Entscheidungsvorlage - E 26/0060/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 

Beschlussvorschlag für den Betriebsaussschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements für 2022 unter folgendem Vorbehalt zu beschließen:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2022 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2022 eingearbeitet“.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements für 2022 zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2022 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2022 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2022 eingearbeitet“.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 


 

  

Wirtschaftsplan 2022

 

 

 

 

 

 

Gebäudemanagement

 

 

der Stadt Aachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vorbemerkungen

 

Aufgrund der zeitlich versetzten Einbringung zum städtischen Haushaltsplanentwurf  für das Jahr 2022 basiert der Wirtschaftsplan 2022 im Bereich der Investitionen in Abstimmung mit dem Finanzdezernat auf dem Haushaltsplan 2021 bzw. der Mittelfristplanung des Haushalts 2021.

 

Er steht somit unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen zum Investitions-Haushalt 2022 abschließend eingearbeitet werden.

 

 

A) Entwicklung von Transferzahlungen und maßgeblicher Kennzahlen

 

 

Entwicklung der Transfer - Zahlungen des Haushalts an den Betrieb (in Euro)

 

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023 (Plan)

2024 (Plan)

2025 (Plan)

46.824.500

48.171.900

47.889.500

45.810.300

46.030.200

 

Die Transfer-Zahlung an den Betrieb setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

 

-          Erstattung von Zinsaufwand für Investitionen (Gesellschafterdarlehen)

-          Erstattung des gesamtstädtischen Aufwands für den Betrieb (Verwaltungskosten)

-          Erstattung der Gebäude - Abschreibung (in Teilen)

-          jährliche Einmalzahlung („Zuschuss“) zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten

 

Die Transfer-Zahlung ist in ihrer Summe von verschiedenen Faktoren (z.B. Investitionshöhe, Entwicklung des Zinsniveaus, aber auch von Flächenveränderungen, Zunahme von Dienstleistungen für die Stadt und Preis- und Tarifsteigerungen) abhängig. Diese sind größtenteils nicht vom Betrieb zu beeinflussen. Vom Betrieb beeinflussbar ist die wirtschaftliche Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben.

 

Entwicklung der bilanziellen Eigenkapital-Quote in Prozent (ohne Sonderposten)

 

2020

(Ist)

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023 (Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

19,7

18,0

16,5

15,0

13,5

11,0

 

 

 

Entwicklung der Eigenkapital-Quote in Prozent (einschließlich Sonderposten)

 

2020

(Ist)

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023 (Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

38,3

36,0

34,0

32,0

30,0

28,0

 

 

Die Sonderposten sind der Stadt Aachen überwiegend ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt worden, so dass sie de facto wie Eigenkapital zu werten sind.

 

Die sog. wirtschaftliche Eigenkapitalquote (ohne Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital und mit hälftiger Berücksichtigung der Sonderposten) wurde erstmalig für das Jahr 2020 ermittelt und beträgt 85%.

 

Laut Beschluss des Finanzausschusses vom 26.02.2008 soll das Rücklagenkapital nicht unter 15 % der Bilanzsumme sinken.

 

 

Entwicklung der durch den E 26 zu betreuenden Flächen (BGF / m2)

 

2020

(Ist)

2021

(Plan)

2022

(Plan)

2023

(Plan)

2024

(Plan)

1.276.385

1.273.069

1.270.575

1.270.575

1.270.575

Davon Anmietungen:

102.137

101.100

 

 

 

 

 

In die Planung ab 2021 wurden lediglich die Flächen aufgenommen, die aufgrund des städtischen Investitionsprogramms und / oder absehbarer Veränderungen (z.B. politische Beschlüsse) verbindlich planbar sind. Eine darüber hinausgehende Prognose ab 2022, insbesondere auch für den Bereich der Anmietungen, wurde aufgrund der damit verbundenen Planungsunsicherheit nicht getroffen.

 

In der Regel sind zusätzliche Anmietungen durch die Fachbereiche („Bedarfsträger“) einzuplanen und werden dem Betrieb erstattet, so dass dies zumindest für die Sachaufwendungen im Wirtschaftsplan einen neutralen Vorgang darstellt.

 

Auswirkungen hat die Zunahme der Serviceleistungen jedoch auf den erforderlichen Personaleinsatz

(siehe dazu die nachfolgende Tabelle Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen und die Erläuterungen zur Stellenübersicht).


Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen in Euro

 

2021

(Plan)

2022

(Plan)

2023

(Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

10.397.000

12.068.000

12.489.000

12.564.000

12.639.000

 

 

Die Serviceleistungen bewegen sich auch weiterhin auf hohem Niveau.

