06.12.2018 - 8 Stellenplan 2019 und Entwicklung der Personal- ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer stellt den Mitgliedern des Ausschusses kurz die Inhalte der Vorlage im Rahmen einer  Präsentation vor. Er betrachtet nochmals rückblickend den Entstehungs- bzw. Verfahrensverlauf des Stellenplans 2019 und erläutert die Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2019, welche heute dem Ausschuss in Form einer 2. Lesung vorlägen. Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019 seien im Bereich der Allgemeinen Verwaltung weitere 69,0 Stellen einzurichten. Diese Erhöhung resultiere im Wesentlichen aus der vorsorglichen Einrichtung von 50,0 Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz zuzüglich 1,0 Stelle für Fallmanagement. Von den insgesamt 69,0 neuen Stellen entfielen 9,5 auf Pflichtaufgaben. 59,5 Stellen sollten zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden. Demgegenüber stehe eine Einsparung von 21,5 Stellen. Summarisch betrachtet ergäben sich für den Stellenplan 2019 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2019 somit 47,5 zusätzliche Mehrstellen. Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 69,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe beliefen sich in 2019 insgesamt auf 2.498.800 Euro. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln im Personalkostenverbund, kalkulierter Stelleneinsparungen, Personalkostenerstattungen, Drittmitteln sowie Refinanzierungen (Erstattungen/Lohnkostenzuschüsse/Gebühren) liege kein ungedeckter Mehrbedarf für die 69,0 neuen Stellen vor. Es ergebe sich sogar zum Stellenplanentwurf 2019 eine einmalige rechnerische Verbesserung für den Gesamthaushalt in Höhe von 728.000 Euro. Diese sei auch darin begründet, dass zusätzlich mit den zur Einsparung vorgeschlagenen Stellen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 in bestimmten Fällen aufgrund der voraussichtlich zeitlich verzögerten Bewirtschaftung entsprechend gekürzt ausgewiesen würden. In den Folgejahren verringere sich dieser Effekt, da die Stellen dann ganzjährig eingeplant seien. Somit verbleibe im Gesamthaushalt ein ungedeckter Betrag an den Gesamtkosten für die neuen Stelleneinrichtungen in Höhe von 1,36 Millionen Euro. Gegenüber dem Stellenplan 2018 seien -vorbehaltlich weiterer Beschlüsse- somit gesamtstädtisch insgesamt 108,5 Mehrstellen zu verzeichnen. Mit Verweis auf die umfassende Berichterstattung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 des Personalkostenverbundes belaufe sich das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes im Haushaltsplanentwurf 2019 nunmehr auf 233.905.000 Millionen Euro. Es ergebe sich somit im Personalkostenverbund 2019 gegenüber 2018 eine Erhöhung von 9,8 Millionen Euro.

