19.10.2017 - 4 Stellenplan 2018 und Entwicklung der Personal- ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Anmerkung der Verwaltung:

Damit die in dieser Vorlage erwähnten Haushaltspositionen zunächst am Vortag in der Sitzung des Rates der Stadt im Rahmen der Haushaltseinbringung vorgelegt werden konnten, wird die Vorlage -wie bereits aus der Einladung zu entnehmen war- in die heutige Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses als Tischvorlage in Form einer 1. Lesung eingebracht.

 

Herr Dr. Kremer stellt den Mitgliedern des Ausschusses die Inhalte der Vorlage zum Entwurf des Stellenplanes 2018, die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 und die finanziellen Auswirkungen aufgrund der beabsichtigten Stelleneinrichtungen und -einsparungen im Rahmen einer anschaulichen Präsentation vor. Er berichtet, dass der Schwerpunkt des Stellenplanes eindeutig in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, öffentliche Sicherheit und Feuerwehr sowie Digitalisierung liege. Von insgesamt 95 neuen Stellen entfallen 76,5 Stellen auf Pflichtaufgaben. 18,5 Stellen sollten zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden. Aktuell könnten 7 % der städtischen Stellen in der Allgemeinen Verwaltung nicht besetzt werden. Deshalb suche man ab sofort vermehrt auch durch externe Stellenausschreibungen qualifiziertes Personal. Insgesamt schließe der Stellenplan 2018, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung in den politischen Entscheidungsgremien, gegenüber dem Stellenplan 2017 mit 58 Mehrstellen ab. 41 der neuen Stellen habe die Politik bereits im laufenden Haushaltsjahr 2017 im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 genehmigt. Insgesamt verbliebe aufgrund der Senkung des Personalbedarfs für die Flüchtlingsbetreuung sowie der Berücksichtigung von Fördermitteln und durch Refinanzierung ein ungedeckter Betrag an den Gesamtkosten für die neuen Stelleneinrichtungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Der prozentuale Anteil dieses zusätzlichen Mittelbedarfes betrage im Verhältnis zu den aus dem Stellenplan resultierenden gesamten Personalaufwendungen 2018 in Höhe von 189,4 Millionen Euro rund 1 Prozent.

Für Personal- und Versorgungsaufwendungen inklusive der Stelleneinrichtungen seien insgesamt Mittel in Höhe von rund 212,8 Millionen Euro unter Berücksichtigung der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen für Personal- und Versorgungsaufwendungen erforderlich. Die Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendung sei unter anderem korrespondierend mit der prosperierenden  Stadtentwicklung auf eine wachsende Entwicklung der Mitarbeiterzahlen in der Stadt Aachen sowie eine steigende Anzahl von aktuell 650 Versorgungsempfängern zurückzuführen.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich Herr Servos für den Vortrag. Es sei in Gänze gelungen, eine transparente und sinnhafte Darstellung der Gesamtkosten bzw. der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Zudem sei er sehr erfreut, dass man mit dem neuen Stelleneinrichtungsverfahren nun eine fundierte Basis zur Entscheidungsfindung habe und dies letztendlich zu einem Konsens führe. Kritisch und für ihn nicht nachvollziehbar sehe er jedoch die unterschiedlichen Darstellungen zwischen der Haushaltseinbringung und dem Stellenplanverfahren. Er verstehe nicht, weshalb im Vorfeld keine einheitliche Abstimmung möglich gewesen sei. Es dürfe einer Verwaltung nicht passieren, dass inhaltlich getroffene Aussagen in der öffentlichen Wahrnehmung zu Widersprüchen führten. Desweitern betont er, dass der kurzfristige Start der Digitalisierungsprojekte nunmehr unbedingt voranzutreiben sei. Zudem erkundigt er sich, inwieweit die Wiederbesetzungssperre in der Personaldeckungsquote von 92,87 % bereits Niederschlag gefunden habe. Abschließend stellt er die Frage, inwieweit sich bei der Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle im Fachbereich Presse und Marketing im Rahmen der Kostenbetrachtung steigende Personalkosten durch den Digitalisierungstrend und die Ausdehnung der Berichterstattung auf social media-Kanäle durch sinkende Printkosten kompensiert würden.

