Entscheidungsvorlage - FB 36/0373/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage erläuterten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit weiter zu bearbeiten und die Umsetzung vorzubereiten.

 

Der Antrag Nr. 443/17 "Anreize schaffen für klimafreundliche Vorgärten" vom 28.01.2019 gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Aachen soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept für den Erhalt und die Aufwertung von klimafreundlichen Vorgärten in der Stadt Aachen zu entwickeln. Als mögliche Bausteine eines solchen Konzepts werden eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Information, sonstige Anreize für blühende und insektenfreundliche Vorgärten sowie der Erlass von Vorgartensatzungen aufgeführt.

 

Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Information

Negative klimatische Auswirkungen ergeben sich im städtischen Bereich vorwiegend durch die Versiegelung mit Gebäudekomplexen und baulichen Nebenanlagen, in geringerem Umfang auch durch Umwandlung von Vorgärten in Kies- und Steinflächen. Im Hinblick auf Bestäuberinsekten haben Gärten und Vorgärten allerdings eine hohe Relevanz.

 

Insektenfreundliches Gärtnern ist in der öffentlichen Diskussion derzeit sehr präsent, u.a. auch durch das erfolgreiche Volksbegehren in Bayern sowie den besorgniserregenden Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES), demzufolge ohne grundlegende Änderungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weltweit eine Million Arten vom Aussterben bedroht sind. Für Deutschland hatte der Entomologische Verein Krefeld von 1989 bis 2017 bereits einen dramatischen Rückgang der Insektenmasse festgestellt. Im Sachgebiet Umweltbildung und Umweltinformation des Fachbereichs Umwelt gibt es bereits seit Beginn dieses Jahres die Idee, im kommenden Jahr 2020 das Thema Biodiversität und naturnahes Gärtnern in den Mittelpunkt von Veranstaltungen und öffentlichen Aktionen zu stellen. Das Ziel hierbei ist, für naturnahe und insektenfreundliche Gärten zu werben, den Bürgerinnen und Bürgern Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und sie bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen. Konkrete Vorschläge für die (Vor-)Gartengestaltung sind, Blühinseln mit regionalem Saatgut einzusäen, heimische ungefüllte und insektenfreundliche Kräuter und Blumen und – sofern es genügend Platz gibt - auch Sträucher und Bäume zu pflanzen, sowie Insektenhotels und Lebensräume für Tiere wie Igel, Frösche und Eidechsen anzubieten.

 

Das Thema 'klima- und insektenfreundliche Gärten' ist auf verschiedenen Ebenen bedeutsam:

  • im Rahmen von privaten Flächen wie Gärten und Vorgärten, aber auch auf Balkonen,
  • in Kleingartenanlagen, die größere Flächen zur Umsetzung bieten,
  • auf öffentlichen Flächen wie Grünanlagen und Parks, die als wichtige Beispielflächen dienen und damit zur Nachahmung auf privaten Flächen einladen können,
  • auf dem Gelände von Schulen und Kitas, durch die Kinder, Jugendliche und Eltern mit dem Thema in Kontakt kommen,
  • sowie im Rahmen von Grünpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern für Straßenbäume/Baumscheiben und öffentliche Grünflächen.

 

Für die Öffentlichkeitsarbeit und die gesellschaftliche Verankerung des Themas gibt es aus anderen Städten bereits gute Beispiele zum Nachahmen, z.B. „Bonn blüht und summt“, oder auch „Kreis Paderborn blüht und summt“, wo Bürgerinnen und Bürger  kostenlos regionales Saatgut für die Anlage von Blühinseln und eine Beratung zum Anlegen solcher Flächen erhalten. In Aachen ist es denkbar, mit einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen zu kooperieren und Mitstreiterinnen und Botschafter für dieses Thema zu gewinnen und somit auch größere Kapazitäten für Beratung und Saatgutverteilaktionen bereitzustellen. Möglichkeiten zu derartigen Kooperationen sollen noch ausgelotet werden.

