26.08.2021 - 4 Vorstellung des Gesundheitsberichts 2020

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Päßler (FB 17) greift im Rahmen einer Präsentation noch einmal einzelne Themenfelder des Gesundheitsberichtes 2020 auf. Trotz der vielen Ressourcen, welche die Corona-Pandemie gebunden habe, seien zahlreiche Aktivitäten und Vorhaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den vergangenen beiden Jahren angestoßen und weiterentwickelt worden. Der Bericht enthalte Kennzahlen zur städtischen Gesundheitsquote und zum aktuellen Unfallgeschehen, er zeige die Schwerpunkte der Gremienarbeit auf, beschreibe aktuelle Vorhaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und enthalte die Tätigkeitsberichte aus den Jahren 2019 und 2020 der einzelnen Professionen.

 

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz habe in Coronazeiten an Bedeutung zugenommen. Wichtige Bausteine zur Gesunderhaltung in diesen herausfordernden Zeiten seien die Vorgaben der Koordinierungsstelle Arbeitsschutz, die Beratungen der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit zur betrieblichen Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzstandards in den Dienststellen, die individuelle Unterstützung der Mitarbeitenden durch die Sozialpsychologische Mitarbeiterberatung und des Eingliederungsmanagements, aber auch die vielfältigen Online-Angebote der Gesunden Verwaltung.

Ein besonderer Fokus habe auf dem Projekt „Beurteilung psychischer Belastungen“ gelegen. Der Projektauftrag habe darin bestanden, der Verwaltung ein geeignetes rechtssicheres Vorgehen und mögliche Instrumente in unterschiedlicher Analysetiefe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, inklusive der Prozessbeschreibung und der Dokumentation, zu unterbreiten. Ende 2020 sei den entsprechend zu beteiligten Gremien ein gesamtstädtisches Verfahren für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorgeschlagen worden. Nach diesem Verfahren würden nunmehr zukünftig alle Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen in den Dienststellen der Stadt Aachen durchgeführt. Im Anschluss zu diesem Projekt sei bereits ein neuer Projektauftrag aus dem Dezernat V erfolgt, welcher die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes zur Förderung und Erhalt der psychischen Gesundheit der Beschäftigten bei der Stadt Aachen zum Inhalt habe.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) bei Frau Päßler für den Vortrag.

 

Ratsfrau Moselage (FDP) bedankt sich dafür, dass die ausgewählten Themenfelder noch einmal in den Fokus gestellt worden seien. Bezugnehmend auf die Seite 37 des Gesundheitsberichtes gehe sie jedoch davon aus, dass bei einem 40%igen Anstieg der Beratungsanfrage die mit durchschnittlich 3,1 Stunden bezifferte Beratungszeit nicht ausreiche.

 

Frau Päßler (FB 17) weist darauf hin, dass die Sozialpsychologische Mitarbeiterberatung (MiBa) ein freiwilliges Angebot der Stadtverwaltung Aachen darstelle und darüber hinaus keine therapeutische Praxis sei. Grundsätzlich habe jede*r Mitarbeitende der Stadt Aachen einschließlich der Eigenbetriebe die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitszeit bis zu drei Stunden Beratung jährlich bei der MiBa in Anspruch zu nehmen. Die MiBa verfüge über ein gutes Vermittlungsnetzwerk und ihre Aufgabe könne nur als ein erster Schritt in der unterstützenden Beratung gesehen werden. So berate die MiBa in entsprechenden Situationen lösungs- und ressourcenorientiert, immer mit dem Ziel der Wiederherstellung von Selbstwirksamkeit und Arbeitsfähigkeit. Je nach Schweregrad des Anliegens erfolge dann auch eine Weitervermittlung an spezialisierte Beratungen oder an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Fachärztinnen und Fachärzte.