 

 

Entwicklung des umzusetzenden Investitionsvolumens in Euro

 

 

2021

(Plan)

2022

(Plan)

2023

(Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

 

 

26.031.700

15.860.000

20.479.900

18.587.100

 

11.913.000

Incl. Zu-weisungen

33.768.800*

22.292.600*

25.464.400*

21.786.500*

11.913.000

Incl. Kurhaus

41.768.800

36.492.600

35.714.400

23.786.600

11.913.000

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

 

 

Die Werte sind - wie eingangs erläutert - dem Haushaltsplan 2021 entnommen und basieren nicht auf dem Haushaltsplanentwurf für 2022.

 

 

 

B) Detaillierte Erläuterungen zur Wirtschaftsplanung 2022

 

 

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2022 (Anlage 1)

 

Der im Rahmen der mittelfristigen Planung 2021 für das Wirtschaftsjahr 2022 ausgewiesene operative Verlust in Höhe von 2,959 Mio. Euro reduziert sich nunmehr auf 1,99 Mio. Euro.

 

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen durch die sog. Einmalzahlung („Zuschuss“) an den Betrieb geprägt, der zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten dient.

 

In 2022 ergibt sich ein operativer Verlust. Die Einmalzahlung des Haushalts an den Betrieb von 2021 auf 2022 nicht in dem gleichen Maße erhöht wird, wie sich Preissteigerungen und höhere Aufwendungen in verschiedenen planerisch ergeben.

 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Ertrags-Positionen

 

Die externen Erträge aus Vermietung steigen um rd. 1,95 Mio. Euro insbesondere aufgrund von Vermietungen an externe Kita - Träger. Dem steht Aufwand in gleicher Höhe gegenüber, da es sich nicht um städtische, sondern wiederum angemietete Objekte handelt.

 

Für die Behebung von Flutschäden des Jahres 2021 wurden 1,6 Mio. Landesmittel eingeplant.

 

Die internen Erstattungen sinken um rd. 910 T Euro, u.a. aufgrund des Abschlusses des Programms

„Gute Schule 2020“ . Die Aufwendungen sinken in gleicher Höhe

 

Seit 2020 werden – zur Vorbereitung auf die elektronische Rechnung, aber auch um die durch den

E 26 umzusetzenden Volumina vollständig darzustellen – Aufgaben für andere Bereiche der Verwaltung nicht mehr nach der Beauftragung und Prüfung der Rechnungen zur Anweisung weitergeleitet, sondern auch die Verbuchung und Auszahlung durch den E 26 vorgenommen. Die Auftraggeber erhalten im Nachgang eine quartalsweise oder maßnahmenbezogene Abrechnung.

 

Die direkten Verrechnungen mit dem Haushalt steigen um rd. 605 T Euro.

 

Die aktivierte Eigenleistung steigt um 400 T Euro an, da verschiedene größere Bauvorhaben in die konkrete Ausführungsphase eingetreten sind.

 

Die Einmalzahlung des Haushalts an den Betrieb verändert sich, u.a. da Teile der  zusätzlichen Aufwendungen Berücksichtigung gefunden haben: Corona -Mehraufwand, Anmietung von Büroflächen, Umzugskosten und zusätzlich erforderlicher Personalaufwand.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das nachfolgende Diagramm zeigt die Ertragsstruktur in 2022:

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Das nachfolgende Diagramm zeigt die Aufwandsstruktur in 2022:

 

 

 

 

 

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen (Erhöhungen/Absenkungen) zum Vorjahr im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für:

-                       

Bewirtschaftung (Absenkung)

-                       

Serviceleistungen (Erhöhung)

-                       

Personalausgaben aufgrund von Tarifsteigerungen  und zusätzlich benötigten Stellen (Erhöhung)

-                       

Instandhaltung (Erhöhung)

 

Im Bereich der Instandhaltung sind von rd. 1,8 Mio. Euro zusätzlichen Mitteln zur Behebung von Flutschäden 1,6 Mio. Euro neutral unter der Voraussetzung, dass Landesmittel in gleicher Höhe gewährt werden.

 

Die Steigerung beim Personalaufwand liegt bei rd. 1,7 Mio. Euro. Diese Steigerung beruht auf Tarifsteigerungen, der Besetzung von Stellen aus Vorjahren und im Umfang von 500 T Euro zusätzlichen Personalkosten für neu eingeplante Stellen ab dem Wirtschaftsjahr 2022, die realistisch erst ab dem 2. Halbjahr 2022 und auch dann nur schrittweise besetzt werden können.

