11.11.2020 - 8 B 264 Lütticher Straße - 2. Bauabschnitt zwisch...

Beschluss:
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Beratung

 

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari ruft TOP 8 auf, zu dem die Verwaltung informieren wird und seitens der Bezirksvertreter Fragen möglich sind.

 

Herr Dr. Langweg beginnt mit einer Präsentation, die ALLRIS als Anlage 1 beigefügt ist. Er erläutert, dass der vor Jahren gefasste Beschluss zu den Radwegen trotz regelkonformer Ausführung unsichere Radfahrer nicht überzeugt. Deshalb wird der 2013 gefasste Beschluss zum Umbau des 2. Abschnitts der Lütticher Straße jetzt noch einmal eingebracht vor dem Hintergrund des Radentscheids, mit dem der Rat der Stadt Aachen vor einem Jahr einen Grundsatzbeschluss gefasst hat. Dann wurden in diesem Jahr politische Leitlinien beschlossen im Hinblick auf die Ziele der Mobilitätsstrategie 2030: Es soll mehr Umweltverbund geben und weniger Autoverkehr. Der Kohlendioxid-Ausstoß soll massiv verringert werden. Nun geht es bei der Lütticher Straße darum, die politischen Ziele mit Leben zu füllen: „Mobilitätswende erklären. Wandel. Menschlich. Gestalten.“ Und natürlich wird die Maßnahme auch Schmerzen verursachen bei den Menschen, denen sie einen Nachteil bringt.

Anhand der Folien fasst er die wesentlichen Aussagen der Vorlage zusammen. Er weist auf die Mängel in der alten Planung hin und merkt an, dass das Umweltamt diese heute nicht mehr mittragen würde. Aus diesem Grund wurden jetzt 4 neue Varianten ausgearbeitet.

 

Zu Variante 1 merkt er an, dass dies dem Stand der Technik für die Führung auf „Schutzstreifen“ darstellt. Diese bisher in Aachen vielfach angewandte Führungsform nicht mehr anzuwenden, ist aber eine der Kernforderungen des beschlossenen Radentscheids. Dessen Forderung nach einem 2,30 m baulich getrennten Radweg würde durch Variante 2 erfüllt. Die Varianten 3 und 4 seien nicht radentscheidkonforme Kompromisslösungen, die auch dem Stand der Technik entsprechen. Variante 2 wird unter Bezugnahme auf den Radentscheid von der Verwaltung vorgeschlagen, auch wenn der empfohlene 4 Meter-Abstand von den Bäumen hier nicht überall eingehalten werden kann und stattdessen teilweise nur 2,75 m verbleiben. Dies reicht aber um die Bäume nicht zu gefährden, wenn man mit besonderer Vorsicht an die Wurzeln herangeht und sie dabei nicht beschädigt.

 

Herr Ferrari dankt Herrn Dr. Langweg für seine Ausführungen.

 

Herr Moselage fragt nach den Kosten der Maßnahme und danach, wie hoch die Kosten sind, die auf die Anwohner zukommen.

 

Herr Dr. Langweg antwortet, dass deren Ermittlung nicht zuverlässig möglich sei, da man im Moment nur auf der Grundlage von Querschnitten arbeiten kann.

 

„Wie sollen wir dann entscheiden?“, hakt Herr Moselage nach.

 

Herr Dr. Langweg will versuchen, nächstes Mal eine grobe Kostenaussage zu tätigen. Er kann derzeit nicht sagen, ob alle Varianten ähnlich teuer sein werden.

 

Herrn Lindemann beschäftigt eine ganze Reihe von Fragen, die er schriftlich formuliert hat und nun verliest.

 

Herr Dr. Langweg bittet Herrn Lindemann, ihm die Fragen zwecks Beantwortung zukommen zu lassen. Dies sagt Herr Lindemann zu. Seine Fragen sind der Niederschrift und in ALLRIS als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Deloie hat eine Frage zu Variante 2 im Hinblick auf den geringen Abstand von 2,75 m zu den Bäumen. Er möchte wissen, ob der Radweg dann über die Baumwurzeln geführt wird und ob dies nicht die Gefahr birgt, dass der Radweg in der Zeit des Wachstums der Bäume angehoben wird, und man ihn dann innerhalb kurzer Zeit wieder anfassen muss.

 

Herr Radke fragt, ob es möglich sei, im Querschnitt 1 die Parkstände und Bäume auf die andere Straßenseite zu verlagern. Zudem möchte er wissen, ob sich Querschnitt 2 auf beiden Abschnitten umsetzen lässt, damit man den Radweg nicht verschwenken muss.

 

Herr Dr. Langweg sagt eine fachlich geprüfte Antwort zur nächsten Sitzung zu.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4399&TOLFDNR=101469&selfaction=print