12.12.2024 - 3 Organisationsuntersuchung im Fachbereich Feuerw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Einleitend führt Herr Dr. Kremer (Dezernat V) aus, dass er gemeinsam mit Herrn Bierfert (FB 37/000) den Mitgliedern des Ausschusses sowohl die zwischenzeitlich im Entwurf vorliegenden Ergebnisse der externen Organisationsuntersuchung für die Berufsfeuerwehr Aachen zur Einordnung in den Gesamtkontext des Stellenplanentwurfs 2025 als auch die Vorgehensweise der Firma Lülf+Sicherheitsberatung GmbH im Rahmen einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt werde, vorstellen werde. Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung wären jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in eine abschließende Schriftform gegossen, welche die Tätigung einer Einsichtnahme erlaube. Die Verwaltung rechne damit, dass der finale Bericht zur Organisationsuntersuchung voraussichtlich Ende Januar 2025 vorliege.
Die Organisationsuntersuchung im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) stehe auf der Tagesordnung in der Beratungsfolge vor dem Stellenplanentwurf 2025, da sie sehr prägend für den Stellenplanentwurf 2025 sei.
Als Ergebnis der externen Organisationsuntersuchung (17,0 Stellen für den rückwärtiger Bereich) sowie der aktualisierten Rettungsdienst-, Brandschutz- und Leitstellenbedarfsplanungen (insgesamt 58,0 Stellen) würden 75,0 Stellen empfehlend in den Stellenplanentwurf 2025 aufgenommen. Unabhängig von der Organisationsuntersuchung würden für den Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst zudem weitere 5,5 weitestgehende refinanzierte Projektstellen für das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) eingerichtet.
Die gutachterliche Empfehlung liege bei einem Stellenmehrbedarf in Höhe von insgesamt 122,5 Stellen.
In Übereinstimmung seien Dezernat V, die Fachbereichsleitungen Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) Personal und Organisation (FB 11) gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand zu der Erkenntnis gelangt, dass die gesamten Empfehlungen der Firma Lülf+Sicherheitsberatung GmbH in Form von 122,5 Stellenneueinrichtungen personalwirtschaftlich und mit Blick auf die gesamtstädtischen Belange, nicht abbildbar seien. Aus diesem Grund würden in Anwendung eines kritisch-restriktiven Maßstabs zunächst nur vorgenannte 75,0 Stellen in den Stellenplanentwurf 2025 übernommen. In den Jahren 2026 (7,0 Stellen) und 2027 (17,0 Stellen) werde sich die Verwaltung jedoch weiterhin eingehend mit zunächst noch mitzuführenden Merkposten beschäftigen und diese voraussichtlich in die nächsten Stellenpläne mit überführen.
Nebst dem werde für 23,5 Stellen der gutachterlichen Empfehlungen, welche weitestgehend im
rückwärtigen Bereich angesiedelt gewesen wären, derzeit keine Realisierungsmöglichkeit gesehen.
Mit der Nichteinrichtung dieser Stellen verletzte die Verwaltung jedoch keinesfalls ihre Organisationspflichten. Die abgegebenen Empfehlungen des Gutachters strebten an dieser Stelle idealtypisch einen sehr hohen Standard an. Es gelte daher diese Empfehlungen und Ansprüche mit anderen Aufgaben der Stadt Aachen in ein gesamtstädtisch ausgewogenes Verhältnis zu setzen. Im Rahmen dieser gesamtstädtischen Einordnung sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass die Verwaltung sich bereits mit den geplanten Stellenneueinrichtungen in Höhe von zunächst 75,0 Stellen auf einem fachlich sehr hohen und privilegierten Niveau bewege. Das Ergebnis werde gemeinsam von der Fachbereichsleitung Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) als auch vom entsprechend involvierten Dienststellenpersonalrat der Feuerwehr mitgetragen.
Herr Bierfert (FB 37/000) unterstreicht die Ausführungen von Herrn Dr. Kremer. Die Verankerung von 75,0 Stellen in den Stellenplan 2025 stellten in gesamtstädtischer Betrachtung eine gute Lösung dar.
Es gelte insbesondere die bestehenden Problemfelder und Rückstände, welche sich aus dem Brandschutzbedarfsplan 2018 ergeben hätten, in die heutige Zeit zu überführen. In einem ersten Schritt seien, auch aufgrund des erheblichen Wachstums der Feuerwehr Aachen in den letzten 10 bis 15 Jahren, sowohl alle Geschäftsprozesse als auch die gesamte Struktur der Feuerwehr Aachen einer detaillierten Betrachtung unterzogen und auf die jeweils zukünftigen Bedarfe ausgerichtet bzw. optimiert worden.