 

Ratsfrau Begolli (LINKE) bedankt sich ebenfalls für den sehr informativen und schön aufbereiteten Bericht, in welchem viele wichtige Punkte aufgegriffen worden seien. Es sei eine Freude gewesen, ihn zu lesen. Verweisend auf die Rubrik „Umgang mit der Digitalisierung“ müsse mit Blick auf eine Arbeitsmöglichkeit im Homeoffice die strategische Ausrichtung noch geschärft und entsprechende Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dass der Gesundheitsbericht auch negative Auswirkungen im Rahmen des städtischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufzähle, habe zu weiterem Informationseinblick geführt. Bezugnehmend auf das Kapitel „Arbeitssicherheit“ stellten sich die Fragen, welche Qualifikation die Mitarbeitenden in der Abteilung Arbeitssicherheit haben und inwieweit sie sich fortbilden müssten. Bemerkenswert finde sie auch den Tabubruch, offen über das Themenfeld „psychische Belastungen“ zu sprechen. Abschließend stelle sie die Realitätsnähe eines Anteils von nur

2 % Suchterkrankungen infrage.

 

Frau Päßler (FB 17) führt erläuternd aus, dass die Mitarbeitenden des Sachgebietes Arbeitssicherheit

über eine Qualifikation als „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ verfügten und selbstverständlich an Fortbildungsseminaren teilnähmen; sie selber sei Sicherheitsingenieurin. Bezüglich des Hinweises zur Schärfung der strategischen Ausrichtung und Festlegung entsprechender Rahmenbedingungen im Umgang mit der Digitalisierung liege ein wichtiger Aspekt in der Gewinnung von Erkenntnissen, in welchem Zusammenhang psychische Belastungen und Digitalisierung stünden. Arbeitgeber*innen müssten dieses Themenfeld sehr sorgsam betrachten. Aus diesem Grund sei städtischerseits ein erstes Kooperationsprojekt „Gesundheit und digitaler Wandel“, federführend durch den Fachbereich17 Arbeitsmedizin, gemeinsam mit zwei weiteren Kommunen -Stadt Soest und Stadt Gelsenkirchen angestoßen worden, welches sich mit der Gefährdungsbeurteilung sowohl physischer als auch psychischer Belastungen am Arbeitsplatz unter der Einwirkung von Digitalisierung befasse. Ziel sei es,

basierend auf den wissenschaftlichen Erhebungen, präventive Maßnahmen für die

Beschäftigten zu entwerfen und mit diesen im abschließenden Arbeitsschritt einen breitflächig anwendbaren Blueprint zum gesundheitserhaltenden Umgang mit Digitalisierung zu formen. Im Rahmen des Projekts sei neben der Erhebung des Digitalisierungsstandes in den einzelnen Kommunen bereits eine qualitative Online-Befragung zur psychischen Beanspruchung durchgeführt worden. Bereits gewonnene Erkenntnisse würden für die Konzipierung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingesetzt. Zunächst werde die Durchführung einer Workshop-Reihe unter Beteiligung der Personalvertretung zum Themenblock „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ avisiert. Die Verwaltung benötige zukünftig stabile Rahmenbedingungen.

 

Frau Becker (GRÜNE) spricht Frau Päßler für den Vortrag ihren Dank aus. Zudem spreche sie der Verwaltung für die Planung beziehungsweise Erstellung des betrieblichen Corona-Schutzmaßnahmenkonzepts und dessen Umsetzung ihren Dank aus. Dieses Konzept habe dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl der städtischen Mitarbeitenden zu stärken. In Bezugnahme auf die Unterrubrik „Unfallsituationen“ bitte sie um Erläuterung des Anstiegs der Unfälle in den Jahren 2019 und 2020 bei fahrenden/gehenden Tätigkeiten von 37,3 % auf 56 %. Des Weiteren sei augenscheinlich, dass ein großer Anteil der Beratungssuchenden Frauen seien. Verfolge die MiBa hier entsprechende Ansätze bzw. Angebote, auf den männlichen Teil der städtischen Mitarbeitenden zu zugehen?

