Anhörung - FB 11/0345/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des  Winterdienstes aus einer Hand durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Die zu erarbeitende Neukonzeption wird nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 wird den o.g. Fachausschüssen empfohlen, den Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergaben durchzuführen.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des Winterdienstes aus einer Hand ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 erfolgt der Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergabe u.a. durch den Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23).

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des Winterdienstes aus einer Hand ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 erfolgt der Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergabe u.a. durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45).

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des Winterdienstes aus einer Hand ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 erfolgt der Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergabe u.a. durch den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E 26).

 

 

 

In Vertretung

 

Dr. Markus Kremer                                 

Beigeordneter

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Beschluss vom 12.03.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Organisation des gesamten Winterdienstes der Stadt Aachen aus einer Hand zu erstellen. Dabei sollte der Winterdienst für relevante Radwegeverbindungen (u.a. Vennbahnweg, Radschnellwege und Radvorrangrouten) geplant und in das Konzept integriert werden. Der Verzicht bzw. die Reduktion der externen Vergaben sollte in Synergie zur Grünpflege und anderen saisonalen Tätigkeiten beim Aachener Stadtbetrieb sowie bei anderen Aufgaben in der Verwaltung dargestellt werden.

 

Derzeit ist die Zuständigkeit für den Winterdienst wie folgt aufgeteilt: 

 

FB 23   Winterdienst für unbebaute Grundstücke im Wege der Fremdvergabe

 

Anzahl der Flächen: 79

Räum- und Streulänge/fläche insgesamt: 8.107 m Bürgersteigflächen und 21.261 m² Grundstücksfläche

Auftragsvolumen Fremdvergabe: Haushaltsansatz 2015-2019 im Durchschnitt 115.000 € jährlich

 

E 26  Winterdienst für bebaute Grundstücke (außer Schulen) im Wege der Fremdvergabe

 

Anzahl der Objekte: 132

Räum- und Streulänge/fläche insgesamt: z.Z. 14.886 Meter

Auftragsvolumen Fremdvergabe: Planansatz in den Wirtschaftsplänen 2016-2018 223.300 € jährlich

 

FB 45    Winterdienst für Schulen im Wege der Fremdvergabe nach 20 Uhr

 

Der Winterdienst an städtischen Schulen (64 Objekte) wurde unter Beteiligung des Sport- und Schulausschusses zur Wintersaison 2014/2015 grundlegend umgestellt vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Regelungen. Die Schulhausmeister stellen während ihrer Dienstzeit den Winterdienst sicher. Ein darüber hinausgehender Einsatz  ist aus Gründen der arbeitszeitrechtlichen Regelungen (insbesondere EU-Rechtsprechung zur Arbeitsbereitschaft) nicht zulässig. Nach Dienstende übernimmt daher der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst auf den Außenflächen bis 20 Uhr (gemäß Satzung). Darüber hinaus ist  ab 01.11.2018 aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Fremdfirma für den Winterdienst auf den Innenflächen (Zuwegungen zu den Turnhallen zwischen 20 und 23 Uhr, 3.526 lfd. m) durch FB 45 beauftragt. Im vergangenen Winter erfolgte der Einsatz nur an einem Tag.

 

 

 

 

 

E 18  derzeitige Aufgaben im Winterdienst

 

Durch den Aachener Stadtbetrieb werden rd. 1.450 km Fahrbahn und ca. 120 km Radwege geräumt bzw. gestreut. Darüber hinaus obliegt dem E 18 die manuelle Winterdienstverpflichtung an über 1.000 Objekten (rd. 220 Kreuzungsbereiche, 190 Fußgängerüberwege, 27 Fußgängerzonen, 18 Brücken, 64 Treppenanlagen, 410 Gehwege vor städt. Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen. Die Winterdienstverpflichtungen des FB 45 an 64 Schulen und 48 Turnhallen wurden bereits übernommen (s.o. zu FB 45).

Die Flächen- und Längenangaben für den Winterdienst des E 18 insgesamt  werden im Rahmen des Gesamtprojektes ermittelt und digital aufbereitet.

Zur Sicherstellung des Winterdienstes sind insgesamt 320 MitarbeiterInnen des Stadtbetriebes aus nahezu allen operativen Bereichen (Grünpflege, Friedhofswesen, Straßenunterhaltung etc.) in einem Zweischichtbetrieb im Einsatz, davon anteilig für den manuellen Winterdienst rd. 200 Mitarbeiter.

Aktuell bestehen keine Verträge des E 18 mit Firmen zur Wahrnehmung des Winterdienstes. In den vergangenen beiden Jahren bestand noch ein Vertrag für den maschinellen Winterdienst in den Bereichen Richterich und Kornelimünster.

 

Beabsichtigte Neukonzeption Winterdienst aus einer Hand durch E 18

 

Der Aachener Stadtbetrieb ist bereit, den Winterdienst gesamtstädtisch aus einer Hand sicherzustellen (durch Eigenleistung bzw. ggf. teilweise Fremdvergabe), was im Hinblick auf die im E 18 vorhandene Fachkompetenz befürwortet wird. Eine entsprechende Neukonzeption erfordert jedoch eine eingehende Analyse und Neuorganisation der bestehenden Räum- und Streupläne, auch um sich ergebende Synergien beziffern zu können. Erste Prüfungen, welche Teilflächen des FB 23 in bestehende Routenplanungen integriert werden können, haben ergeben, dass diese Analyse sehr aufwändig ist, da sie jeweils eine Neuorganisation des Personal-, Fahrzeug-, und Sachmitteleinsatzes bedingt (u.U. Einsatz anderer Fahrzeuge, zusätzliche Touren zur Aufnahme von Streumitteln, veränderter Personaleinsatz, anderer Zuschnitt der Routen etc.). E 18 beabsichtigt, aufgrund der Komplexität eine professionelle Begleitung durch eine hierauf spezialisierte Unternehmensberatung zu beauftragen, um sodann für alle Bedarfsträger in der Gesamtbetrachtung einen optimierten Winterdienst wahrnehmen zu können.

Darüber hinaus sind im Zuge der Neukonzeption  neben der Frage des Personalbedarfs auch die Frage der räumlichen Kapazitäten und Zentralisierung der Betriebsstätten sowie die gewünschte Reduzierung der Fremdvergaben des Aachener Stadtbetriebes in seinen Geschäftsbereichen insgesamt einzubeziehen. Das Beschwerdemanagement wird im Zuge der Qualitätssicherung ebenfalls zu betrachten sein, indem E 18 konsequenterweise als einheitlicher Ansprechpartner fungiert. Die künftige  Kostenerstattung seitens der Bedarfsträger wird in der Ausgestaltung eines schlanken Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses favorisiert.

Ziel der Neukonzeption Winterdienst aus einer Hand ist es, die Fremdvergaben zugunsten der Eigenleistung zu reduzieren, was jedoch unter Berücksichtigung des Zeitfensters der Winterdienstverpflichtung nur durch Mehrpersonal möglich sein wird. Hierbei gilt es, eine wirtschaftlich vertretbare Lösung zu erarbeiten (z.B. durch Effektivitätssteigerungen bei synergetischen Effekten und durch Rekommunalisierung in anderen Geschäftsbereichen mit der Folge der Gewinnung zusätzlicher Personalressourcen für den Winterdienst). Denn bei den derzeitigen Fremdvergaben des FB 23, E 26 und FB 45 werden nur die tatsächlich geleisteten Winterdiensteinsätze mit den beauftragten Firmen abgerechnet, wohingegen bei Eigenleistung das Personal durchgängig zu beschäftigen ist  und zudem in der Kombination mit anderen fachlichen Aufgaben des E 18 auch höher vergütet wird, als es für einen ausschließlichen Winterdiensteinsatz notwendig wäre. Ebenfalls sind Sachkosten für zusätzliche Fahrzeuge, räumliche Unterbringung von MitarbeiterInnen und technische Ausstattung zu berücksichtigen.

Insgesamt sind daher bei Eigenleistung unstrittig Mehrkosten zu erwarten, deren Höhe noch offen ist. Inwieweit diese Mehrkosten unter dem Aspekt und in Abwägung einer höheren Qualität der Durchführung des Winterdienstes vertretbar sind, muss – ggf. mit Blick auf Personal- und Raumkapazitäten auch schrittweise  - betriebswirtschaftlich betrachtet und gemeinsam durch Verwaltung und Politik entschieden werden. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine erneute Vorlage. Festzustellen ist nach Erfahrungen nahezu aller Bedarfsträger, dass es in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden über die Ausführung des Winterdienstes durch die beauftragten Fremdfirmen gekommen ist.

Die Sicherstellung eines in qualitativer und finanzieller Hinsicht optimierten Winterdienstes aus einer Hand durch E 18 ist  insgesamt erst nach Vorliegen der  Erkenntnisse aus den durchzuführenden Analysen für die Wintersaison 2020/2021 möglich.

Im Hinblick auf die erforderliche Verkehrssicherungspflicht wird den zuständigen Fachausschüssen (Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, Betriebsausschuss Gebäudemanagement und  Schulausschuss) empfohlen, den Winterdienst für die kommende Wintersaison 2019/2020 im Rahmen der bisherigen Fremdvergaben sicherzustellen. Für die bebauten Grundstücke (außer Schulen) ist aktuell durch E 26 bereits eine EU-weite Ausschreibung veröffentlicht.

 

Der Winterdienst auf relevanten Radwegeverbindungen wird in die Neukonzeption eingebunden.

Hierzu nehmen die betroffenen Bereiche E 18 und der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) zunächst einen Abgleich vor, welche Radwege bereits in den Einsatzplänen berücksichtigt sind (aktuell 120 km). FB 61 legt aus fachlicher Sicht fest, welche Radwege darüber hinaus – auch außerhalb der geschlossenen Ortslage -  mit welcher Priorität zu räumen und zu streuen sind. Der Fachbereich Umwelt (FB 36) wird hierbei hinsichtlich der umweltbezogenen Aspekte (Wahl der Streumittel) zur Stellungnahme beteiligt. Derzeit erfolgt keine Kostenerstattung des FB 61 an E 18 zum Winterdienst auf Radwegen. Sofern sich im Rahmen der Festlegungen die Notwendigkeit ergibt, außerhalb des Gebührenhaushaltes Winterdienst auf Radwegen durchzuführen, bedingt dies ein entsprechendes Budget bei FB 61 und Kostenerstattung an E 18.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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0

Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen können erst nach erfolgter Neukonzeption beziffert werden (siehe Erläuterungen).

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