12.12.2024 - 4 Stellenplan 2025 und Entwicklung der Personal- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) merkt zu Beginn seiner Präsentation an, dass sein heutiger Vortrag im Vergleich zu den Vorjahren kürzer ausfalle, da den Mitgliedern des Ausschusses in diesem Jahr die Stellenplanentwurfsvorlage 2025 (1. Lesung) inklusive der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2024 bereits einen Tag nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025 in die Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 04.12.2024 zur Einsicht gestanden habe und daher eine frühzeitigere fraktionsinterne Befassung mit der Vorlage ermöglicht werden konnte.
Wie bereits im vorangegangenen Tagesordnungspunkt erläutert, prägten die empfohlenen Stelleneinrichtungen im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) den Stellenplanentwurf 2025 maßgeblich mit. Jedoch gebe es in diesem Jahr neben dem noch einen zweiten großen Posten im Bereich der Kindertageseinrichtungen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45). Wie der Vorlage entnommen werde könne, gebe es einen weiteren Stellenzuwachs in Höhe von insgesamt 77,0 Stellen in den Bereichen Alltagshilfe und Inklusionsassistenz; diese Stellen seien jedoch vollständig refinanziert.
Somit entfielen von den 213,5 neu einzurichtenden Planstellen bereits 158,0 Stellenneueinrichtungen auf die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst (FB37) und Kinder, Jugend und Schule (FB 45), sodass in Gänze nur noch 55,5 Stellenneueinrichtungen, bei vielen dieser Stellen handele es sich auch um zum Teil refinanzierte Projektstellen, für sonstige Bereiche verblieben. Im Gegenzug könnten in diesem Jahr 30,0 Planstellen eingespart werden, welches einem Einsparvolumen in Höhe von 1.390.200 € entspreche.
Desweitern entfielen von den 213,5 Stellen 182,0 Stellen auf Pflichtaufgaben. Es verbleibe demnach ein relativ kleiner Anteil von 31,5 Stellen, welche zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden sollten. Zur Refinanzierung der in Rede stehenden Stellenneueinrichtungen ließe sich anmerken, dass 85,0 Stellen nicht refinanzierbar seien.
Wie der Vorlage ebenfalls zu entnehmen sei, beliefen sich die in Ansatz gebrachten Personalkosten für die 213,5 neuen Stellen und die sonstigen Bedarfe in 2025 auf insgesamt 16.699.100 €. Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt habe, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten würden, erfolge seit mehreren Jahren eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten. Sowohl zu realisierende Stelleneinsparungen und haushaltsneutrale Verlagerungen als auch in verschiedenen Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und sonstigen Mehrerträgen führten zu einem weiteren Abzug. Letztendlich verbleibe ein ungedeckter Mittelbedarf in Höhe von 4.625.000 €, der allerdings in den nächsten Jahren bei voller Besetzung aufwachsen werde.
Die Kommune stehe in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels weiterhin vor der Herausforderung, die benötigten Stellen kurzfristig mit geeigneten Mitarbeitenden besetzen zu können. Die Vakanzquote liege zwischen 8% und 10%, was jedoch nach wie vor im interkommunalen Kontext erfreulich sei. Da im Stellenplan die am 30.06. des Vorjahres besetzen Stellen verpflichtend anzugeben seien, belaufe sich die Personaldeckungsquote zu diesem gesetzlich vorgegebenen Stichtag auf 90% und liege somit leicht über dem letztjährigen Durchschnittswert (89%). Diese Quote müsse daher immer -insbesondere in Jahren mit vielen Stellenneueinrichtungen- entsprechend betrachtet und eingeordnet werden. Perspektivisch sehe es nach Abschluss der Stellenausschreibungsverfahren in diesem Jahr im Moment so aus, dass die Vakanzquote Ende Dezember wieder bei 8% liege.
Mit Bezugnahme auf den vereinbarten restriktiven Maßstab von Stellenneueinrichtungen knüpfe er an dieser Stelle nochmals an die Kategorisierung bzw. Aufteilung der 213,5 Stellenneueinrichtungen nach Aufgabenarten an. Es stelle sich gesamtanschauend so dar, dass von diesen Stellenneueinrichtungen 182,0 pflichtig und 9,0 freiwillig refinanziert seien. Neben dem gebe es 8,0 Stellenneueinrichtungen für freiwillige Aufgaben, hinter welchen bereits unterjährig gefasste politische Beschlüsse stünden. Somit verbleibe ein saldierter Wert von 14,5 freiwilligen Stellenneueinrichtungen, welche nicht ihrerseits pflichtig seien und für die es auch keinen im Vorfeld gefassten politischen Beschluss gebe. Neben dem würden im Rahmen des Stellenplanverfahrens, wie bereits eingangs erwähnt, insgesamt 30,0 Stellen eingespart.
Abschließend gebe er gerne noch einen Ausblick auf die 2. Lesung des Stellenplanentwurfes 2025, welche in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Februar 2025 beraten werde.
Voraussichtlich erhöhe sich die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen um weitere 5,5 Planstellen und neben dem ergäben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 2,0 Stellen. Der von der Kämmerin in der letzten Woche eingebrachte Haushaltsplanentwurf 2025 enthalte perspektivisch, unterstellend das die politischen Beschlüsse entsprechend der ersten und zweiten Lesung nachfolgten, bereits diese Kosten.
Aufgrund komplexer Aufgabenzuwächse im Zusammenhang mit dem Sportpark Soers gebe es aktuell eine noch nicht abgeschlossene Stellenbemessung im Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
(FB 60). Dies könne gegebenenfalls auf einen weiteren Stellenmehrbedarf im Umfang von 1,0 bis 2,0 Stellen hinauslaufen.
Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) bei Herrn Dr. Kremer für den gehaltenen Vortrag.
Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) spricht Herrn Dr. Kremer ebenfalls ihren Dank aus. Es sei schön, dass man die Vorlage bereits im Vorfeld erhalten habe. Eine Verständnisfrage ihrerseits zu den Stelleneinrichtungen im Bereich Inklusionsassistenz des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) habe sich zwischenzeitlich bestätigend geklärt. Darüber hinaus bitte sie um Erläuterung, weshalb die 5,5 Projektstellen für das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) im städtischen Stellenplan beim Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) geführt würden.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) merkt an, dass es sich bei den im Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) arbeitenden Menschen, um städtische Bedienstete, wenn auch manchmal nur mit befristeten Verträgen, handele. Neben dem sei eine Stelleneinrichtung für alle Beschäftigungsverhältnisse, welche länger als 12 Monate bestünden, verpflichtend. Da das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) organisatorisch dem Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) angegliedert sei, erfolge auch in diesem Fachbereich eine entsprechende Stellenzuweisung.
Ratsfrau Griepentrog (DIE GRÜNEN) äußert, dass sie eine Nachfrage zur Kategorisierung der Stelleneinrichtungen habe. Es sei für sie aufgrund der verschiedenen Systematiken (Präsentation/ Vorlage) innerhalb der Auflistung auf den Seiten 12 und 13 der Vorlage nicht ersichtlich und für sie auch teilweise verwirrend, um welche Stellen es sich explizit bei den 9,0 freiwillig refinanzierten Stellen handele. Grundsätzlich vermisse sie jedoch an jeder dieser 31,5 freiwilligen Stellen entsprechend erläuternde Parameter.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) betont, dass die Präsentation dem Grunde nach nur einen roten Faden durch das gesamte Themenfeld biete und somit als grobe Orientierungshilfe anzusehen sei. Die Vorlage sei der Maßstab; sie sei nebst ihrer Anlage entsprechend kleinteilig. Für jede dieser Stellen gebe es in der Anlage immer auch einen ausführlichen Erläuterungstext. Die Verwaltung werde im Nachgang zur Sitzung gerne die vorliegende Auflistung der 31,5 Planstellen für freiwillige Aufgaben um die gewünschten Parameter erweitern, falls das noch nach Detailstudium der Anlage für erforderlich gehalten werde.
Herr Eickholt (DIE GRÜNEN) schildert, dass er eine Frage zu den im Fachbereich Standesamt (FB 34) geplanten Stellenneueinrichtungen habe. Seinem Verständnis nach benötige der Fachbereich Standesamt (FB 34) zur fristgerechten Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen. Dem Erläuterungstext könne man zum einen entnehmen, dass zunächst 3,0 Stellen, mit dem kleinen Vermerk „Man probiere mal, ob dies ausreiche.“, eingerichtet würden und zum anderen, dass für diese Stellen eine Qualifikation als Standesbeamte*r erforderlich sei. Die Stellen würden jedoch als Beschäftigenstellen mit einem kw-Vermerk ausgewiesen. Ihm stelle sich daher in diesem Kontext die Frage, wie es funktionieren könne, eine Beamtin / einen Beamten nur für die Dauer von 3 Jahren einzustellen? Des Weiteren werde mit Verweis auf den zuvor beschriebenen Stellenzuwachs 1,0 Stelle für eine Teamleitung ohne kw-Vermerk eingerichtet. Müsse an dieser Stelle nicht ebenfalls ein entsprechender kw-Vermerk angebracht werden?
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) sichert Herrn Eickholt eine zeitnahe Beantwortung der im Raum stehenden
Fragen im Nachgang zur Sitzung per E-Mail zu.
Herr Pinzek (DIE ZUKUNFT) erkundigt sich, ob die Verwaltung die Bedarfsberechnung für Schulsozialarbeit für dieses Jahr bereits schon durchgeführt habe und der errechnete Stellenbedarf, da er nicht aus dieser Vorlage ersichtlich sei, gegebenenfalls in der Vorlage zur zweiten Lesung zum Stellenplan 2025 aufgenommen werde. Neben dem bitte er vorsorglich um Mitteilung, wie schwierig es sich gestalten könne, unterjährig Stellen für Schulsozialarbeit einzurichten, wenn zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2025 keine Mittel zur Einrichtung eben dieses Stellenbedarfs zur Verfügung gestellt würden? Sei es nicht sinnvoller, diesen Posten bereits jetzt mit aufzunehmen?
