05.07.2018 - 2.1 Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhof...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Die Fraktion Grüne legt einen Beschlussvorschlag vor, der auch als Anlage zu dieser Niederschrift erfasst ist.

 

Herr Schaffert weist einleitend auf eine Vielzahl von Briefen und Fragen hin, von denen die Verwaltung überrollt worden sei und bittet um Verständnis dafür, dass diese nicht alle sofort beantwortet werden konnten.

 

Frau Kirchbach hält einen Vortrag zur Bewohnerparkzone BU 2, der als Anlage eingestellt ist.

 

Sie berichtet auch von der Sitzung des Bürgerforums zu diesem Thema. Von Seiten der Bürger, die keine ablehnende Haltung gegen die Einführung von Bewohnerparkzonen hätten, sondern nur gegen die jeweiligen Abgrenzungen wegen der Auswirkungen auf die Randgebiete, sei beantragt worden,

- die Bewohnerparkzone BU 2 auf einen Bereich zwischen Michaelsbergstraße und Von-Pastor-Straße zu reduzieren und in einem möglichen 2. Schritt eine neue Bewohnerparkzone BU X bis zur Adenauerallee auszuweisen,

- die Rathenauallee aus der Bewohnerparkzone BU 2 heraus zu nehmen und diese einer möglichen weiteren Parkzone bis zur Adenauerallee zuzuschlagen,

- die bestehende Bewohnerparkzone BU 1 bis zur Viehhofstraße/Friedrich-Ebert-Allee auszuweiten und dann eine neue Bewohnerparkzone BU 2 bis zur Coudenhovestraße einzurichten.

 

Die Verwaltung sei schließlich gebeten worden, eine genaue Erläuterung der Zeitschienen und der Arbeitsabläufe bei der Erweiterung der Zone BU 1 und Schaffung der Zone BU X, sowie zur Prioritätenliste der geplanten Bewohnerparkzonen bis zur nächsten Sitzung der Fachausschüsse bekannt zu geben.

Hierzu teilt Frau Kirchbach mit, aufgrund der personellen Situation könnten zur Zeit ein bis zwei Parkzonen pro Jahr umgesetzt werden. Für die Errichtung der neuen Zone BU X bedürfe es eines neuen Verfahrens mit einer neuen Zeitschiene.

 

Anschließend hält Frau Kirchbach einen Vortrag zur Bewohnerparkzone BU 3, der ebenfalls als Anlage eingestellt ist (unter TOP I/3.1).

 

Frau Rhie dankt für die beiden Vorträge. Sie bedauert es, dass es im Bürgerforum zu einem Kommunikationsfehler gekommen sei. Zunächst habe es so ausgesehen, dass die vorgeschlagene Zone BU X ohne Zeitprobleme machbar sei. Nun sei es schwierig, den Bürgern zu erklären, dass doch eine grundlegend neue Planung durchgeführt werden müsse. Trotzdem sei es das Anliegen der Koalition, den Bürgern entgegenzukommen. Es bestehe die Gefahr, dass sich der Parkdruck auf die umgebenden Straßen verlagert.

Sie stellt die Frage, ob es möglich ist, die Neuplanung für BU X parallel zu den anderen Planungen durchzuführen, ohne den Zeitplan zu verschieben, wenn die geplante Stelle neu besetzt worden ist.

 

Herr Müller erklärt, den Arbeitsdruck, der für die Fertigstellung von BU 2 und BU3 geherrscht habe, könne man so nicht weiter durchhalten. Frau Kirchbach habe hart gearbeitet und Überstunden gemacht, die nun abgebaut werden müssten. Das Verfahren für eine neue Stelle laufe zurzeit; mit einem Abschluss sei vermutlich zum Jahresende zu rechnen.

Er entschuldigt sich, dass im Bürgerforum, an dem er leider nicht teilnehmen konnte, ein falscher Eindruck entstanden sei. Eine rechtssichere Einführung einer neuen Bewohnerparkzone bedeute, dass bestimmte Schritte erforderlich sind. Diese Zeitschiene könne nicht beschleunigt werden.

Sobald eine neue Kraft eingestellt sei, könne möglicherweise eine neue Zeitschiene vorgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls könne die Verwaltung nicht belastbar eine Beschleunigung zusagen.

 

Herr Fischer spricht seinen Dank an die Verwaltung aus für den großen Aufwand, der betrieben worden sei. Er erläutert den Beschlussvorschlag seiner Fraktion (Grüne).

