04.06.2025 - 4 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hens, Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1 zu TOP 4 Ö) die wesentlichen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch zur Östlichen Innenstadt vor und gibt einen Ausblick über das weitere Vorgehen. Dabei geht die Referentin insbesondere auf die Hintergründe, das Innenstadtkonzept, die Gebietsumgriffe, die Bestandsaufnahme sowie den identifizierten Handlungsbedarf in der östlichen Innenstadt ein. Daneben werden städtebauliche Missstände, das Handlungsprogramm sowie etwaige Fokusräume erläutert.

 

Herr Demmer bedankt sich für die ausführliche Präsentation. Frau Rejf schließt sich Herrn Demmer an und begrüßt die gute Zusammenfassung der sehr umfangreichen Analyseergebnisse. Weitergehend erkundigt sich Frau Rejf nach möglichem Widerstand durch Privateigentümer*innen.

 

Frau Hens erklärt, dass alle Eigentümer*innen der östlichen Innenstadt postalisch angeschrieben wurden und grundsätzlich ein starkes Interesse an der Veränderung dieses Stadtgebets bekundet wurde. In der Regel seien es gerade die Privateigentümer*innen, die die angestrebten Entwicklungen in der östlichen Innenstadt befürworten. Eigentümer*innen, die in anderen Städten wohnen, sowie Großeigentümer*innen haben weniger Interesse an Veränderungsprozessen gezeigt.

 

Herr Dolan schließt sich dem Dank seiner Vorredner*innen an, die Referentin habe insbesondere die Schlüsselpositionen gut herausgestellt. Er freue sich auf die positiven Veränderungen in dem Stadtviertel.

 

Auch Frau Schlösser-Al-Janabi bedankt sich für den Vortrag. Zudem erkundigt sie sich danach, inwieweit der Staat beziehungsweise die Stadt in das Eigentumsrecht der Eigentümer*innen eingreifen könne.

 

Frau Hens erklärt, dass einige Maßnahmen in einem kürzeren Zeitraum umgesetzt werden können, wohingegen andere Maßnahmen eine weitergehende Planung benötigen, sodass die Umsetzung einige Jahre in Anspruch nehmen könne. Wichtig hierbei sei die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. Ein Eingreifen in das Eigentumsrecht gestalte sich aus Ihrer Sicht eher schwierig. Insbesondere könne derzeit aufgrund einer fehlenden Sanierungssatzung kein Sanierungsrecht durchgesetzt werden, weshalb vorwiegend auf mildere Mittel zurückgegriffen werde.

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Kultur und Theater, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, der Senior*innenrat, der Mobilitätsausschuss, der Betriebsausschuss Volkshochschule (VHS), der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der Kinder- und Jugendausschuss, die Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung, der Planungsausschuss, der Sportausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nehmen die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Die Ausschüsse – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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