Herr Dr. Kremer (Dezernat v) merkt an, dass der Verwaltung bisher keine Bedarfsanmeldung aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) bekannt sei. Aus diesem Grund könne diese Frage jetzt nicht bzw. nur negativ beantwortet werden. Zur Frage der unterjährigen Nachsteuerung ließe sich sagen, dass diese in einem gewissen Umfang immer möglich sei. Es gebe jedoch bestimmte Grenzen, welche bei einer Überschreitung eine Nachtragshaushaltspflicht auslösten.
Herr Pinzek (DIE ZUKUNFT) führt ergänzend aus, dass im letzten Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2024, mit Verweis auf die Erstellung eines neuen Konzepts, ein politischer Antrag zur Einrichtung von 7,0 weiteren Stellen zur Schulsozialarbeit keinen mehrheitlichen Beschluss erhalten habe. Davon ausgehend, dass dieser Stelleneinrichtungsantrag erneut gestellt werden würde, wäre es daher sinnvoll, diese Stellen zum jetzigen Zeitpunkt schon mit einzupreisen.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) weist darauf hin, dass der vorliegende Stellenplanentwurf 2025 im Rahmen einer ersten Lesung nach sorgfältiger Abwägung aller Belange und Bedarfe durch die Verwaltungsspitze einspielt werde und der Politik als Vorschlag diene. Idealerweise sollten darüberhinausgehende, seitens der Politik gewünschte Stelleneinrichtungsanträge, bis zur zweiten Lesung bzw. am Tag der zweiten Lesung eingebracht werden. Da sich auch der Haushalt 2025 bisher nur in einem Entwurfsstadium befinde, könnten bis zu diesem Zeitpunkt weitere, den Stellenplanentwurf 2025 betreffende Veränderungen, fristgerecht bis zur Verabschiedung des Haushalts 2025 aufgenommen werden.
Frau Dr. Michulitz (DIE GRÜNEN) bittet um Nachsicht, dass sie nicht auswendig wisse, wie viele Recruiter*innen die Verwaltung beschäftige. Wenn sie jedoch nur die Anzahl der im nächsten Jahr beabsichtigten Neueinstellungen überschlage, käme sie allein auf circa 794 Neueinstellungen. Vor diesem Hintergrund stelle sie sich die Frage, mit wie vielen Menschen diese Neueinstellungen abgewickelt werden sollten?
Herr Lennartz (FB 11/000) berichtet, dass allein in der Abteilung „Personalservice“ des Fachbereichs Personal und Organisation (FB 11) über 30 Personen mit dem gesamten Maßnahmenspektrum, welches sich um das Arbeitsleben eines jeden Mitarbeitenden rankte, betraut seien. Daneben gebe es jedoch auch noch eine zweite Abteilung „Personalgewinnung“, welche sich im Speziellen mit der Recruitierung von Führungskräften und der Optimierung von Prozessen in diesem Segment, beschäftige. Aus diesem Bereich sei auch das in der letzten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vorgestellte Personalgewinnungskonzept maßgeblich erwachsen. In Addition beider Bereiche widmeten sich annähernd 45 bis 50 Mitarbeitende des Fachbereichs Personal und Organisation (FB 11) allein nur diesem Geschäft. Natürlich stelle die hohe Anzahl der geplanten Neueinstellungen eine Herausforderung dar; jedoch kenne man diese Zahlen in ähnlichen Größenordnungen bereits aus den letzten Jahren. Zudem gehe er davon aus, dass die internen Prozesse weiterhin einer stetigen Verbesserung zugeführt würden, um dem entsprechend gut entgegenwirken zu können.
Abschließend möchte Herr Dr. Kremer (Dezernat V) an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, sich bei
allen an der Erstellung des Stellenplanentwurfs mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen aller Bereiche bedanken. Ein besonderer Dank gehe an die Kolleginnen des Fachbereichs Personal und Organisation (FB 11) Frau Beckers, Frau Borgs, Frau Hefferan und Frau Johnen.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) schließt sich dem Dank im Namen aller Ausschussmitglieder gerne an und leitet entsprechend das Abstimmungsverfahren ein.
Aufgrund eines Einwandes von Ratsfrau Eschweiler (CDU) zur Beschlusszuständigkeit stimmt Herr Dr. Kremer (Dezernat V) zu, die empfehlende Beschlussfassung über den in der heutigen Sitzung vorgestellten Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 mit in die zweite Lesung, in welcher die Mitglieder des Ausschusses gesetzmäßig über die Veränderungen zum heutigen Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 beraten würden, aufzunehmen. Zukünftig erfolge die Beschlusszuständigkeit zur ersten Lesung des Stellenplanentwurfes grundsätzlich im Rahmen einer Kenntnisnahme.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
419,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
487,3 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
635,7 kB
|