. Vorgeschichte

 

Bereits im Jahre 1990 beschloss der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 5 Planstellen für Schulsozialarbeit. In den Folgejahren erfolgte der Ausbau der Planstellen auf den Umfang von insgesamt 9,5 Stellen.

 

Am 09.11.2011 hat der Rat der Stadt im Zusammenhang mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) beschlossen, überplanmäßig und befristet für die Dauer der Drittmittelfinanzierung Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Umfang von 18 Vollzeitstellen einzustellen. Die konkrete Verteilung auf die Schulen wurde am 12.12.2011 im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule beraten und in den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2012 sowie des Schulausschusses vom 09.02.2012 beschlossen.

 

Am 02.07.2014 beschloss der Rat der Stadt die befristete Einrichtung der zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2016. Die Refinanzierung der Personal- und Sachkosten sollte im Rahmen der Bewirtschaftung durch übertragene Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Vorjahren erfolgen.

 

Am 24.03.2015 wurde in der gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse die Verwaltung beauftragt, die Schulsozialarbeiter/-innen zukünftig im Umfang der zur Verfügung stehenden 27,5 Stellen im Rahmen der laufenden Verwaltung bedarfsgerecht einzusetzen und zu prüfen, ob und inwieweit die Fortführung der Schulsozialarbeit über den 31.07.2016 hinaus sichergestellt werden kann.

 

Nach Beratung im Kinder- und Jugendausschuss vom 17.11.2015 und auf Empfehlung des Schulausschusses von 08.12.2015 erfolgte am 08.12.2015 im Personal- und Verwaltungsausschuss der Beschluss zur Aufhebung der kw-Vermerke bei den 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit.

 

  1. Einsatz der Schulsozialarbeit

 

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht das kommunale Team Schulsozialarbeit aus einer Teamleitung und 35 Schulsozialarbeiter/-innen, die in Teilzeit bzw. Vollzeit beschäftigt sind.

Der Einsatz erfolgt an 21 Grundschulen, drei Förderschulen, einer Hauptschule, drei Realschulen, vier Gesamtschulen und einem Gymnasium und zwar jeweils mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 19,5 Wochenstunden.

Darüber hinaus wurden erstmals im Schuljahr 2016/2017 an zwei Gymnasien in städtischer Trägerschaft regelmäßige wöchentliche Beratungstage im Rahmen von Schulsozialarbeit installiert. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird dieses Modell im Schuljahr 2017/2018 auf ein weiteres städtisches Gymnasium ausgedehnt.

 

Neben den kommunalen Schulsozialarbeiter/-innen gibt es 10 Landesstellen an Schulen in städtischer Trägerschaft. Diese verteilen sich auf eine Förderschule, drei Hauptschulen und vier Gesamtschulen. Außerdem hat der Einsatz einer kommunalen Fachkraft an der Viktor-Frankl-Schule unter anteiliger Personalkostenbeteiligung des LVR bewirkt, dass dort eine weitere Landesstelle (jedoch befristet) in Teilzeit eingerichtet werden konnte.

 

Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)“ vom 02.02.2016, in geänderter Fassung vom 28.03.2017, stehen insgesamt drei Fachkräfte zur Verfügung. Eine der Landesbediensteten nahm bereits im Januar 2017 ihren Dienst auf, wobei sie für die Schulen mit Vorbereitungsklassen (ehemals Internationale Förderklassen) in der Sekundarstufe I in Burtscheid und Drimborn zuständig ist. Die zweite Landesstelle, deren Zuständigkeit im Schulverband Aachen Ost liegt, hat ihre Arbeit mit Schuljahresbeginn im August 2017 aufgenommen. Die kommunale Mitarbeiterin ist seit Mitte April 2017 in diesem Bereich tätig und zuständig für die Grundschulen, ausgehend von den Schulen mit Deutsch-Intensiv-Kursen (DiKu-Klassen).

Die drei Fachkräfte tragen die Kurzbezeichnung „Schulsozialarbeit für Integration“ und sind dem Team Schulsozialarbeit zugeordnet. Ihre Büroarbeitsplätze nebst Besprechungsraum befinden sich außerhalb der Schulen an zentraler Stelle im städtischen Gebäude „Haus der Jugend“, Kalverbenden 2, im Stadtteil Aachen-Burtscheid.

 

  1. Bedarfsmeldungen von städtischen Schulen ohne Schulsozialarbeit

 

Schulsozialarbeit ist mittlerweile an vielen, jedoch nicht an allen Schulen der Stadt Aachen verortet. Während bei den Schulformen Förderschule, Hauptschule, Realschule und Gesamtschule jede einzelne Schule über Schulsozialarbeit verfügt, sieht dies bei den Grundschulen und Gymnasien anders aus.

Im Bereich der Primarstufe sind 15 Schulen (plus 1 Teilstandort) ohne Schulsozialarbeit. Von diesen Schulen wendeten sich in den letzten Jahren insgesamt vier an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit der Frage, ob eine Möglichkeit der Mitversorgung bzw. der Berücksichtigung bei der Verteilung von Schulsozialarbeit bestehe. Dies waren die

  • GGS Am Höfling,
  • KGS Am Römerhof,
  • KGS Verlautenheide und
  • Montessori-Grundschule Reumontstraße.

