Entscheidungsvorlage - FB 45/0400/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung mit der weiteren Prüfung zur rechtlichen, organisatorischen sowie inhaltlichen Ausgestaltung zur Umsetzung des Projekts „Ankommensschule“ am Standort der Alkuin Realschule zu beauftragen und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Prüfung zur rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung zur Umsetzung des Projekts „Ankommensschule“ am Standort der Alkuin Realschule und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Betrachtet man die zurückliegenden Jahre, verzeichnet die Stadt Aachen konstant hohe Zuwanderungszahlen und damit auch eine hohe Zahl von sog. Seiteneinsteiger*innen. Gemeint sind hier Kinder und Jugendliche, die neuzugewandert sind und über das Kommunale Integrationszentrum in das Aachener Bildungs-/Schulsystem vermittelt werden.

In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe der Stadt Aachen als öffentlicher Schulträger eine ausreichende Anzahl von Schulplätzen bereitzustellen.

 

Die Vermittlungszahlen des Kommunalen Integrationszentrums (KI) für Seiteneinsteigende zeigen für die letzten Jahre das folgende Bild:

Schuljahr

Anzahl vermittelte Seiteneinsteigende

(Primar; SEK I + II; Berufskollegs)

2016/2017

378

2017/2018

400

2018/2019

399

2019/2020

311

2020/2021

290

2021/2022

1.032

2022/2023*

466

*Stand: 11.07.2023

 

Die Schuljahre 2019/2020 sowie 2020/2021 weisen, bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen geringeren Wanderungsbewegungen, leicht geringere Zahlen auf.

Das Schuljahr 2021/2022 ist durch die erhöhte Zuwanderung aus der Ukraine ab März 2022 nochmal gesondert zu betrachten und zeigt gleichzeitig, wie unvorhersehbar die Zahlen sind und dass es abhängig vom politischen Weltgeschehen auch kurzfristig zu einem deutlich erhöhten Zuzug kommen kann.

Unabhängig von diesen „besonderen“ Jahren, verdeutlichen die Zahlen die hohe Anzahl an Seiteneinsteigenden und insgesamt eine leicht steigende Tendenz. In den Folgejahren ist daher mit einer gleichbleibend hohen und tendenziell steigenden Anzahl an Schüler*innen zu rechnen, für die als Seiteneinsteiger*innen an Schulen in der Stadt Aachen Schulplätze vorzuhalten sind.

 

Um auf diese Entwicklung nicht nur kurzfristig reagieren zu können bzw. müssen, sondern mit dem Ziel, die Stadt Aachen in Bezug auf Schulplätze für Seiteneinsteigende zukunftsfähig aufzustellen, ist die Verwaltung in einen kooperativen Prozess mit den beteiligten Akteuren (Schulen, Schulaufsicht, Bezirksregierung, KI etc.) eingestiegen, um Ideen und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.

 

Bei der Schaffung weiterer Schulplätze für diese Zielgruppe ist eine Prämisse, dass diese ein zusätzliches Angebot darstellen.

Neu geschaffene Plätze bzw. Klassen sollen zusätzlich zu den bestehenden Internationalen Förderklassen (IFKs) an den unterschiedlichen Schulen und Schulformen in der Stadt Aachen entstehen, um auch im Falle von erhöhten bzw. andauernden hohen Zuwanderungszahlen ausreichend Schulplätze für eine adäquate Beschulung bereitstellen zu können. 

 

 

  1. Herangehensweise und aktueller Sachstand

In einem Auftakt-Workshop Ende Oktober 2022, zu dem sowohl die Schulleitungen der Sekundarstufe I, als auch die Schulaufsicht, das Kommunale Integrationszentrum sowie die Fraktionen eingeladen waren, wurden die aktuellen Herausforderungen bei der Beschulung von Seiteneinsteiger*innen erarbeitet sowie eine offene Diskussion zu möglichen Lösungsansätzen und den zentralen Fragestellungen geführt.

In diesem Zusammenhang wurde die auslaufende Alkuin-Realschule und die dadurch frei werdenden räumlichen Kapazitäten als eine mögliche Option benannt, die es näher zu betrachten gilt.

 

Bereits in diesem ersten Treffen zeigte sich, dass der bestehende Handlungsbedarf zur Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen von allen Anwesenden gesehen wird. Neben den Beteiligten aus den Schulen und dem KI, die im unmittelbaren Kontakt mit der Zielgruppe stehen, wurde deutlich, dass auch von Seiten der Politik ein hohes Interesse an diesem Thema besteht und die Erarbeitung von Lösungsansätzen befürwortet wird.

Zum Ende des Workshops verständigte man sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich im weiteren Verlauf mit den aufgeworfenen Fragestellungen sowie der Entwicklung von Lösungsansätzen beschäftigt.

 

In dieser Arbeitsgruppe wurden in mehreren Treffen (März und Juni 2023) die zu klärenden Fragen weiter konkretisiert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert.

Über den aktuellen Sachstand wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.10.2022 sowie 27.04.2023 mündlich berichtet.

