11.09.2025 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 993 - Südst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Beus moniert die Höhe des geplanten Parkhauses. Darüber könne das Boxgrün aufgrund des fehlenden Abstands der Bebauung zu diesem nicht erhalten werden. Er kritisiert außerdem die ausgesparte Ecke im nordöstlichen Teil des Bebauungsplans. Diese müsste aus seiner Sicht neu geplant werden.

Herr Baal äußert, dass das Verfahren zu früh gestartet worden sei, da relevante Grundstücke gar nicht zur Verfügung standen. Er glaubt nicht, dass ein besserer Stand erzielt werden kann, wenn das Verfahren neu gestartet werde.

 

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Beschluss:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 993 - Südstraße / Mariabrunnstraße - gemäß

§ 10 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung zu beschließen.

  1. Im in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Gebäuderiegel an der Ostseite des „Werkhofs“ wird das Treppenhaus mit Fahrstuhl um ca. 22 m nach Süden verlagert. Der Eingang und die Zuwegung zum Eingang werden um ca. 19 m nach Süden verschoben.
  2. Der Eingang zum in Ost-West-Richtung verlaufenden Gebäuderiegel an der Nordseite des „Kastanienhofs“ wird von der Nordseite in den Durchgang zwischen Kastanienhof und städtischer Grünfläche (Parzelle 1333, „Boxgrün“) verlagert.
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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen