Kenntnisnahme - FB 45/0679/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Jugendberufshilfe hat zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss und des Schulausschusses am 05.09.2018 über ihre Arbeit berichtet.

1. Jugendsozialarbeit als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe

Die Jugendhilfe hat neben anderen sozialpolitischen Aufgaben auch den Auftrag junge Menschen bei ihren alterstypischen Herausforderungen zu unterstützen. Das Besondere an der Jugendhilfe im Vergleich zu den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) oder des Jobcenters (SGB II) ist, dass der Fokus der Jugendhilfe auf die ganzheitliche Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit und Stabilisierung der sozialen und psychischen Entwicklung junger Menschen gelegt wird. r die Heranwachsenden, die einen Unterstützungsbedarf bei ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Integration, aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigung und sozialen Benachteiligungen haben, wurde entsprechend der „§ 13 SGB VIII zur Jugendsozialarbeit als eigenständiger Bereich zwischen den erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen“

(vgl. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder Jugendhilfe vom 28./29.06.2018, S. 6). Hierdurch ist der vorrangige Auftrag an die Jugendsozialarbeit,  junge benachteiligte Menschen mit sozialpädagogischen Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.
 

1.1 Was wird unter sozialer Benachteiligung verstanden?

Junge Menschen sind sozial benachteiligt, wenn ihr Zugang zur Bildung, Ausbildung und Beruf sowie zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist. Ursachen hierfür können unter anderem das Aufwachsen in Armut, in strukturarmen Regionen oder stigmatisierten Quartieren, aber auch fehlende oder geringe Ressourcen aus der Herkunftsfamilie und eine wenig erfolgreiche Schullaufbahn sein.

 

1.2 Was bedeutet individuelle Beeinträchtigung?

Individuell beeinträchtigt sind junge Menschen, wenn ihre persönlichen Merkmale es ihnen erschweren die Anforderungen zur Teilhabe an der Gesellschaft zu erfüllen. Indikatoren für eine individuelle Beeinträchtigung liegen beispielhaft vor, wenn es körperliche, psychische und geistige einschränkende Faktoren in der Gesundheit gibt oder Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten vorliegen.

ufig verschwimmen die Grenzen zwischen den Benachteiligungen und Beeinträchtigungen beziehungsweise sie bedingen einander.

Ein aktuelles Beispiel sind die jungen Menschen mit Fluchterfahrungen, die in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert als Zielgruppe der Jugendhilfe und somit auch in der Jugendsozialarbeit bekommen haben. Ihre individuelle Situation ist häufig geprägt durch Traumatisierung, Existenzangst und unsicheren aufenthaltsrechtlichen Status.

 

1.3 Wie können die sozialpädagogischen Hilfen aussehen?

Unter Beachtung der Handlungsprinzipien der Jugendsozialarbeit wie Subjektorientierung, Partizipation und Freiwilligkeit können die sozialpädagogischen Hilfen individuell r junge Menschen oder auch für Gruppen angeboten werden. Dies bedeutet für die jungen Menschen, dass sie ergebnisoffen beraten werden und verschiedene Wege aufgezeigt bekommen.

Die Heranwachsenden dürfen dabei auch ihre Wege ändern, ohne dass ihnen mit finanziellen oder anderen Konsequenzen gedroht wird. Dabei können durch Kontinuität und Verlässlichkeit vertrauensvolle und stabilisierende Beziehungen entstehen.

Die Jugendsozialarbeit soll den Jugendlichen Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen vermitteln und ihre Persönlichkeitsentwicklung stärken.

Grundlage für diese Arbeit sind niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel aufsuchende Arbeit, Beratung, Unterstützung beim Erwerb beruflicher Fähigkeiten oder beim Einstieg in die Arbeitswelt, um möglichst vielen jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf den Zugang zu ermöglichen.

 

In der Jugendberufshilfe wird dies durch ein enges Zusammenwirken von sozialpädagogischer Unterstützung, Stützunterricht durch Lehrkräfte und Begleitung von Arbeitsprozessen durch Ausbilder erreicht.

Hierbei stimmen sich die sozialpädagogischen Fachkfte mit den Schulen oder den relevanten Akteuren aus dem Ausbildungsbereich oder der Arbeitswelt ab.

 

2. Was steht hierzu im Kinder und Jugendförderplan des Landes und der Stadt Aachen?

Der Kinder und Jugendförderplan (KJFP) des Landes umfasst im Wesentlichen die Förderbereiche der §§ 11 - 14 SGB VIII - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Mit der Förderung sollen die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe die Angebotsvielfalt und die Pluralität sichern sowie durch die gezielte Förderung fachlicher Schwerpunkte die bestehenden Angebote durch neue Formen und Handlungsfelder ergänzen.

Im dritten kommunalen Kinder und Jugendrderplan (2015- 2020) der Stadt Aachen wird  die Umsetzung des § 13 SGB VIII  - Jugendsozialarbeit in der Stadt Aachen dargestellt. Bestandteil ist hier auch ein kurzer Abriss der Tätigkeiten der Jugendberufshilfe.

Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendrderplanes besteht zum einen der Auftrag an die Stadt Aachen die Inhalte des Kinder- und Jugendrderplanes umzusetzen und zum anderen erklären die politischen Verantwortlichen die finanziellen und personellen Ressourcen zur Ausgestaltung der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen (vgl.3. Kinder und Jugendplan der Stadt Aachen 2015- 2020, S. 5, 20, 21).