 

Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe u.a. beschäftigt hat, waren:

  • Welches Modell ist für die Bildung einer „Ankommensschule“ am Standort Alkuin-Realschule umsetzbar?
    • „Lernort + Kooperationsschule“ gemäß der geltenden Erlasslage
    • „Schulversuch/Schule der besonderen Art“
  • Für welche Zielgruppe/n sollen Angebote geschaffen werden
  • Welche Konzepte / Rahmenbedingungen sind erforderlich mit dem Ziel einer bestmöglichen Förderung dieser Schüler*innen
  • usw.

 

Parallel zu den Arbeitsgruppentreffen fanden weitere Gespräche von Seiten der Verwaltung mit verschiedenen Akteur*innen statt, um die verschiedenen Ideen/Ansätze weiter konkretisieren zu können.

 

Im Folgenden wird ein kurzer Sachstand zu den zentralen Fragestellungen gegeben.

Zu den einzelnen Themen wurden in den Arbeitsgruppentreffen weitere Hinweise und Fragestellungen erarbeitet, die im Detail im Rahmen dieser Vorlage zwar nicht aufgeführt, gleichzeitig aber in den weiteren Prozess bei der Ausarbeitung der Themen mit einfließen:

 

2.1   Modellwahl

Im Kontakt mit der Bezirksregierung zeigte sich, dass die Variante „Schulversuch“ in der Umsetzung mit großen Herausforderungen verbunden ist und die Bezirksregierung nicht davon ausgeht, dass hierzu in absehbarer Zeit eine genehmigungsfähige Lösung gefunden werden kann. Dieses Modell erscheint damit zum jetzigen Zeitpunkt und mit der Zielsetzung einer möglichst kurzfristigen Realisierung nicht umsetzbar.

 

In der Folge erscheint das Modell eines Lernorts in Verbindung mit einer Kooperationsschule, das über die geltende Erlasslage abgedeckt ist, zielführender.

Hierzu haben Gespräche mit der GHS Drimborn stattgefunden, die bereit ist, sich als mögliche Kooperationsschule für den Lernort Alkuin-Realschule auf den Weg zu machen und diesbezüglich bereits ein Konzept zur Ausgestaltung erarbeitet hat.

 

Zusätzlich hat die GHS Aretzstraße ihre Unterstützung zur Schaffung von zusätzlichen Angeboten (Alphabetisierungsklassen) in Verbindung mit einem entsprechenden Konzept in Aussicht gestellt.

 

2.2   Zielgruppe/n

Innerhalb der AG wurden folgende Zielgruppen besprochen, für die in einem ersten Schritt zusätzliche Angebote geschaffen werden sollen:

a)      Schüler*innen im Übergang von Klasse 4 zu 5 (Übergang Primar zu weiterführender Schule)

b)      Schüler*innen ohne Alphabetisierung / mit geringen Alphabetisierungskenntnissen

c)       Schüler*innen mit weiterem Förderbedarf in Klasse 9/10, die noch nicht bereit für den Übergang in ein Berufskolleg sind

Wichtig ist, dass das System der „Ankommensschule“ und auch die Zielgruppen, für die dort Angebote vorgehalten werden, wandelbar sein müssen. Da das Fluchtverhalten und die perspektivischen Zuzüge nicht prognostizierbar sind, sind die Zielgruppen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

 

2.3   Konzepte

Voraussetzung für eine Antragstellung bei der Bezirksregierung ist neben der Benennung des Lernortes sowie der Kooperationsschule auch die Vorlage eines pädagogischen Konzepts.

Das aktuelle Konzept der GHS Drimborn ist als Anlage beigefügt.

Die Schule führt dort u.a. aus, dass sie bereits über 30 Jahre Erfahrung in der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen hat und dies in der Konzeption der Schule fester Bestandteil ist. Innerhalb des Kollegiums gebe es eine große fachliche Expertise, sowohl in der Lehrerschaft, als auch über DAZ/DAF Kräfte, die an der Schule verorteten Integrationsfachbeauf-tragten sowie Schulsozialarbeiter*innen. Beratung und Unterstützung erfolgen im Rahmen von multiprofessioneller Teamarbeit.

Die GHS Drimborn pflegt eine enge Kommunikation sowie feste Kooperationen mit anderen Schulen und Schulformen, um die Übergänge gut gestalten zu können. Neben dieser schulischen Seite, werden darüber hinaus über Kooperationen mit externen Partnern diverse Angebote im außerschulischen Bereich umgesetzt.

Der Übergang Schule / Beruf stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar, den die Schule über eine enge Netzwerkarbeit und Kooperationen mit Ausbildungseinrichtungen und Betrieben aktiv gestaltet. 

s. Anlage 1

 

Das Konzept der GHS Drimborn wird ergänzt um das Angebot in Verbindung mit dem Konzept der GHS Aretzstraße, bis zu zwei zusätzliche Alphabetisierungsklassen in den Räumlichkeiten der Schule einzurichten.

Die GHS Aretzstraße verfügt ebenfalls über eine mehr als 30jährige Erfahrung mit internationalen Förderklassen. Bereits seit ca. 20 Jahren ist sie im Bereich der Alphabetisierung aktiv. Darüber hat sich das Thema der Sprachförderung und ein sprachsensibler Unterricht zu einer wichtigen Säule im Schulprogramm entwickelt.