Frau Eschweiler bedankt sich ebenfalls für die durch das optimierte Stelleneinrichtungsverfahren geschaffene Transparenz. Im Besonderen erfreue sie, dass die Grundlage auf einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise basiere und die Politik somit in eine gute Entscheidungslage versetze. Desweitern merkt sie an, dass man die „Digitalisierung“ -anders als in der Präsentation aufgeführt- auch den „Pflichtaufgaben“ zuordnen könne. In diesem Aufgabenfeld sehe sie den zeitlichen Rahmen sehr eng gesteckt. Daher sei es sehr wichtig, dass zur Ermöglichung eines kurzfristigen Starts der Digitalisierungsprojekte die dafür vorgesehenen Stellen entsprechend zügig besetzt würden. Auch könne sie sich vorstellen, dass bei dem Erfordernis einer längeren Personalakquirierung, die Möglichkeit zur Beauftragung einer externen prozessbegleitenden Organisationsberatung geschaffen werden könne. Aus diesem Grund sei die Herbeiführung eines entsprechenden Beschlusses in dieser Sitzung sinnvoll. Abschließend weist sie darauf hin, dass man auch im Bereich Kindertageseinrichtungen gegebenenfalls neue Wege zur Personalgewinnung beschreiten müsse.

Herr Dr. Kremer erläutert, dass er die von Herrn Servos geäußerte Kritik mitnehme. Das erste Recht, die in dieser Vorlage angesprochenen Haushaltspositionen zu benennen, läge jedoch selbstverständlich im Rahmen der Haushaltseinbringung bei der Kämmerin. Bezugnehmend auf die bisherige Presseberichterstattung merkt er an, dass zur Veranschaulichung der komplexen Stellenplanmaterie im Vorfeld der heutigen Sitzung eine Pressekonferenz stattgefunden habe. Auf die Neueinrichtung der halben Stelle im Fachbereich Presse und Marketing werde man in der 2. Lesung gerne fundierter -über den in der Anlage dieser Vorlage bereits geschilderten Sachverhalt hinaus- eingehen. Auf die Einlassung zur Widerbesetzungssperre führt Herr Dr. Kremer aus, dass man sich ausweislich Punkt VII.2 „Zielsteuerung Personal und Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre“ auf der letzten Seite der Anlage auf einem guten Weg befinde. Man halte zwar grundsätzlich an der Wiederbesetzungssperre fest, es sollten jedoch zukünftig ein Teil der Organisationseinheiten hiervon temporär in Gänze ausgenommen werden, sofern die Voraussetzungen gegeben seien. Abschließend betont Herr Dr. Kremer noch einmal, dass der heute vorgestellte Stellenplanentwurf 2018 einen Sachstand von Mitte Juni diesen Jahres abbilde. Aus diesem Grund werde man dem Ausschuss in der nächsten Sitzung einen entsprechend aktualisierten Veränderungsnachweis unterbreiten. Soweit bisher ersichtlich, seien tendenziell eher finanzielle Verbesserungen zu erwarten. Er wisse aber nicht, ob dieser Trend durch Zwischenereignisse noch mal konterkariert werde.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal und Verwaltungsausschuss nimmt im Rahmen der 1. Lesung den Stellenplan 2018 und die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 zur Kenntnis. Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt mit dem Ziel des möglichst kurzfristigen Starts der Digitalisierungsprojekte die Einrichtung von 3,0 Stellen im Fachbereich Personal und Organisation nach A 12 BesO A / EG 11 TvöD sowie bei dem Erfordernis einer längeren Personalakquirierung oder zur Nutzung externen Wissens zu Beginn der Projekte die Möglichkeit zur Beauftragung einer externen prozessbegleitenden Organisationsberatung im Rahmen der für die 3,0 Stellen vorgesehenen Mittel.

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Anlagen zur Vorlage

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