06.12.2007 - 10 Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für da...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Plum spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwertung des Grundstücks werde zur Zeit diskutiert. Es gebe Gespräche mit den Bürgern vor Ort. Die Beurteilung einer möglichen Bebauung erfolge auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuches. Deshalb sehe man die Notwendigkeit, über einen Bebauungsplan die Bürger angemessen zu beteiligen.

 

Herr Baal betont für die CDU-Fraktion, dass er sich zwar bezüglich der Bürgerbeteiligung seinem Vorredner anschließe, jedoch mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Problem habe, da es sich hier um ein städtisches Grundstück handelt, die Stadt Aachen somit auch bestimmen könne, wie es gestaltet werden soll.

 

Frau Verheyen schließt sich den Ausführungen des Herrn Baal an und führt ergänzend hierzu die sehr enge Personalsituation im Fachbereich für Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen an. Eine Bürgeranhörung könne zudem auch ohne das Instrumentarium des Bebauungsplanes stattfinden.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für den Bereich Steinstraße, Hansmannstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße in Aachen-Eilendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1506&TOLFDNR=22721&selfaction=print