 

Außerdem planen die Mitarbeiterinnen im Bereich Umweltbildung/Umweltinformation für 2020 ein Veranstaltungsangebot zu naturnahem Gärtnern mit

  • Vortragsveranstaltungen zum naturnahem Gärtnern,
  • Exkursionen zu Beispielgärten, z.B. zu positiven Privatgärten, Kleingärten, Flächen auf Schulen und öffentlichen Flächen, sowie
  • Workshops, um naturnahes und bienenfreundliches Gärtnern direkt auszuprobieren.

Es wird beabsichtigt, diesbezüglich mit der VHS Aachen zu kooperieren. Wo es sich anbietet, sollen auch Kooperationen mit Initiativen vor Ort eingegangen werden (z.B. mit Kleingartenvereinen, Schulgarteninitiativen, Stadtteilbüros). Außerdem wird angestrebt, in Kooperation mit dem Stadtbetrieb die naturnahe und insektenfreundliche Gestaltung von öffentlichen Flächen fortzuführen und auch für Baum- bzw. Grün-Patenschaftsflächen bei Bürgerinnen und Bürgern zu werben.

 

Es wird außerdem geprüft, in der zweiten Jahreshälfte 2020 als weiteren Anreiz einen Fotowettbewerb zu veranstalten, bei dem Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, naturnahe und insektenfreundliche Gärten zu porträtieren. Mit den schönsten Fotos soll dann – kombiniert mit entsprechenden Informationen – eine Wanderausstellung gestaltet werden, die in der Zukunft das Thema weiter präsent macht. Stadtbibliothek und Volkshochschule könnten dafür mögliche Ausstellungsorte sein.

 

Rechtsverbindliche Vorgaben

Im Antrag wird auch der "Erlass von Vorgartensatzungen" als denkbares Instrument genannt, um unbepflanzte und versiegelte Flächen zu verhindern. Bestehende Satzungen in Nordrhein-Westfalen, so auch in Aachen, gelten oft nur für kleinere Teilbereiche des Stadtgebiets. In der Regel ist der Erhalt eines charakteristischen Ortsbilds das Ziel der Satzung. Meist sind bei der Verpflichtung zur Begrünung der Flächen Ausnahmen formuliert. So können beispielsweise im Geltungsbereich der entsprechenden Satzung von Düsseldorf befestigte Flächen als Gestaltungselement einen Anteil von bis zu 50% einnehmen, in Oelde sind bei Doppel- oder Reihenhäusern bis zu 70% erlaubt. Geh- und Fahrflächen sind in der Regel ebenso ausgenommen wie Fahrradabstell- und Mülltonnenstandplätze. Generell ist beim Erlass von Satzungen immer auch der erhöhte Personalaufwand für die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen zu beachten.

 

Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung NRW sind die nicht überbauten Flächen bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sowohl wasseraufnahmefähig zu belassen bzw. herzustellen als auch zu begrünen. Dies gilt, soweit dem nicht eine andere zulässige Verwendung der Fläche entgegensteht. Diese Vorgaben finden keine Anwendung, wenn es in Bebauungsplänen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen im betreffenden Bereich gibt.

 

Solche Festsetzungen in Bebauungsplänen sind möglich zum besonderen Nutzungszweck von öffentlichen und privaten Grünflächen, zur Versiegelung und zum Freihalten von Flächen sowie zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation.

 

Da aus den oben genannten Gründen (u.a. zahlreiche Ausnahmen, Aufwand für Kontrolle und Ahndung) der Erlass von allgemeinen Satzungen meist nicht zielführend ist, werden für die Stadt Aachen die Anwendung der verbindlichen Bauleitplanung, die Festlegungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und insbesondere die oben dargestellten Arten von Öffentlichkeitsarbeit als geeigneteres Mittel angesehen, um die Bepflanzung von privaten Flächen zu fördern.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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