Im Anschluss an die Präsentation weist Herr Dr. Kremer in diesem Kontext darauf hin, dass in den Erläuterungen zur Vorlage der Verwaltung für die 1. Lesung des Stellenplans 2019 am 11.10.2018 der Hinweis gegeben worden sei, dass in der Personalreserve noch ein Controlling rechtzeitig für die 2. Lesung des Stellenplans 2019 anstehe, inwieweit die dortigen Stellen ausreichend seien, um Mitarbeitende, die aus personellen Gründen nicht mehr auf ihrer eigentlichen Planstelle geführt werden könnten, in die „Vermittlung“ aufnehmen zu können. Diese Betrachtung habe zwischenzeitlich durch das Personaleinsatzmanagement stattgefunden. Zum Stichtag 31.10.2018 wären die insgesamt 50 Planstellen zu 100 % belegt gewesen. Aktuell überführe man 10 Reservestellen in den fachbereichsbezogenen Stellenplan. Nach den bisherigen Erfahrungswerten sei davon auszugehen, dass der Personaleinsatz mit verbleibenden 80 % der Vermittlungsstellen in der Bewirtschaftung nicht mehr auskommen werde. Es seien bereits neue Vermittlungsfälle avisiert, für die aktuell keine Stellen zur Verfügung stünden. Eine Wiederaufstockung der Vermittlungsstellen um 5,0 Planstellen auf 90 % des bisherigen Kontingents sei deshalb als Minimalausstattung für dieses Instrument unabdingbar. Bei den Stellen handele es sich nicht um Beförderungsstellen und daher erfolgte eine generelle Ausweisung nach A 10 LBesO A. Die Ausweisung werde entsprechend je nach Eingruppierung der Stelleninhabenden laufend angepasst. Die Verwaltung beantrage daher gemäß den vorgenannten Ausführungen die Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve, ausgewiesen nach A 10 LBesO A. An dieser Stelle führt er weiter aus, dass für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.01.2019 aktuell nur eine Stelleneinrichtungsvorlage „Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE“ vorliege. Aus diesem Grund beabsichtige die Verwaltung in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Begolli, die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.01.2018 ausfallen zu lassen. Da jedoch in der heutigen Sitzung des fachlich zuständigen Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie die Empfehlung der Einrichtung dieser Stelle gemäß eines gemeinsamen Ratsantrages der Fraktionen CDU und SPD an den Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung anstehe und um demzufolge eine schnellstmögliche Einrichtung der „Kümmer“-Stelle zu erwirken, beantrage die Verwaltung bereits in dieser Sitzung die Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE. Abschließend werbe er um einen letzten Stelleneinrichtungsantrag, welchem umfassende Neuregelungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zugrunde lägen. Bedeutend für die beantragten Stelleneinrichtungen sei die Herauslösung und grundlegende Reformierung der Eingliederungshilfe. Unter anderem beabsichtige der Gesetzgeber eine Trennung von Eingliederungshilfe und Existenzsicherung nach Maßgabe des Bundesteilhabegesetzes. Durch die Fachdienststelle sei eine rechtzeitige Beantragung der erforderlichen Stellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 aufgrund unklarer Sachverhalte, insbesondere fehlender Berechnungsgrundlagen/Schätzungen nicht möglich gewesen. Erst seit November hätten sich die Anhaltspunkte für den errechneten Fallzahlenzuwachs und entsprechenden Stellenbedarf konkretisiert. Bei den in Rede stehenden zu bearbeitenden Aufgaben handele es sich um Pflichtaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII, für welche die Stadt Aachen zukünftig als örtliche Sozialhilfebehörde im Rahmen der Delegation durch die StädteRegion Aachen zuständig werden würde. Um zeitnah in die Personalakquise eintreten zu können, stehe die Einrichtung von 4 Sachbearbeitungsstellen für die Leistungen nach dem SGB XII im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration im Raume. Eine abschließende Bedarfsbeurteilung stehe noch aus.

 

Im Anschluss an den Vortrag bedankt Herr Servos sich im Namen seiner Fraktion für die nachvollziehbare und abschließende Darstellung des Stellenplanes 2019 und der Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019. Auf die Änderungsanträge bezugnehmend erläutert er, dass er die Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve für unkritisch halte und in der Größenordnung für nachvollziehbar. Da es sich bei der Einrichtung von 4,0 Sachbearbeitungsstellen um einen Pflichtbereich handele, könne hier eine umgehende Beratung und entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 23.01.2019 herbei geführt werden. Im Weiteren weist er auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorliege. Es würden zu dem „Stelleneinrichtungspaket“ zeitnah entsprechende Fachanträge der Großen Koalition gestellt werden. Um jedoch im Rahmen eines strategischen Personalmanagements eine zügige Besetzung der Stellen gewähren zu können, beantrage die Große Koalition daher in der heutigen Sitzung bereits die Ergänzung des Beschlussvorschlages um:

 

> Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Projektsteuerer im Planungsbereich (Innenstadt,

   City-Management), befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 13, zugeordnet zu FB 61

 

> Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel,

   befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 9, zugeordnet zu FB 02

> Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für Planer (Bebauungspläne) im Bereich

  verbindliche Bauleitplanung auf Basis EG 12, zugeordnet zu FB 61/200

> Einrichtung von insgesamt zwei zusätzlichen Stellen für Verkehrsplanung und/oder

   Projektleitung Straßenbau auf Basis EG 12 zugeordnet zu FB 61/300 und/oder FB 61/700 unter

   Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Organisations-Untersuchung

> Die Zuordnungen und Stellenbewertungen sind als Empfehlung zu verstehen. Die zusätzlichen

   Stellen sollen zum 01.01.2019 eingerichtet und schnellstmöglich besetzt werden.

 

Herr Lübben betont, dass die gestellten Änderungsanträge sehr umfangreich seien, sie ihn jedoch auch -in Anlehnung gestellter Änderungsanträge seiner Fraktion im letzten Jahr- in Teilen positiv überraschten. Sowohl der Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof als auch der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel werde er im Namen seiner Fraktion heute nicht zustimmen. Hier bestehe zum einen noch Beratungsbedarf und zum anderen vermisse er ein entsprechend aussagekräftiges Konzept.