Neben dem Lehrerkollegium mit seiner fachlichen Expertise sind drei Sozialarbeiter*innen an der Schule eingesetzt, von denen eine explizit für die IFKs zuständig ist.

Als Schule im gebundenen Ganztag bietet sie neben einer Mittagsverpflegung auch Nachmittagsangebote für die Lernenden an. Schüler*innen im Schulverband haben darüber hinaus die Möglichkeit, an vier Tagen in der Woche nach Schulschluss das Lernzentrum zu besuchen und dort individuell gefördert zu werden.

Über den Schulverband Ost besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Hugo-Junkers-Realschule sowie dem Geschwister-Scholl-Gymnasium.

Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit weiteren Institutionen und Vereinen zur Gestaltung eines vielfältigen außerschulischen Angebots für die Schüler*innen.

s. Anlage 2

 

Diese Konzepte können um bestehende und geplante Angebote, wie z.B. Fachberatung KI, Fachberatung Schulamt, Angebote der Jugendhilfe, DiKu 5 etc., ergänzt werden.

 

Für den Bereich der Jugendhilfe ist ebenfalls ein erster Konzeptentwurf „Schulischer Lernort für junge Ausländer*innen“ erarbeitet worden.

Die Idee hinter dem Konzept ist die Gestaltung einer lebendigen Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule über eine Bündelung von passgenauen Jugendhilfeangeboten am Standort der Ankommensschule, die den Fokus auf die angedachten Zielgruppen (SuS im Übergang Prima/Sekundar, SuS im Übergang Schule/Beruf; SuS mit Alphabetisierungsbedarf) richten.

Über diese flankierenden Angebote, die flexibel auf Bedarfe reagieren können, sollen tagesstrukturierende Maßnahmen für die SuS geschaffen werden. Ziel ist hierbei eine bestmögliche Förderung nach den individuellen Potentialen der SuS. Damit es gelingt, die unterstützenden Jugendhilfeangebote bedarfsgerecht und wirksam einzusetzen, bedarf es aus Sicht der Verwaltung einer koordinierenden Steuerung vor Ort, um das breite und vielfältige Angebot an Jugendhilfemaßnahmen einerseits zu bündeln und zeitgleich passgenau einzusetzen sowie kurzfristig auf sich verändernden Bedarfslagen reagieren zu können.

Alle Angebote sind niedrigschwellig und je nach Bedarf präventiv oder auch intervenierend.

Über multiprofessionelle Teams soll den unterschiedlichen Bedarfen bestmöglich begegnet werden.

 

Denkbar sind hierbei als weitergehende Unterstützungsmaßnahmen (ergänzend zur Beschulung in der IFK) wie z.B.

  • Stärkung der Sozialkompetenz
  • Bewegung/ Sport
  • Gesundheit
  • Berufsorientierung
  • Angebote für und mit Eltern (Elternarbeit)
  • Sprechstunden / erste Anlaufstelle für die Betroffenen bei Traumata

s. Anlage 3

 

Ergänzt werden sollen diese Angebote noch um weitere Kooperationen mit z.B. freien Trägern, Sportvereinen oder sonstigen externen Anbietern, um das schulische Angebot mit unterstützenden außerschulischen Maßnahmen zu flankieren, um so eine gelingende Integration zu fördern. Hierbei sollen neben Angeboten für die Schüler*innen auch Angebote für die Eltern mit in den Blick genommen werden.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

Sofern der Ausschuss die Verwaltung mit der Erarbeitung eines antragsfähigen Konzepts für eine Ankommensschule auf Grundlage des Modells „Lernort + Kooperationsschule“ beauftragt, wird die Verwaltung, gemeinsam mit den zu beteiligenden Akteur*innen in die erforderlichen Abstimmungen und Konkretisierungen einsteigen. Hierunter fallen u.a.:

  • Einholung der Zustimmung der Bezirksregierung zum pädagogischen Konzept der GHS Drimborn; Abstimmung zur Bereitstellung der erforderlichen, personellen Ressourcen (schulisch)
  • Abstimmung zur Bereitstellung der erforderlichen, personellen Ressourcen auf Seiten des Schulträgers (Hausmeister, Sekretariat)
  • Abstimmung zu Raumbedarfen im Gebäude der Alkuin-Realschule
  • Abstimmung zur erforderlichen Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Kooperationsvereinbarungen mit Sek I Schulen in Aachen
  • Verknüpfung des Konzepts der GHS Aretzstraße mit dem Konzept der GHS Drimborn
  • Ausarbeitung/Konkretisierung des Konzepts im Bereich der Jugendhilfe + personelle Ressourcen
  • Aussagen zu geplanten Kooperationen mit Trägern, Vereinen, externen Anbietern
  • Ausarbeitung von Kriterien zur Vermittlung sowie Regelung der Zuständigkeiten

 

Das Konzept, das die Basis für die Antragstellung bei der Bezirksregierung liefert, wird dem Ausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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