30.06.2021 - 4 Vorstellung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rischka, Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen, sowie Herrn Mpasios, Herrn Erdorf und Herrn Fluthgraf von der Autobahn GmbH.

 

Herr Rischka stellt anhand einer Präsentation den Lärmaktionsplan vor und erläutert dessen Entwicklung. Die Präsentation ist in allris als Anlage hinterlegt.

Zentrales Thema des Lärmaktionsplanes ist der Straßenverkehrslärm.

In dem Bezirk Richterich wurden besondere Lärmbelastungsschwerpunkte im Bereich der Autobahn und die Kohlscheider Straße festgestellt. Der durch die Bundesbahnlinie verursachte Lärm war von geringerer Bedeutung.

Ziel des Lärmaktionsplans ist es, durch eine Verkehrswende, die Reduzierung des Straßenverkehrs und weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, Lärmreduzierung zu erreichen.

Nach einer Bürgerbeteiligung im gesamten Stadtgebiet sind, im Verhältnis zur Einwohnerzahl, besonders viele Eingaben aus dem Bezirk Richterich eingegangen. Diese bezogen sich vor allem auf die Bereiche der Autobahn und der Kohlscheider Straße. Dabei wurden Lärmschutzmaßnahmen durch Lärmschutzwände, „Flüsterasphalt“, Tempolimits, Durchfahrverbote und Maßnahmen zur Vermeidung von „Schleichwegen“ gefordert.

Diese vorgeschlagenen Maßnahmen wurden durch die Verwaltung entsprechend geprüft.

In diesem Zusammenhang stellt Herr Rischka jedoch klar, dass der Lärmaktionsplan keine rechtliche Handhabe zur zwingenden Umsetzung der Maßnahmen bildet. Zudem verfügt der Fachbereich Klima und Umwelt über kein eigenes Budget für Investitionen zur Umsetzung der Maßnahmen, sondern kann nur unterstützend tätig werden.

Bezüglich der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zum Lärmschutz im Bereich der Autobahn 4 befindet sich die Verwaltung derzeit in Gesprächen mit der Autobahn GmbH. Hierzu wird durch die zuständigen Sachbearbeiter der Autobahn GmbH nachfolgend näher berichtet.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) bedankt sich für den Vortrag und möchte wissen, welche Handhabe besteht, um den Landschaftsraum der Horbacher Börde als besonders schützenswerten Bereich zu erhalten.

Herr Rischka führt aus, dass hier über den Landschaftsplan auch Lärmschutz umgesetzt werden kann.

 

Sodann erläutert Herr Mpasios, Autobahn GmbH, anhand einer Präsentation die geplanten Maßnahmen der grundhaften Instandsetzung der Autobahn zwischen dem Grenzübergang Vetschau und dem Aachner Kreuz. Die Präsentation ist ebenfalls in allris als Anlage hinterlegt.

Dabei weist er auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen einem Neubau und einer Instandsetzung der Autobahn hinsichtlich der Lärmschutzgrenzwerte hin. Diese sind im Rahmen eines Neubaus im Rahmen einer sogenannten „Lärmvorsorge“ deutlich strenger gefasst als bei einem Erhaltungsentwurf.

 

Auf Grundlage der prognostizierten Lärmwerte für das Jahr 2030 wurden die möglichen Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwälle oder – wände und lärmmindernde Fahrbahnbeläge geprüft.

Herr Mpasios stellt exemplarisch für die Bereiche Hander Weg und Elsenborn für die Verwendung eines neuartigen lärmmindernden Fahrbahnbelages, sogenannter „SMA LA 8“, vor, wodurch eine Reduzierung des Lärmpegels um ungefähr -3dB (A) erreicht wird.

Zu dem aktuellen Planungsstand führt Herr Mpasios aus, dass die Genehmigung des Erhaltungsentwurfs seit dem Jahr 2017 vorliegt, jedoch aufgrund der hohen Investitionssummen noch weitere Genehmigungen seitens der Finanzministerien eingeholt werden müssen. Diese Genehmigungen bedürfen einer langen Vorlaufzeit.

Zwischenzeitlich sind die Ausführungsplanungen Straßenbau und die Planungen zu den landschaftspflegerischen Ausgleichsarbeiten sind abgeschlossen. Nach dem vorgesehenen Bauablauf wird im Frühjahr/Mitte 2022 der erste Bauabschnitt zur Sanierung der Fahrbahndecke vom Aachener Kreuz bis zur Anschlussstelle Laurensberg erfolgen.

Ab Mitte 2023 soll die Sanierung im 2. Bauabschnitt (Anschlussstelle Laurensberg bis Grenze) erfolgen.

Herr Mpasios bittet um Verständnis für zeitintensiven Planungsprozesse.

 

Der Ersatzneubau der Brücke über die Roermonder Straße, verbunden mit dem Lückenschluss der Lärmschutzwand auf der Brücke, sollen als letzte Maßnahme von 2027-2031 umgesetzt werden. Hierbei

sind die Sperrzeiten mit der Deutschen Bahn, die eine Vorlaufzeit von bis zu 3 Jahren haben, zu berücksichtigen, da diese Brücke auch die Bahnlinie quert.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) fragt nach, ob der vorgenannte Asphalt über die gesamte Strecke angebracht wird. Dies wird von Herrn Mpasios bejaht.