 

Als Ergebnis der aktualisierten Personalbemessung für 2022 - Basis sind neben dem umzusetzenden Volumen fachliche Herausforderungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Gebäudewirtschaft - ergeben sich insgesamt 23 zusätzliche Vollzeitstellen. Deren detaillierte Bemessung mit fachlichen Begründungen wurde dem Betriebsausschuss mit separater Vorlage vorgestellt.

 

Ob und in welchem Umfang bei etwaigem Aufgabenrückgang in Folgejahren Stellen sozialverträglich unter Ausschöpfung der altersbedingten Fluktuation abgebaut werden können, wird unter den dann gegebenen Rahmenbedingungen erneut zu beurteilen und bemessen sein.

 

Den einmaligen Aufwendungen für die Einführung des CAFM-System in Höhe von 700 T Euro stehen in gleicher Höhe noch nicht verausgabte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung.

 

Der Zinsaufwand für das sog. Richtericher Modell sinkt aufgrund von auslaufenden Verträgen und vereinzelten Anpassungen der Zins- und Tilgungspläne.

 

Den größten Kostenblock stellen nach wie vor die Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibung) mit insgesamt rd. 27,1 % dar, gefolgt von den Bewirtschaftungsausgaben (Energie, Grundbesitzabgaben, Reinigung etc., exkl. Städteregion) mit rd. 22,8 %.

 

Die Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wurde ab 2016 von € 1.500.000,- auf € 3.000.000,- erhöht; somit verringerte sich das negative Jahresergebnis aus nicht erstatteter Abschreibung in Folgejahren um diese Erhöhung.

 

Der planmäßige Verlust aus nicht erstatteter Abschreibung unter Berücksichtigung der Sonderposten und unter Berücksichtigung des operativen Verlustes in Höhe von 1,99 Mio. Euro ergibt für 2022 einen Verlust von insgesamt rd. 14,1 Mio. Euro.

 

 

Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 (Anlage 2)

 

Der Vermögensplan basiert auf dem Haushaltsplan bzw. der Mittelfristplanung 2021.

 

Laut Haushaltsplan 2021 sind in 2022 insgesamt rd. 22,3 Mio. Euro (einschließlich Zuweisungen / Investitionszuschüsse) neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten.

 

In Dienstleistung für den Eurogress sind darüber hinaus weitere 14,2 Mio. Euro für das „Neue Kurhaus“ umzusetzen.

 

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist somit auch in 2022 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.

 

 

 

Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2022 (Anlage 3)

 

Das Investitionsprogramm basiert  auf dem Haushaltsplan / Mittelfristplanung für 2021:

 

2021

2022

2023

2024

2025

26.031.700

15.860.000

 

20.479.900

18.587.100

11.913.000

Incl. Zuweisungen: 

33.768.800

22.292.600*

25.464.400*

 21.786.500*

11.913.000

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

 

Incl. Neues Kurhaus

41.768.800

36.492.600

35.714.400

23.786.500

11.913.000

 

 

 

Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2022 – 2025 (Anlage 4)

 

Folgende Annahmen / Steigerungen/ Veränderungen wurden der Planung vorgegeben:

-                       

1,5 % im Bereich der Sachausgaben

-                       

1,0 % im Bereich der Personalausgaben zuzüglich Personalkosten für neue Stellen

-                       

3,0 % im Bereich der Heizkosten

-                       

Rückführung von Corona-bedingtem zusätzlichem Aufwand ab Mitte 2023 (i.W. Reinigungshäufigkeit und Reinigungs-Material)

 

 

Die Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan für 2022 und Folgejahre basieren auf der mittelfristigen Planung des Haushalts 2021 und mit der Finanzsteuerung abgestimmten Veränderungen.

 

Durch das Finanzdezernat ist vorgesehen, im Rahmen des städtischen Jahresabschlusses 2021 einen Sonderzuschuss an den E 26 zu leisten, der zweckgebunden zum Ausgleich der operativen Verluste in Folgejahren dienen kann. Die Höhe dieser Sonderzahlungen wird noch abschließend durch das Finanzdezernat festgelegt, aus diesem Grund erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt in der mittelfristigen Planung kein Ausweis.

 

Die steigenden Aufwendungen resultieren auch Preis- und Tarifsteigerungen, umzusetzendem Volumen, Flächenveränderungen und erhöhten Serviceleistungen für die Stadt.