Weiter weist er darauf hin, dass das Tagesticket mit 6 billiger sei als das Tagesticket im Marienhospital, welches 8 € kosten soll, wodurch Parksuchverkehr erzeugt werde. Das Ticket sollte im Bewohnerparken deshalb mindestens genauso viel kosten wie im Marienhospital.

Er bittet die Verwaltung außerdem zu prüfen, ob in der Zone „BU 2“ die Parkplätze im Einmündungsbereich der Malmedyer Straße weggenommen werden können, da dort eine wichtige Fußgängerquerung vom Marktplatz und Kiosk zum zukünftigen Zebrastreifen Kapellenstraße liegt.

Zur Zone „BU 3“ bittet Herr Fischer die Verwaltung zu prüfen, ob das aufgeschulterte Parken in der Eynattener Straße an den Fahrbahnrand verlegt werden kann, da dort aufgrund des breiten verbleibenden Straßenraums zurzeit deutlich schneller als 30 km/h gefahren wird.

 

Frau Breuer dankt für die ausführliche Vorstellung der beiden Bewohnerparkzonen, die sehr zügig vorangebracht worden seien. Man sei jetzt soweit, dass eine Entscheidung gefällt werden müsse. Die Koalition suche aber nach einer Möglichkeit, den Bürgern entgegenzukommen. Man müsse dabei ehrlich miteinander umgehen. Es gebe eine Prioritätenliste, die abgearbeitet werden müsse; so seien z. B. in Kullen viele Neubauten hinzugekommen. Insofern sollten die Zonen „BU 2 und BU 3 jetzt beschlossen werden. Ihre Fraktion werde zustimmen.

 

Herr Dr. Otten möchte 2 Punkte ansprechen:

-Bei der Einführung der letzten Bewohnerparkzonen habe es Probleme gegeben, weil die unmittelbar angrenzenden Straßen belastet worden seien. Wenn man bei einer Zone etwas außer der Reihe zusagt, gibt es das Problem, den Bürgern in einer anderen Zone, z. B. in Ost, erklären zu müssen, warum die Prioritätenliste verschoben worden ist, um andere zu bevorzugen. Das wäre ihnen gegenüber sehr ungerecht.

-Man müsse sich bewusst machen, dass Viertel sich in ihrer Dynamik verändern. Für die Zukunft habe er die Anregung, bei der Datenerhebung auch unter Umständen die privaten Stellplätze mitzurechnen und z. B. zu untersuchen, inwieweit Garagen als Lager zweckentfremdet werden.

Seine Fraktion  in der Bezirksvertretung werde ansonsten den Beschlussentwürfen zustimmen.

 

Herr Moselage berichtet, in der Bezirksvertretung sei bezüglich der Studenten und Auszubildenden die Frage diskutiert worden, wer den Ausweis bekommt. Es herrsche eine Diskrepanz zwischen dem Beschlussvorschlag und den Beschlüssen der Bezirksvertretung.

Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Die Frage von Frau Becker an Herrn Müller, ob die neue Stelle eine Vollzeitstelle ist, wird bejaht. Sie plädiere deshalb dafür, jetzt im Sinne des Beschlussvorschlags der Fraktion Grüne alles „aus einem Guss“ zu machen.

 

Frau Rhie erklärt, es falle schwer, eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird. Es gebe einige Zonen, die seit Jahren warten. Sie schlägt vor, so zu beschließen, dass die Prioritätenliste beim Einsatz der neuen Stelle noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird um zu schauen, ob sie überarbeitet werden kann. Dies wäre vielleicht ein Kompromiss, um dem Bürgerantrag doch noch gerecht zu werden und dann  ggfls. zu prüfen, ob seine parallele Bearbeitung ohne Verzögerung der Prioritätenliste möglich ist.

 

Herr Müller bietet an, sobald die neue Personalie eintritt, gerne mit einer überarbeiteten Prioritätenliste an den Ausschuss heranzutreten, bis dahin aber die bestehende beizubehalten.

 

Herr Klopstein greift die Ausführungen des Herrn Fischer noch einmal auf, den Preis des Tagestickets in Zone BU 2 dem des Parkhauses Marienhospital in Höhe von 8,00 € anzupassen. Es könne nicht das Ziel sein, dass die Besucher die Parkplätze „wegschnappen“ wegen der Preisdifferenz.

