Kenntnisnahme - FB 45/0588/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangssituation

Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Verwaltung  beauftragt,

 

a) den Kontakt zur KGS Michaelsbergstraße zu suchen und dort die Bereitschaft über eine        Verlagerung der Schule zu ermitteln,

b) unter der besonderen Berücksichtigung der Aspekte des Raumbedarfs und des Schulprogramms, die Verlagerung der KGS Michaelsbergstraße in die Räumlichkeiten der GHS Burtscheid zu prüfen,

c) die Voraussetzungen eines realistischen Umzugsszenarios zu prüfen. Hierbei sollen die Rahmenpunkte wie z.B. ein möglicher Zeitpunkt, die benötigten Raumbedarfe oder ein Übergangsszenario dargestellt werden,

d) zu prüfen, für welche weiteren alternativen Nutzungsmöglichkeiten für Bildungseinrichtungen der Standort der GHS Burtscheid geeignet wäre,

e) die Ergebnisse der Punkte 1 bis 4 im ersten Quartal 2019 im Ausschuss vorzustellen.

 

Die KGS Michaelsbergstre ist eine 2-zügige Grundschule mit 9 OGS-Gruppen (davon 2 Gruppen mit spUb) und bietet die Möglichkeit des Gemeinsamen Lernens (GL).

Im Rahmen des OGS-Ausbaus an der KGS Michaelsbergstre war geplant auf Schulhofebene einen zweigeschossigen Multifunktionsraum (EG mit Bühnenbereich, OG Empore mit Nischen/

Differenzierungsbereichen) zu errichten, mit einer Gesamtfläche von 270 qm NF Schülerfläche + 16 qm Nebenraum.

 

Die GHS Burtscheid wird auslaufend geschlossen und hat im laufenden Schuljahr 2018/19 noch 15 Klassen mit insgesamt 261 Schülern. Dies wird sich in den folgenden Schuljahren voraussichtlich wie folgt verringern:

-          Schuljahr 2019/20 = 12 Klassen / 199 Schüler

-          Schuljahr 2020/21 =   8 Klassen / 130 Schüler

-          Schuljahr 2021/22 =   6 Klassen / 93 Schüler

-          Schuljahr 2022/23 =   3 Klassen / 49 Schüler

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

a)      Am 17.01.2019 gab es ein Gespräch zwischen der Verwaltung und der Schulpflegschaft der KGS Michaelsberg, an dem neben der Schulleitung und einzelnen Lehrerinnen insgesamt 18 Elternvertreter/innen teilnahmen. Die Verwaltung hat über den politischen Auftrag aus dem SchuA vom 29.11.2018 informiert und dargestellt, dass bei einer quantitativen Betrachtung der Raumkapazitäten ein Umzug der KGS Michaelsberg in die GHS Burtscheid im Sommer 2021 möglich wäre. Die Eltern äußerten Bedenken gegen eine gleichzeitige Nutzung des Gebäudes der GHS Burtscheid durch die Grundschüler/innen und jugendliche Schüler/innen. Man hält die alterstypischen Verhaltensweisen von Jugendlichen nicht mit den Interessen und Bedürfnissen der jüngeren Kinder vereinbar. Wenn eine Verlagerung der KGS Michaelsbergstraße beschlossen werden sollte, kann diese nach einhelliger Meinung der anwesenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden erst zum Jahr 2023, mit der endgültigen Auflösung der Hauptschule, vollzogen werden. Die Eltern äußerten die Erwartung, dass bei einer Verlagerung in das Gebäude der GHS auch ein gutes und zukunftsgerichtetes Raumangebot zur Verfügung steht und dass vorher ggfs. notwendige Sanierungsmaßnahmen erfolgen.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die aktuelle Elternschaft u. die derzeitigen Anmeldungen nicht von der Prämisse ausgegangen seien, dass der Standort Michaelsberg in Frage steht. Ein Umzug könnte im Einzelfall erhebliche Auswirkungen auf den Schulweg haben.

Darüber hinaus haben  sich die anwesenden Eltern vorbehalten, die gesamte Elternschaft zu informieren, um anschließend ein komplettes Meinungsbild zu haben.

Im Gespräch wurde auch darauf hingewiesen, dass im Schulgebäude weiterhin drei Erzieherklassen des Käthe-Kollwitz- Berufskolleg unterrichtet werden. Gegen eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit dem Käthe-Kollwitz-Berufskolleg gab es keine Einwände.      