Begründet wurden diese Anfragen mit Problemlagen und Anforderungen, die in dieser Form bzw. Dichte in den letzten Schuljahren und somit erst nach der Bedarfsabfrage in 2011 aufgetreten sind.

 

Genannt wurden wachsende Anteile von Kindern, die massive Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, Lern- und Entwicklungsstörungen mitbringen, aus Familien stammen, die problematische Trennungssituationen aufweisen oder mit Krankheit und Trauerfällen konfrontiert sind, Kinder mit Elternteilen, die psychisch erkrankt oder drogenabhängig sind, sowie ein Anstieg von Familien, die von Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe abhängig sind oder/und eine erst kürzlich erfolgte Zuwanderungsgeschichte aufweisen.

 

Der Fachbereich sah bislang keine Möglichkeit, diese Schulen im Rahmen des bestehenden Kontingents mit Schulsozialarbeit zu versorgen. Gleichwohl wurden andere Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe geprüft und teilweise angeboten (z.B. JIM an der Maria Montessori Schule Reumontstraße).

 

Seitens der städtischen Gymnasien wendeten sich sechs Schulleitungen mit einem unterschiedlich ausgeprägten Bedarf an Schulsozialarbeit an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Der gemeinsamen Anfrage des Kaiser-Karls-Gymnasium und des St. Leonhard Gymnasiums  konnte nach erfolgter Klärung der Bedarfe und Möglichkeiten mit der Einführung eines wöchentlichen Beratungstages durch eine Schulsozialarbeiterin begegnet werden.

Mit Beginn des aktuellen Schuljahres ist diese Maßnahme auch am Anne-Frank-Gymnasium angelaufen.

Im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen durch die erstmalige Einrichtung von Vorbereitungsklassen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an ihren Schulen, wendeten sich im vergangenen Schuljahr das Einhard-Gymnasium und das Rhein-Maas-Gymnasium mit einer Bedarfsmeldung an den Fachbereich.

Die landesseitige Einstellung der bereits weiter oben erwähnten Schulsozialarbeiterin für Integration (multiprofessionelles Team) mit der Zuständigkeit für Burtscheid und Drimborn, ermöglicht seit Januar die Unterstützung dieser beiden Gymnasien. Die Fachkraft steht zudem in Kontakt zum Pius-Gymnasium und ist auch dort bedarfsorientiert für die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen tätig.

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium hatte sich bereits im Jahre 2013 nach Möglichkeiten zur Einstellung und Finanzierung von Schulsozialarbeit erkundigt. Durch die landesseitige Einstellung der zweiten Schulsozialarbeiterin für Integration mit Einsatz im Schulverband Aachen Ost (Stammschule GHS Aretzstraße) ist künftig in begrenztem Umfang auch dort sozialarbeiterische Unterstützung möglich.

 

Obwohl der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule seinem Auftrag nachkommt, die zur Verfügung stehenden Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Rahmen der laufenden Verwaltung bedarfsgerecht einzusetzen, übersteigen die Bedarfsanmeldungen die personellen Ressourcen.

 

 

 

  1. Die Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeiter/-innen im Schuljahr 2016/2017

 

Wie in den Jahren zuvor dokumentierten die städtischen Schulsozialarbeiter/-innen ihre Arbeit im Schuljahr 2016/2017 anhand einer Statistik, deren Auswertung einen Überblick über die geleistete Arbeit gewähren soll.

Im Rahmen der Einzelhilfe wurde mit 867 Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Hierbei wurden 477 Eltern in die Arbeit mit einbezogen. In vielen Fällen wurde mit anderen, außerschulischen Fachkräften kooperiert, hierzu gehörten vor allem die Sozialraumteams und der ASD, Fachkräfte der Erzieherischen Hilfen, Ärzte, Therapeuten, der Schulpsychologische Dienst, das Sozial-pädriatische Zentrum und andere.

Im ersten Halbjahr wurden seitens der Schulsozialarbeiter/-innen rund 450, im zweiten Halbjahr weitere 500 Gruppenangebote durchgeführt. Es wurden insgesamt pro Halbjahr jeweils über 5.000 Kinder und Jugendliche mit diesen Angeboten erreicht.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit vieler Fachkräfte sind die Konfliktberatungen. Im Schuljahr 2016/2017 wurden ca. 4.000 dieser Beratungen durchgeführt.

Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe. Hier fanden 987 Einzelberatungen und 41 Informationsveranstaltungen statt. Bei knapp 2.900 Anträgen leisteten die Schulsozialarbeiter/-innen im vergangenen Schuljahr Hilfeleistung. Sie kooperierten mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen der Bewilligungsbehörden und zum Teil mit Anbietern von Lernförderung sowie mit Vertreter/-innen von Vereinen etc.

 

Das Gelingen der Arbeit hängt maßgeblich von der Zusammenarbeit der Fachkräfte verschiedener Professionen und Aufgaben ab. Der fachliche Austausch und die kollegiale Beratung gehören deshalb mit zum Aufgabenprofil der Schulsozialarbeiter/-innen. Insgesamt fanden rund 6.000 dieser Fachgespräche statt - mit Lehrkräften, OGS-Mitarbeiter/-innen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und zum Teil mit externen Fachkräften.

 

Detaillierte Ausführungen zu den Arbeitsschwerpunkten befinden sich in der Anlage 2.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da Sachstandsbericht

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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