Zudem möchte Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) wissen, ob trotz des neuen Asphalts weiterhin mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen ist. Herr Mpasios weist darauf hin, dass, im Gegensatz zu einem Neubau, bei der Sanierung keine rechtliche Grundlage zur Verpflichtung der Einhaltung der Grenzwerte besteht. Die Lärmsanierung stellt somit eine freiwillige Maßnahme seitens der Autobahn GmbH dar.

Darüber hinaus wird seitens des Bezirksvertreters Feil (Grüne) eine Frage nach dem Effekt von Tempolimits gestellt.

Herr Mpasios erläutert, dass aufgrund des hohen LKW-Anteils eine Geschwindigkeitsreduzierung wenig erfolgreich sei. Ein Antrag auf Anordnung eines Tempolimits kann jedoch von Seiten der Kommune gestellt werden.

 

Herr Bezirksvertreter Behrens (FDP) stellt die Frage, wie weit die Lärmschutzwand in Richtung des Grenzübergangs Vetschau errichtet wird.

Herr Erdorf führt aus, dass ein Lückenschluss im Bereich Hander Weg/Beulardstein bis zur Burg Soers geplant ist.

Herr Bezirksvertreter Behrens (FDP) fragt nach, ob dabei auch der Bereich der Karl-Friedrich-Straße, gegenüber des Hander Weg, Berücksichtigung findet.

Herr Erdorf antwortet, dass die Lärmschutzwand nur in Richtung Köln geplant ist. Er sichert zu, zum besseren Verständnis die dazugehörigen Lagepläne zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vorabzug des Lageplans ist ebenfalls der Niederschrift in allris als Anlage beigefügt.

 

Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) gibt zu bedenken, dass die zugrunde gelegten Zahlen der Lärmwerte nur auf einer Hochrechnung basieren. Er fragt, ob diesbezüglich Kontrollmessungen vor Ort für die derzeitige Lärmsituation durchgeführt wurden.

Herr Mpasios erläutert die zwei Quellen, auf denen die Lärmwerte basieren. Dies sind zum einen die alle 5 Jahre stattfindende Bundesverkehrswegezählung, die jedoch für das Jahr 2020 coronabedingt ausgesetzt wurde. Somit war die letzte valide Zählung im Jahr 2015. Bei der in diesem Jahr durchgeführten Zählung sind jedoch, aufgrund der Corona-Pandemie, keine wesentlichen Veränderungen der Werte zu erwarten.

Die zweite Quelle stellt die Bundesverkehrswegeprognose des Bundesverkehrsministeriums dar, die alle 10 Jahre stattfindet. Die letzte Prognose aus dem Jahr 2013 stellt die Basis für die Gutachten dar.

Herr Erdorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass innerhalb der Schleifen der Autobahn Messgeräte verlegt sind, die aktuelle Belastungszahlen liefern.

 

Herr Bezirksvertreter Brantin (CDU) bedankt sich für die Offenheit des Vortrages.

Er fragt, ob die Möglichkeit der Anbringung eines offenporigen Fahrbahnbelages, der eine weitergehende Reduzierung des Lärmpegels um -5 bis -10dB (A) bringt, besteht. 

Herr Erdorf führt aus, dass, aufgrund der Streckencharakteristik mit vielen Überführungsbauwerken und der damit verbundenen Entwässerungsproblematik, die Anbringung eines offenporigen Belages nicht möglich ist. Daher habe man, wie vorgenannt, angeregt „SMA LA 8“ zu verwenden, der eine Lärmreduzierung um ungefähr – 3dB (A) erreicht.

 

Herr Bezirksvertreter Brantin (CDU) stellt die Nachfrage, ob eine teilweise Sanierung der einzelnen Abschnitte mit offenporigem Asphalt möglich ist.

Herr Erdorf erläutert, dass nur eine komplette Sanierung mit einem durchgängigen Asphalt sinnvoll ist, da jede Naht eine weitere lärmverursachende Störstelle darstellt. Zudem gibt er zu bedenken, dass eine Sanierung von einzelnen Abschnitten stets mit einer Vollsperrung verbunden ist.

 

Herr Bezirksvertreter Kurth-Lassay (Grüne) hebt die Bedeutung der Anbringung eines offenporigen Asphalts zum Schutze der vom Lärm betroffenen Bevölkerung hervor, was in der Vergangenheit von der Bezirksvertretung mehrfach gefordert wurde.

 

 

 

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) merkt an, dass schlussendlich akzeptiert werden muss, dass die Anbringung von offenporigem Asphalt in diesem Bereich nicht möglich ist. Der Fokus sollte stattdessen auf dem Machbaren, nämlich der Anbringung des vorgestellten neuartigem „SMA LA 8“ liegen. Diese Maßnahme sowie der Brückenneubau und der Lückenschluss der Lärmschutzwand sollen möglichst schnell umgesetzt werden.

Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass auch Tempolimits nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Lärmpegels beitragen, da die Lärmquelle durch den Schwerlastverkehr nicht aufzulösen ist.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4606&TOLFDNR=106949&selfaction=print