 

 

Erläuterungen zur Finanzplanung 2022 (Anlage 5)

 

Die Finanzplanung 2022 basiert auf der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2021. Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.

 

 

Mittelfristige Finanzplanung 2022 - 2025 (Anlage 6)

 

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2021.

 

 

Stellenübersicht 2022 (Anlage 7)

 

Zur stringenten Umsetzung der politisch beschlossenen Bauvorhaben, zur Unterstützung der Nutzer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, zur Gewährleistung aller Verpflichtungen aus der technischen Betreiberverantwortung und somit zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben sind in der Stellenübersicht für 2022 insgesamt 222 Vollzeitstellen enthalten.

 

Das Projektmanagement konnte bereits in Vorjahren verstärkt werden, allerdings kamen immer wieder neue und nicht geplante Aufgaben (z.B. Niederlegung Parkhaus Büchel) hinzu.

 

Das umzusetzende Volumen und die zu betreuende Fläche und zahlreiche Zusatzaufgaben haben sich immer weiter erhöht.

 

Die Personalbemessung musste somit - auch vor dem Hintergrund der zusätzlichen Arbeits-Belastung im Rahmen der Pandemie-Prävention - aktualisiert werden.

 

Eine besondere Herausforderung der nächsten Jahre stellt die Zahl der in den kommenden Jahren ausscheidenden langjährigen MitarbeiterInnen dar, teilweise auch in Führungsfunktionen.

 

Auch der Paradigmen-Wechsel der Bauwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Ressourcen-schonendem Materialverbrauch, Kreislaufwirtschaft, Urban Mining, gesundheitsverträglichem Bauen und ähnliche Aspekte eines „Neuen Bauens“ wird weiter in den Folgeauswirkungen zu beobachten sein.

 

 

Prognose zur Entwicklung Stellenübersicht

 

Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich - unter der Prämisse, dass sich keine Veränderungen im Aufgabenumfang/beim umzusetzenden Volumen ergeben - in Folgejahren folgende Stellenkontingente:

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

199,5*

222**

222**

222**

222**

*mit Berücksichtigung Auswirkungen IKSK von insgesamt 3,0 zusätzlichen Stellen: **3,5 Stellen

 

 

Planmäßiges Ausscheiden von Mitarbeiter*innen:

2022

2023

2024

0

4

7

 

2025

2026

2027

6

9

6

 

 

Sofern sich in Folgejahren eine erhebliche Reduzierung von Aufgabenumfang und/oder umzusetzendem Volumen ergeben sollte, könnte darauf flexibel reagiert werden.

 

Bleibt es bei der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung, stellt die Wiederbesetzung mit qualifiziertem Personal - wie schon in Vorjahren - auch weiterhin eine Herausforderung dar. Diese konnte über verschiedene Aktivitäten (u.a. Teilnahme an Recruiting-Messen, Einsatz vorn Werkstudenten, Möglichkeit zur Hospitation und Begleitung von Bachelor- und Masterarbeiten) zumindest in den letzten Jahren mit gutem Ergebnis bewältigt werden.

 

 


Kennzahl Personalintensität Gebäudemanagement in Prozent

 

 

2021

(Plan)

2022 (Plan)

2023  (Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

 

15,48

16,75

17,93

18,43

18,48

Haushalt*

 

 

 

 

 

 

20,98

21,46

21,42

21,43

21,43

           *Haushalt = Werte 2021

 

 

Kapitalflussrechnung (Anlage 8)

 

Auf Wunsch des Finanzdezernates wird seit 2018 eine prospektive Rechnung auf der Basis des vorgegebenen gesamtstädtischen Musters erstellt. Diese dient der besseren Übersicht über den Finanzmittelabfluss und somit zur Unterstützung der städtischen Liquiditätsplanung.

 

Der aktuelle Stand der Sonderkasse deutet darauf hin, dass sich am Jahresende 2022 - wie im Vorjahr - ein positiver Finanzmittelbestand ergeben wird.

 

Gemäß Vereinbarung mit dem Finanzdezernat wurde die Erhöhung der Tilgungsleistung des Gründungsdarlehens ab Wirtschaftsjahr 2020 von 1,5 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro in der Kapitalflussrechnung zum angepassten Wirtschaftsplan 2020 berücksichtigt.

 

 

Deckblatt zum Wirtschaftsplan (Anlage 9)

 

Das Deckblatt basiert auf den Angaben des Wirtschaftsplans 2022 und den Abstimmungen mit dem Finanzdezernat zum Haushaltsplanentwurf 2022.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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