Herr Servos erläutert, dass die Innenstadt durch das gänzlich veränderte Einkaufs- und Freizeitverhalten einem Strukturwandel unterliege. Es sei daher unerlässlich, das gesamte Innstadtkonzept neu anzulegen. Die Große Koalition werde zeitnah über verschiedene Fachanträge ein Konzept mit schwerpunktmäßig  tangierenden Handlungsfeldern (Mobilität/Events/Leerstände/Sauberkeit und Ordnung etc.) beantragen.

Frau Griepentrog merkt an, dass sie die inhaltliche Behandlung des Änderungsantrages ihrer Fraktion zur barrierefreien und energetischen Sanierung des Welthauses -im Besonderen mit Blick auf den Einbau zusätzlicher Innenfenster- und des Stelleneinrichtungsergänzungsantrages der Großen Koalition in einem verhältnismäßigen Ungleichgewicht sehe. Sie bitte daher die Verwaltung entsprechend um ihre Einschätzung.

Herr Dr. Kremer weist erläuternd darauf hin, dass die gerade im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) durchgeführte Organisationsuntersuchung nahezu vor dem Abschluss stehe. Es müsse daher zunächst geschaut werden, welche Auswirkungen das Ergebnis der Organisationsuntersuchung auf das Stellentableau haben werde. Mit dem Antrag der Großen Koalition würden sicherlich weitreichendere Ziele verknüpft. Er sollte daher zunächst -um die avisierten Ziele kurzfristiger erreichen zu können- als eine Schaffung von Rahmenbedingungen verstanden werden.

Frau Griepentrog führt zum Stelleneinrichtungsantrag der Koordinationsstelle für den Bereich Bushof aus,

dass für sie diese Stelle weiterhin völlig undefiniert bleibe. Das aufgeführte Aufgabenfeld sei sehr groß und gehe ihrer Einschätzung nach über das Aufgabenspektrums eines „Kümmerers“ weit hinaus. Dementsprechend würden sehr hohe Erwartungen geschürt. Schlussendlich sei es wichtig, dass .die Koordinierungsstelle im Rahmen ihrer Wahrnehmung bzw. Außenwirkung funktionieren müsse.

Herr Dr. Kremer bedauert, dass gegebenenfalls ein falscher Eindruck geweckt und damit eine zu hohe Erwartungshaltung an die zu übernehmenden Aufgaben geschürt worden wäre. Er könne an dieser Stelle der Politik jedoch diese Sorge nehmen, da der Schwerpunkt des Aufgabenfeldes auf vernetzenden Aktivitäten liege.

 

Zu den gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsanträgen der Großen Koalition ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die Ergänzungsanträge mit 10 Zustimmungen bei 3 Enthaltungen.

 

Zu dem gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsantrag der Verwaltung (Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve, ausgewiesen nach A 10 LBesO A.) ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den Ergänzungsantrag mit 13 Zustimmungen.

 

Zu dem gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsantrag der Verwaltung (Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE) ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den Ergänzungsantrag mit 11 Zustimmungen bei 2 Enthaltungen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Zu dem in Aussicht gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsbedarf der Verwaltung (Einrichtung von gegebenenfalls 4 Sachbearbeitungsstellen für die Leistungen nach dem SGB XII im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) ergeht kein Beschluss.

 

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

 

Abschließend beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss mit 10 Zustimmungen und 3 Enthaltungen den nachfolgenden geänderten 1. Beschlussteil und den 2. Beschlussteil einstimmig.

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Beschluss:

1.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Stellenplanentwurfes 2019 (s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 30.10.2018 (s. Anlage 3), mit folgenden weiteren Ergänzungen zu beschließen:

 

>Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Projektsteuerer im Planungsbereich (Innenstadt, City-

  Management), befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 13, zugeordnet zu FB 61

>Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel, befristet auf 3

  Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 9, zugeordnet zu FB 02

>Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für Planer (Bebauungspläne) im Bereich verbindliche

  Bauleitplanung auf Basis EG 12, zugeordnet zu FB 61/200

>Einrichtung von insgesamt zwei zusätzlichen Stellen für Verkehrsplanung und/oder Projektleitung

  Straßenbau auf Basis EG 12 zugeordnet zu FB 61/300 und/oder FB 61/700 unter Berücksichtigung

  der Ergebnisse der laufenden Organisations-Untersuchung

>Die Zuordnungen und Stellenbewertungen sind als Empfehlung zu verstehen. Die zusätzlichen

  Stellen sollen zum 01.01.2019 eingerichtet und schnellstmöglich besetzt werden

>Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve, ausgewiesen nach A 10

  LBesO A

>Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die

  Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE.

 

2.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 zur Kenntnis.

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