 

Frau Päßler (FB 17) berichtet, dass der Anteil der Unfälle bei fahrenden/gehenden Tätigkeiten mit der Zahl der Wegeunfälle und den innerbetrieblichen Unfällen korrespondiere und mit in diese Statistik einfließe. Gemäß der Einlassung zum Anteil von weiblichen und männlichen Beratungssuchenden betone sie, dass das bestehende Verhältnis von Männern und Frauen, welche eine Beratung bei der Stadt Aachen suchen, dem entspreche, was auch gesamtgesellschaftlich beobachtbar sei. Männer suchten generell seltener psycho-soziale Beratung auf als Frauen. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Bedarf entsprechend niedriger sei. Das Thema „Männergesundheit“ mit seinen spezifischen Bedarfen sei auch für die Stadt ein wichtiger Aspekt. Da es aktuell kein spezielles Angebot für Männer gebe, nehme sie diesen Hinweis gerne noch einmal mit auf.

 

Ratsfrau Eschweiler (CDU) spricht Frau Päßler für den Vortrag ihren Dank aus. Die Stadt Aachen habe auch hier eine Vorbildfunktion für andere. Es sei toll zu sehen, welches große Vertrauen die Mitarbeitenden in die Arbeit der MiBa setzten. Die Zahlen machten jedoch auch nachdenklich und unterstrichen die Sinnhaftigkeit der politischen Beschlussfassung zur Aufstockung des Stellenvolumens. Sie stelle sich die Frage, ob es vor der Aufstockung zur Abweisung von Beratungssuchenden gekommen sei. Zudem seien die Beratungsanlässe, auch unter der pandemischen Lage, denen aus dem Jahr 2019 ähnlich geblieben. Könne dies so zu verstehen sein, dass Corona bei den Beratungsanlässen nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe.

 

Frau Päßler (FB 17) betont, dass auch vor der Stundenaufstockung kein*e Beratungssuchende*r abgewiesen worden sei; gegebenenfalls hätten sich Terminvergabewartezeiten verlängert. Daneben habe sich im Jahr 2020 der telefonische und per Videokonferenz durchgeführte Beratungsanteil erhöht. Die Beratungsanlässe erschlössen sich aus einem bestimmten Raster der Kennzahlenermittlung und hätten sich demgemäß auch unter der pandemischen Lage verändert.

 

Frau Kurschilgen (GRÜNE) erkundigt sich auch noch einmal zum Themenfeld Beratungsanspruch der Mitarbeitenden der Stadt Aachen und fragt, inwieweit es sich bei dem jährlich bestehenden dreistündigen Beratungsanspruch tatsächlich um einen Durchschnittswert handele.

 

Frau Päßler (FB 17) berichtet, dass jede*r Mitarbeitende der Stadt Aachen einschließlich der Eigenbetriebe -wie eingangs erwähnt- grundsätzlich die Möglichkeit habe, im Rahmen der Arbeitszeit bis zu drei Stunden Beratung jährlich bei der MiBa in Anspruch zu nehmen. Daneben werde den städtischen Mitarbeitenden jedoch auch über die Plattform „vertraulich.aachen.de“ eine einfache Möglichkeit geschaffen, anonym sowie persönlich mit einer geschulten Vertrauensperson in Kontakt zu treten. Die Anfragen würden entsprechend weitergeleitet.

 

Abschließend führt Herr Dr. Kremer (Dez. V) aus, dass es sich bei der Plattform „vertraulich.aachen.de“ um ein Projekt der digitalen Modellregion handele. Das Beratungsangebot auf dieser Plattform gelte nicht nur für städtische Mitarbeitende, sondern selbstverständlich auch für alle städtischen Führungskräfte. Nochmals bezugnehmend auf die Einlassungen von Frau Becker (GRÜNE) zur Unfallstatistik merkt er an, dass es sich bei den gemeldeten Unfällen bei einem Großteil um Wegeunfälle handele, welche in die Statistik mit einflössen. Die Abbildungen auf Seite 22 des Gesundheitsberichts spiegelten historisch niedrigste Quoten bei den gemeldeten Unfällen wider. Dies sei eine sehr positive Entwicklung. Insgesamt befinde sich die Verwaltung auf einem guten Weg im Monitoring.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Gesundheitsbericht 2020 zur Kenntnis.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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