 

Herr Blum teilt mit, die auch hier befürchtete Problematik bekäme er nun schon seit Jahren bei Einführung von Bewohnerparkzonen mit, auch über eingehende E-Mails. Er könne die Leute gut verstehen. Die Berücksichtigung der Vorschläge aus dem Bürgerforum würde momentan die Sache verzögern. Deshalb finde er die Idee der Frau Rhie gut. Dieser Vorschlag sei der einzige, der eine rechtssichere Lösung ermögliche. Es helfe nur abzuwarten, bis zusätzliches Personal einsatzbereit sei, und die Liste der Reihe nach abzuarbeiten. Deshalb plädiere er dafür, den Vorschlag der Frau Rhie anzunehmen.

 

Herr Dr. Otten bemerkt, jetzt werde genauso lange diskutiert wie im Bürgerforum. Der Mobilitätsausschuss habe einige Forderungen aus dem Bürgerforum berücksichtigt. Er sei dafür, nun zu beschießen. Nach einer Evaluierungsphase von z. B. einem Jahr könne man weiter sehen.

Er spricht sich auch dafür aus, dem Antrag des Herrn Moselage entgegenzukommen.

 

Herr Klopstein beantragt, Punkt 6. für die Zone „BU 2“ herauszunehmen und darüber getrennt abzustimmen, das Tagesticket in Höhe von 8,00 € einzuführen.

 

Herr Moselage zieht seinen Antrag zurück.

 

Frau Rhie legt die schriftlich Formulierung einer Beschlussergänzung im Sinne ihres Vorschlags vor, die verlesen wird.

 

Herr Ferrari erklärt den Ablauf der Abstimmungen, da mehrere Anträge vorliegen.

Schließlich werden die Abstimmungen vorgenommen, zunächst durch die Bezirksbürgermeisterin Frau Conradt für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, dann durch den Vorsitzenden Herrn Ferrari für den Mobilitätsausschuss.

Es ergehen folgende

Reduzieren

Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Abteiplatz

      Abteistraße

      Am Höfling

      Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7

      Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23

      Im Gillesbachtal

      Im Klostergarten

      In den Heimgärten

      Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33

      Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31

      Klara - Fey - Straße

      Klosterweiher

      Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48

      Mallinckrodtstraße

      Michalesbergstraße

      Rathenauallee

      Schervierstraße

      St. Johann

      Von - Pastor - Straße

      Weingartsberg

      Weingartshof

      Zeise

 

Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:

-       Friedrich-Ebert-Allee

-       Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)

-       Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)

-       Viehhofstraße

-       Viehhofstraße Parkplatz

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, 2019 nach Besetzung der zusätzlichen Stelle die Prioritätenliste erneut zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei soll dargestellt werden, wie die Einrichtung der Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung des Bürgerantrags im Bürgerforum vom 3. Juli 2018 beschleunigt werden kann.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

    Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Abteiplatz

      Abteistraße

      Am Höfling

      Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7

      Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23

      Im Gillesbachtal

      Im Klostergarten

      In den Heimgärten

      Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33

      Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31

      Klara - Fey - Straße

      Klosterweiher

      Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48

      Mallinckrodtstraße

      Michalesbergstraße

      Rathenauallee

      Schervierstraße

      St. Johann

      Von - Pastor - Straße

      Weingartsberg

      Weingartshof

      Zeise

 

    Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz

    „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:

-       Friedrich-Ebert-Allee

-       Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)

-       Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)

-       Viehhofstraße

-       Viehhofstraße Parkplatz

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

Ergänzung:

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, 2019 nach Besetzung der zusätzlichen Stelle die Prioritätenliste erneut zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei soll dargestellt werden, wie die Einrichtung der Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung des Bürgerantrags im Bürgerforum vom 3. Juli 2018 beschleunigt werden kann.

Reduzieren

Abstimmungsergebnisse:

Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

  •                                             Antrag Grüne:                    mehrheitlich abgelehnt bei 4 Zustimmungen
  •                                             Abstimmung ohne Punkt 6: einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen

(mit Ergänzung)

  •                                             Abstimmung nur Punkt 6:   einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen

 

Mobilitätsausschuss:

  •                                             Antrag Grüne:                    mehrheitlich abgelehnt bei 4 Zustimmungen
  •                                             Abstimmung Beschluss:     einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen

(mit Ergänzung)

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3930&TOLFDNR=88409&selfaction=print