28.10.2015 - 5 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Kelberlau, u. a zuständig in der Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im  Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlage für die Erstellung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes.

Herr Kelberlau stellt das aktualisierte Konzept mit Schwerpunkt für Richterich anhand einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage in Allris beigefügt.

Herr Kelberlau ergänzt, dass die Verlagerung der zentralen Nahversorgung – bedingt durch größere Flächenansprüche der Betreiber - im Richtericher Zentrum nicht optimal sei. Im Gebiet Roder Weg sollen sich jedoch keine neuen Gewerbebetriebe – abgesehen vom Bestandschutz – ansiedeln. Herr Kelberlau weist darauf hin, dass das Konzept eine Neubesiedlung von Richtericher Dell noch nicht berücksichtigt.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Feil bestätigt Herr Kelberlau, dass sich ein Nahversorger  in der Größenordnung des neuen Edeka-Marktes am Roder Weg zukünftig aufgrund des bestehenden Bebauungsplans dort nicht mehr ansiedeln könne. Ziel sei es, kleinere Nahversorger im Zentrum zu halten bzw. anzusiedeln.

 

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg betont die Wichtigkeit der Erhaltung und Stärkung des Einkaufszentrums am Rathausplatz, v.a. für ältere Mitbürger, die im Bereich des Rathausplatzes aufgrund des dortigen Wohnungsangebots mit Aufzug verstärkt wohnen. Dies müsse Ziel der Verwaltung sein, damit der originäre Handel in diesem Bereich nicht wie in anderen Stadtteilen wegbricht. Es dürfe keine weiteren Betriebe auf der grünen Wiese geben. Herr Bezirksvertreter Dautzenberg unterstreicht an dieser Stelle die Notwendigkeit, zusätzliche Parkmöglichkeiten für die Nutzer des geplanten Bahnhaltepunktes Richterich zu schaffen, damit das Ortszentrum mit seinen bestehenden Parkmöglichkeiten attraktiv bleibt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Brantin bestätigt Herr Kelberlau, dass die Regelung, keine Neuansiedlung außerhalb des Zentrums zuzulassen, nicht bestehende Betriebe betrifft. Hier kann es zu einem Austausch eines bestehenden Versorgers kommen.

 

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay verweist auf den Penny-Markt, der von der Lage nicht in das Konzept passe. Herr Kelberlau erläutert, dass dieser Markt vom Konzept her eher in den Außenbereich passe, aber die Großflächigkeitsgrenze von 800qm unterschreite.

 

Herr Bezirksvertreter Werner erkundigt sich, wie der neben dem Penny-Markt geplante Neubau eines weiteren Discounters in dieses Konzept passe.

Herr Kelberlau entgegnet, dass sich kleinere Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment bei einer Größe von weniger als 800 qm hier ansiedeln dürfen, evtl. das Zentrum sogar stärken können.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Bezirksvertreterin Roitzsch bestätigt Herr Kelberlau, dass – sofern ein Discounter im Gewerbegebiet Roder Weg zukünftig schließen würde -, dieser in der Darstellung des Konzeptes zwar entfernt würde, jedoch eine Neuansiedlung gemäß geltendem Bebauungsplan wieder möglich sei – insbesondere wenn die Großflächigkeitsgrenze von 800 qm unterschritten werde.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

 

Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen                                                          

 

Ausdruck vom: 05.08.2016

Seite: 1/3

 

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Abstimmung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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