Darüber hinaus aktualisierten sich gerade auch wieder viele Themenfelder aufgrund der veränderten Sicherheitslage. Ebenso habe sich auch das gesamte Veranstaltungswesen erheblich verändert. Weitere sehr wichtige Themenfelder stellten in dieser Betrachtung der Arbeitsschutz und die IT-Sicherheit dar. Generell führe die erhebliche Erhöhung der Sicherheitsthemen zu erheblichen Aufwandszuwächsen.
Neben den 4 Wachen der Berufsfeuerwehr rücke nun auch die Interimswache in greifbare Nähe.
Bereits seit dem Brandschutzbedarfsplan 2018 stehe fest, dass auch hier mehr Personal für die Wachen benötigt werde.
Um letztendlich all diesen Herausforderungen auch begegnen zu können, sei es neben der Optimierung der Struktur in einem zweiten Schritt erforderlich, mehr Personal für den rückwärtigen Bereich zur Verfügung zu stellen. Er gehe jedoch davon aus, dass man den zu bearbeitenden Themenfelder, welche jetzt auf der Hand lägen, in Abwägung der gutachterlichen Empfehlungen mit den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, gut begegnen könne. Einen positiven Aspekt sehe er auch darin, dass man zudem auch noch einmal vergleichend auf den Benchmark schauen könne und nicht darüber hinausschieße.
Herr Pinzek (DIE ZUKUNFT) bedankt sich bei den Vortragenden für die sehr gute Präsentation. Die Werkfeuerwehr Uniklinikum sei ja explizit bei der Betrachtung außer Acht gelassen worden, da sie aus Mitteln des Landes NRW finanziert werde. Ihm stelle sich jedoch die Frage, inwieweit es nicht trotzdem sinnvoll wäre, die Werkfeuerwehr Uniklinikum im Rahmen des Gutachtens mit zu betrachten, da sie dennoch ein Teilbereich der Feuerwehr sei. Oder erfolge diese Begutachtung in einem anderen
Rahmen?
Herr Bierfert (FB 37/000) führt aus, dass die Werkfeuerwehr rechtlich gegenüber dem Uniklinkum
angeordnet sei. Dies bedeute, dass der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Werkfeuerwehr auch vom Uniklinikum erstellt werden müsse. Jedoch habe man darauf geachtet, dass die Strukturen in Bezug auf jede andere Wache der Berufsfeuerwehr in sich gleich seien. Aus diesem Grund werde die Werkfeuerwehr Uniklinikum auch mit in die zukünftige Abteilung „Einsatzdurchführung“ eingegliedert.
Ratsfrau Moselage (FDP) bedankt sich für die dezidierten Ausführungen und die Auflistung der Problemstellungen im Rahmen der Vorträge. Zudem bedanke sie sich hinsichtlich der ausführlichen Erläuterungen zum rückwärtigen Bereich. Wie hoffnungsfroh sei die Verwaltung, diese Stellen, welche ja beispielsweise Themenfelder wie Arbeitsschutz, Gebührenabrechnung und IT beträfen, alle besetzen zu können? Oder sei es für die Feuerwehr nicht schwierig, diese Stellen zu besetzen? Neben dem bitte sie um Mitteilung, inwieweit die 5,5 Stellen für das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) unter einem Refinanzierungsvorbehalt stünden.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) legt dar, dass er an dieser Stelle gerne auch noch einmal Bezug auf das Themenfeld Refinanzierung nehmen wolle. Die 5,5 Stellen für das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) resultierten nicht aus dem Gutachten. Der Stellenplanentwurf weise in diesem Kontext jedoch mehr als 75,0 Stellen aus und aus diesem Grund habe man diese Stellen gezielt angesprochen. Die 5,5 Stellen seien in der Tat fast zu 100 % refinanziert. Bei anderen Stellen gebe es den Vorteil, dass sie zwar immer in Abhängigkeit von noch ausstehenden Verhandlungsabschlüssen mit den Krankenkassen, als überwiegend refinanziert gälten und nur zu einem Teil unter Refinanzierungsvorbehalt stünden. Auch in diesem Zusammenhang habe die Verwaltung neue gutachterliche Wege beschrieben bekommen. Sollten nach Abschluss der Krankenkassenverhandlungen noch Veränderungen eintreten, würde dieses Gremium auch noch einmal entsprechend informiert. Aus personalwirtschaftlicher Perspektive weise er zudem auf die Stellen für den Brandschutz hin, da diese nicht als überwiegend refinanziert gälten. Sie würden als nicht refinanziert geführt. Teilweise flössen jedoch in diesem Bereich Gelder, beispielsweise über Versicherungsansprüche, zurück. Im Besonderen mit Blick auf eine solidarische Gesamtverantwortung, hätten jedoch alle Stellen in diesem Kontext ihre gleiche Gültigkeit.
Herr Bierfert (FB 37/000) führt zur Besetzung ergänzend noch 2 Leitgedanken an. Selbstverständlich bestünden rund um das Themenfeld Personalakquise überall die gleichen Nöte und Sorgen und aus diesem Grund versuche die Feuerwehr auch hier neue Wege zu beschreiten. Parallel habe man sich natürlich auch bei der Anmeldung für den Stellenplanentwurf 2025 Gedanken gemacht, welche Stellen mit feuerwehrtechnischem Hintergrund ausgeschrieben bzw. besetzt werden könnten und sei entsprechend restriktiv vorgegangen. Neben dem gebe es jedoch auch Bestrebungen, Menschen zu finden, welche über keine explizite Feuerwehrexpertise verfügten, jedoch bereit seien, diese in der Feuerwehr zu erlernen. Auch aus dem Arbeitsumfeld, beispielsweise in der freiwilligen Feuerwehr, gebe es Menschen, die bereits in einem IT-Bereich arbeiteten und gegebenenfalls die Möglichkeit ergriffen, im IT-Bereich der Berufsfeuerwehr zu arbeiten.
Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen. Sie verhehle jedoch nicht den Wunsch ihrer Fraktion, dass man das Gutachten gerne im Vorfeld gelesen hätte. Auch wenn es nur die im Gutachten letztaufgeführten 17,0 Stellen betreffe, wäre es erleichternd gewesen, das Gutachten in Papierform lesen zu können. Es könne sich vielleicht auch nur um ein Verständnisproblem handeln; wenn man diese Stellen jedoch mit den Stellen auf der entsprechenden Seite des Stellenplans vergleiche, komme man mit dem Zahlenwerk nicht zurecht. Für ihre Fraktion sei es bei der Betrachtung des Haushaltes für nächstes Jahr wichtig, dass man alle Bereiche im Blick habe.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) betont, dass dies ja das Dilemma gewesen sei. Die Werke, die man vom Gutachter erhalten habe, seien teilweise über mehrere 100 Seiten stark. Die Endversion habe jedoch leider noch nicht geliefert werden können. Das sei jedoch kein städtisches Verschulden. Mit dem heutigen Tagesordnungspunkt habe die Verwaltung über die bisher vorliegenden Ergebnisse der externen Organisationsuntersuchung informieren und eine Einordnungshilfe in den Gesamtkontext geben wollen. Er könne jedoch nachvollziehen, dass man aufgrund des Stellenumfanges, auch gerne ein schriftliches Werk vorliegen haben möchte. Die Verwaltung rechne damit, dass der finale Bericht zur Organisationsuntersuchung Anfang 2025 vorliege und dann natürlich auch zur Einsichtnahme bereitstehe.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) betont, dass der Politik der finale Bericht zur Vorbereitung auf die Stellenplanberatungen 2025 schon rechtzeitig vorliegen müsse. Sie habe sich im Rahmen einer so umfangreichen Organisationsuntersuchung gewünscht, dass der Dienstleister den Bericht auch entsprechend zeitnah zur Verfügung stelle. Zudem habe sie noch eine weitere Verständnisfrage. Verstehe sie es richtig, dass die 31,0 Stellen in Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Interimswache stünden? Resultierten diese Stellen nicht schon aus den Jahren 2018 und 2024 und seien nach Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nicht auch schon eingerichtet worden?
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) erläutert, dass die 31,0 Stellen erst in den Stellenplanentwurf 2025 implementiert und entsprechend auch erst eingerichtet würden. Es handele sich bei 27,0 Stellen um Stellen, welche erst eingerichtet und auch betrieben werden sollten, wenn die 4. Feuerwache an den Start gehe. Diese werde wahrscheinlich im Laufe des nächsten Jahres in Betrieb genommen und aus diesem Grund müssten die fortgeführten Stellen aus 2018, welche zum damaligen Zeitpunkt im zuständigen Fachausschuss nur in ihrer Größenordnung formal freigegeben worden seien, einer Einrichtung zugeführt werden. Darüber hinaus erhöhe sich der zukünftige Mehrbedarf noch einmal um weitere 4,0 Stellen.
Abschließend weist Ratsfrau Griepentrog darauf hin, dass im Rahmen der Besetzungsverfahren nur ein bestimmter Anteil an Menschen zur Verfügung stehe. Wenn die Feuerwehr jetzt beispielsweise von der STAWAG die Menschen abwerbe, dann fehlten sie wiederum dort. Natürlich ergäben solche Untersuchungen immer, dass mehr Potential und mehr Kräfte zur stetigen Verbesserung der Sicherheit benötigt würden. An dieser Stelle müsse jedoch kritisch hinterfragt werden, wo eigentlich eine Grenze erreicht sei. Ihre Fraktion werde den geplanten Stelleneinrichtungen in der heutigen Sitzung zustimmen, jedoch bleibe es im Blick zu halten, dass diese Stellen nicht eben einfach so besetzt werden könnten. Eine kritische Reflektion über das bestehende Sicherheitsdenken sei durchaus an der ein oder anderen Stelle wichtig.
Anlagen
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