 

b)      Die KGS Michaelsbergstraße hat einen Bestand/Bedarf an 1.518 qm. Hierin enthalten sind die 286 qm, für den geplanten OGS-Ausbau am Standort Michaelsbergstr., jedoch ohne die Fläche der beiden beim Marienhospital angemieteten OGS-Räume (150 qm). Ebenfalls nicht enthalten sind die Flächen der OGS-Verpflegungsküche mit Speiseraum und des Hausmeisterbüros, denn hier wäre eine gemeinsame Nutzung mit der GHS Burtscheid möglich.

Die GHS Burtscheid verfügt im Altbau über insgesamt 1.612 qm, ohne Hausmeisterbüro und die Fachunterrichtsräume für Physik, Werken und Hauswirtschaft/Schulküche. 

 

c)       Auf der Grundlage der Raumbedarfe der KGS Michaelsbergstraße wäre mit entsprechenden baulichen Anpassungen hinsichtlich geänderter Nutzungsmöglichkeiten der Räume  eine Verlagerung der KGS Michaelsbergstraße in den Altbau der GHS Burtscheid mit Beginn des Schuljahres 2021/22 möglich.

 

Die Hauptschule selber könnte dann einschließlich ihrer Verwaltung in den Neubau umziehen und würde im Altbau weiterhin die dort befindlichen Fachunterrichtsräume (Physik/Werken/ Hauswirtschaft) über einen Nebeneingang nutzen.

Im Neubau der GHS Burtscheid stehen ohne Mensa/Verpflegungsküche, PC-Raum und    NW-Räume für Chemie insgesamt 588 qm (1 x Schülercafe 57,75 cm + 11 Kursräume zwischen 66 und 40 qm) zur Verfügung. Hiervon werden jedoch zurzeit 2 Kursräume (59 qm + 48 qm) durch die Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Diese Nutzung wird sich dauerhaft auf          3 Räume erweitern.

 

d)      Als alternative Bildungsnutzungsmöglichkeiten für den Standort GHS Burscheid wurde eine gemeinsame Unterbringung der Oberstufen des Einhard-Gymnasiums und des Rhein-Maas-Gymnasiums geprüft. Hintergrund ist die Umstellung der Gymnasien von der acht- auf die neunjährige Beschulung (G9) und die daraus spätestens im Jahr 2026 entstehenden zusätzlichen Klassenraumbedarfe.

Auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2018/19 wurde für die SEK II der beiden Gymnasien ein Bedarf an 29 Kursen ermittelt. Bei der Berechnung wurde je Kurs eine Schülerzahl von 19,5 zugrunde gelegt.

Den rechnerisch zu bildenden 29 Kursen in der SEK II stehen im Gebäude Malmedyer Str. 25 Klassen/Kursräume gegenüber. Abzüglich der 3 Kursräume, die dauerhaft durch das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg genutzt werden, ergibt sich ein Fehlbestand von 7 Räumen, der jedoch durch die vorhandenen 7 Fachunterrichtsräume ausgeglichen werden kann. Diese müssten jedoch ggfls. an die Erfordernisse eines Unterrichts der SEK II angepasst werden.

Büro und  Arbeits- und Lehrerzimmer könnten im derzeitigen Verwaltungsbereich eingerichtet  und eventuell kleine Gruppenräume entsprechend umgestaltet werden.

 

e)      Neben der Verlagerung der KGS Michaelsbergstre re nach Schließung der GHS Burtscheid zusätzlich auch eine Verlagerung der Aachener Dependancen der Abendrealschule als auch des Abendgymnasiums in das Schulgebäude Malmedyer Straße bei entsprechenden baulichen Veränderungen glich. Ob die  Schülerzahlen  der in Würselen vorhandenen Angebote des städteregionalen Weiterbildungskollegs (Abendkurse des Abendgymnasiums sowie Kollegkurse im Vormittagsbereich) ausreichend sein werden, um diese auch tragfähig  parallel in Aachen zu installieren, lässt sich nicht absehen. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung diese Überlegung derzeit nicht zielführend.

 

Bei einer „kombinierten Nutzung“ würde aus Sicht der Verwaltung das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg bevorzugt, das angesichts des hohen Bedarfs an pädagogischen Fachkräften mit hoher Wahrscheinlichkeit einen aufwachsenden Platzbedarf haben wird und inhaltlich gut zu einer Grundschule passen würde. Hierfür nnten dann weitere Flächen im Schulgebäude Malmedyer Straße bereitgehalten und an die StädteRegion vermietet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

 

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Anlagen

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