3. Das Arbeitsfeld der städtischen Jugendberufshilfe
Seit 1983 unterstützt die städtische Jugendberufshilfe der Stadt Aachen junge Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet entsprechend der obigen Ausführungen sozialpädagogische Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt.

Sowohl aus eigenem Antrieb als auch durch Drittmittelförderungen wird die städtische Jugendberufshilfe für junge Menschen aus dem Stadtgebiet Aachen tätig.

r Maßnahmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, ist die Jugendberufshilfe nach der Akkreditierungs und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und wird daher hrlich auditiert.

 

3.1 Beratung und Begleitung durch sozialpädagogische Fachkfte

  • innerhalb der Kooperation mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit (Jugendberufsagentur)
  • Anfragen von Beratung durch junge Menschen, Eltern, Betreuern etc.
  • Anfragen von Schulen zur Beratung von Schüler*innen
  • Durchführung von Elementen der vertieften Berufsorientierung (VBO)
  • Beratung in den Einstieg Ausbildung/Beruf
  • Bewerbungstraining
  • Methoden - / Sozialkompetenztraining
     

3.2 Berufsorientierung/ Berufsvorbereitung in eigenen Werkstätten/Fachräumen durch Werkmeister und Ausbilder

  • Bereitstellung von Praktika für Schüler*innen, die noch nicht betriebsfähig sind
  • Erlernen und Trainieren von Arbeitsverhalten
  • nach Bedarf Abklärung zur Eignung/Interesse in/an bestimmten Ausbildungsberufen
  • Trainieren der Softskills
  • Vermittlung berufsbezogener Basiskenntnisse
     

3.3rderung von schulischen und berufsbezogenen Basiskenntnissen durch Lehrkräfte (Stützunterricht)

  • Lernstanderhebung zur Verbesserung der schulischen Ausbildungsvoraussetzungen
  • rderung der schulischen Kenntnisse bezogen auf die Ausbildung
  • rderung von schulischen Basiskenntnissen mit Praxisrelevanz
  • Deutschförderung für Seiteneinsteiger*innen, insbesondere für junge Menschen mit Fluchthintergrund
     

3.4 Die inhaltliche Ausstattung

Um oben genannte Arbeitsfelder umsetzen zu können, bedarf es an Fachpersonal und Werkstätten sowie Fachräumen. Die Jugendberufshilfe bietet folgende Berufsbereiche zum Kennenlernen an:

  • Holz- und Metall
  • Hauswirtschaft
  • Bau, Garten- und Landschaftsbau
  • Maler/Lackierer

 

3.5 Die Kooperation mit anderen Institutionen
Gemäß § 13 SGB VIII werden die Angebote mit den relevanten Institutionen abgestimmt.
Daher arbeitet die Jugendberufshilfe in unterschiedlichen Gremien zum Thema Übergang Schule Beruf“ und beteiligt sich an unterschiedlichen Kooperationsprojekten mit freien Tgern der Jugendsozialarbeit, wie z.B. der Umsetzung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA) und der Umsetzung der Module der Berufsorientierung im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule-Beruf NRW“

Die Beratung und Begleitung findet sich insbesondere in der Beteiligung an der Jugendberufsagentur innerhalb der Städteregion Aachen und in der Beratungsstelle der Jugendberufshilfe im Gebäude Alfonsstraße wieder.

Das werkpädagogische Angebot Jugendsozialarbeit mit jungen Geflüchteten“ auf Basis der Finanzierung des Landesjugendamtes erhebt ebenfalls den Anspruch mit den Institutionen vor Ort im Sinne der Zielgruppe intensiv zusammen zu arbeiten.

3.6 Die Verortung der Jugendberufshilfe im Stadtgebiet
Die Vielfalt aber auch Herausforderungen der Jugendberufshilfe zeigen sich auch in der Verortung innerhalb der Stadt Aachen. Es befinden sich insgesamt vier Dependancen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten in verschiedenen Stadtteilen innerhalb Aachens.

  • Unterer Backertsweg 6
  • tticher Straße 322 (Hochgrundhaus)
  • Alfonsstraße 24
  • Talstraße 2 (Depot)

Darüber hinaus werden Beratungen an der GHS Burtscheid, am Berufskolleg Käthe Kollwitz und am Berufskolleg Gestaltung und Technik regelmäßig (im Schnitt 2x wöchentlich) durchgeführt.

 

  1. Ausblick

Ausgehend von der Betrachtung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist festzustellen, dass in den letzten drei Monaten im Jahr 2019 im Durchschnitt 832 jungen Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren im Geschäftsstellenbezirk Aachen arbeitslos gemeldet waren.

Hinzu kommt noch eine beträchtliche Anzahl von jungen Menschen mit Fluchthintergrund, die aufgrund ihrer aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit  - z. B. ohne Beschäftigungserlaubnis in dieser Statistik nicht erscheinen.

Das Verhältnis der gemeldeten Ausbildungsstellen in der Stadt Aachen sieht zu den erfassten Bewerbern sehr positiv aus. Es besteht eine Relation von 1,9 Stellen auf einen Bewerber.

Dennoch gibt es im September 2019 noch 298 unversorgte Bewerber, denen 659 freie Stellen gegenüber stehen.

Hier ist die Jugendberufshilfe dringend gefordert, durch Beratung und Orientierung schwächere“ Bewerber zu qualifizieren und zu motivieren sich für andere Berufe zu interessieren. Im Weiteren ist es zwingend notwendig mit Betrieben ins Gespräch zu kommen, um auch diesen jungen Menschen eine Chance zu geben.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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