13.12.2022 - 5 Quartalsbericht zu laufenden Schulbaumaßnahmen

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Beratung

 Herr Lambertz und Herr Schneiderwind (E 26) stellen die beigefügte Präsentation vor. Darüber hinaus zeigen sie noch ein Beispiel, wie der Quartalsbericht zukünftig aussehen könnte (sie Anlagen zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Lambertz und Herr Schneiderwind erläutern ergänzend, dass die Zahlen für die jeweilige Leistungsphase nach HOAI stehen würden. Das ‚G‘ stehe für Genehmigungsverfahren und das ‚A‘ für Ausschuss.

 

Frau Griepentrog bedankt sich für den umfangreichen Vortrag. Dies schaffe gegenseitiges Vertrauen und Klarheit. 

Sie zeigt sich erstaunt darüber, dass auch eine PV-Anlage auf der auslaufenden Alkuinrealschule geplant sei. 

Herr Lambertz antwortet, dass vorgegeben sei, dass alle städtischen Gebäude, die dafür geeignet seien, eine PV Anlage erhalten müssten.

 

Frau Heider bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und die vielen Informationen. Sie betont nochmal die Wichtigkeit der Maßnahmen im Rahmen von G8/ G9. Es sei enorm wichtig, dass die Baumaßnahmen bis Sommer 2026 fertig seien. Sie habe die Sorge, dass möglicherweise die Planungen entsprechend fortschreiten würden, aber das benötigte Geld nicht im Haushalt zur Verfügung stehe, wenn es gebraucht werde. Sie fragt, ob diese Situation eintreten könne.

Des Weiteren erkundigt sie sich, was genau die roten Punkte bedeuten und was dies für sie als Schulpolitik bedeuten würde.

 

Herr Schneiderwind antwortet zur zweiten Frage. Wenn die Ampel auf Rot stehe, dann prognostiziere das Gebäudemanagement eine Kostenüberschreitung im Verhältnis zum letzten Planungsstand. Es sei klar, dass die Maßnahme dann teurer werde, es sei aber noch nicht klar um wie viel. Bei gelben Maßnahmen, würden geringfügige Mehrkosten prognostiziert. In der Regel werde zum Ende der Maßnahme hin die Ampel auf gelb stehen.

Bei neuen Maßnahmen sei der aktuelle Baupreisindex berücksichtigt. Je nachdem wie sich dieser entwickeln würde, gäbe es die Chance auch unter den vorab geschätzten Kostenrahmen zu liegen und Geld zurückgeben zu können.

 

Zur ersten Frage antwortet er, dass nach Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung) der Baubeschluss erfolge. Dann würden die Gelder in den Haushalt eingestellt. Wichtig sei, dass das Geld vorhanden sei, wenn die LPH 7 beginne, d.h. die Ausschreibungen am Markt liefen. Dann würden die Summen als Verpflichtungsermächtigungen, d.h. die Sicherung der Kämmerei, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, benötigt.

 

Herr Kaldenbach ergänzt, dass ein Baubeschluss erst gefasst werden könne, wenn die Haushaltsmittel in den erforderlichen Jahren zu Verfügung stünden. Gleichzeitig könnten die Haushaltsmittel aber erst etatisiert werden, wenn die Leistungsphase 3 mit der Kostenberechnung abgeschlossen sei (vgl. § 13 (2) KomHVO NRW). Wenn also im 3. Quartal 2023 ein Baubeschluss gefasst werden könnte, müssen die erforderlichen Mittel für die gesamten Baumaßnahmen ab 2024ff im Haushalt zur Verfügung stehen. Es müsse also gemeinsam mit der Politik eine Lösung gefunden werden, wie diese Gelder zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Griepentrog fasst zusammen, dass dann ein Risiko bestehe, wenn erst im Herbst die Kostenberechnung vorliege und folglich zu diesem Zeitpunkt noch keine Gelder für das nächste Haushaltsjahr etatisiert seien. Dann müsse bis zum nächsten Haushaltsjahr gewartet werden bis die Gelder verfügbar seien.

 

Herr Fischer gibt zu bedenken, dass es noch den Nachtragshaushalt gebe.

Er teilt mit, dass seine Fraktion bedauere, dass manche Maßnahmen in den Grundschulen erst 2025/26 anfangen könnten. Er fragt, ob man die Baumaßnahme in der Grundschule Beeckstr. vorziehen könne und ob zwingend eine europaweite Ausschreibung gemacht werden müsse.

 

Herr Lambertz antwortet, dass zwar versucht worden sei, eine europaweite Ausschreibung zu vermeiden, erläutert aber, dass dies nicht möglich sei. Die zwischenzeitlich aufgetretene Situation im Mehrzweckraum sei behoben worden, sodass eine Dringlichkeit zur kurzfristigen Durchführung der Maßnahme nicht mehr gegeben sei. Ebenso sei der Schwellenwert an Architekturleistungen überschritten, darüber hinaus müssten Maßnahmen europaweit ausgeschrieben werden.

 

Herr Auler bedankt sich ebenfalls für die Präsentation bei E 26. Er teilt mit, dass seines Wissen nach bisher 1 Mio. € für G8/G9 etatisiert seien und fragt ob dies ausreiche um die bisherigen Maßnahmen über LPH 3 hinaus zu planen.

 

Herr Lambertz antwortet, dass sogar Planungsmittel von ca. 3 Mio. € etatisiert seien und dies reiche nach aktueller Lage aus um bis LPH 5 (Ausführungsplanung) zu planen. Dies sei in Abstimmung mit der Kämmerei/ Dezernat II so festgelegt/ eingeplant worden.

Mit einigen Planungsbüros seien Stufenverträge vereinbart worden. Hier könnten also einzelne Stufen abgerufen werden. Manche Planungsbüros seien schon komplett beauftragt. Hierfür lägen auch die Planungsmittel vor.

 

Herr Auler fragt nach der Indexierung. Wenn sich eine Baumaßnahme über ca. 5 Jahre hinziehe und ein Baukostenindex von 17,2% bestehe, dann entstünde am Ende das 2,2-fache vom Ursprungsbetrag. Er fragt, ob dies so zu verstehen sei. Er fragt, wie die Politik angemessen damit umgehen solle, wenn nicht klar sei, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen sei. Eigentlich müsse bei der Beschlussfassung klar sein, in welchem Jahr die Fertigstellung geplant sei.

 

Herr Lambertz antwortet, dass Teil der Planung auch ein Zeitrahmenplan sei. Dieser werde genutzt um zu bestimmen, wann wie viele Mittel zur Verfügung stehen müssen. In diesen Planungen und Berechnungen sei der Baupreisindex schon berücksichtigt. Natürlich schwanke der Baupreisindex und sei zuletzt stark gestiegen. Ein Großteil sei aber schon abgebildet.

 

Herr Auler teilt mit, dass die Kämmerei aus rechtlichen Gründen die Haushaltsmittel erst etatisieren könne, wenn LPH 3 abgeschlossen sei. Er schlägt vor, diese Problematik im Finanzausschuss zu thematisieren, damit möglicherweise unterjährig Gelder für die G8/9-Maßnahmen umgeschichtet werden können.

 

Frau Griepentrog schließt sich dem Vorschlag an. Es solle parteiübergreifend mit in den Finanzausschuss genommen werden. Es müsse deutlich gesagt werden, dass bei den Baumaßnahmen im Rahmen von G8/ G9 auf keinen Fall zeitliche Verzögerungen eintreten dürften.

 

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