18.01.2022 - 4 Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Thunig stellt die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor (s. Anlage zur Niederschrift).

 

Herr Küppers bedankt sich für den Vortrag. Bedauerlicherweise sei der Anstieg der Versorgungsquoten in beiden Altersbereichen lediglich Folge der gesunkenen planungsrelevanten Kinderzahlen. Die geplanten Neubauprojekte müssten deutlich schneller realisiert werden, weiterhin plädiere er für die vorrangige Berücksichtigung von KiTa-Projekten im Rahmen von Standortplanungen. Ihm sei bewusst, dass dies mit Herausforderungen und Diskussionen – auch mit anderen Bereichen – verbunden sei. Darüber hinaus sei es auch in Bezug auf den Fachkräftemangel eine wichtige Aufgabe, die Rahmenbedingungen der Mitarbeitenden zu verbessern.

 

Frau Hrvaćanin beantragt, über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen, da die Fraktion Die Linke die „Not-KiTa“ nicht in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ anmelden möchte.

 

Herr Brötz erläutert, dass diese „Not-KiTa“ tatsächlich nicht existieren würde. Die über dieses Konstrukt gewonnen Landeszuschüsse würden dafür genutzt, eine finanzielle Flexibilität zu erhalten. Da jedoch die Landeszuschüsse für eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft geringer ausfallen würden, habe man sich bewusst für die Anmeldung als „anderen Träger“ entschieden.

 

Aufgrund dieser Erläuterung zieht Frau Hrvaćanin den Antrag zurück.

 

Frau Schmitt-Promny dankt Frau Thunig ebenfalls für den Vortrag. Zum Antrag von Frau Hrvaćanin ergänzt sie, dass in der Stadt Aachen ohnehin das Subsidiaritätsprinzip gelte, was bedeute, dass die Trägerschaften für neue KiTas über ein kriteriengestütztes Interessensbekundungsverfahren vorrangig an freie Träger gegeben werden würden. Auch wenn bestimmte Träger genauer geprüft werden müssten, so sei außer Frage, dass die KiTas in nicht kommunaler Trägerschaft ebenfalls eine hohe Qualität aufweisen würden. Hinsichtlich der Neubauprojekte regt sie an, gute architektonische Vorbilder bereits fertiggestellter Einrichtungen wieder zu verwenden. Sie wünsche sich allerdings den Einbezug von pädagogischem Fachpersonal in den Jurysitzungen. Weiterhin sei die Steigerung der ü3-Plätze positiv, gleichzeitig sehe sie jedoch einen hohen Platzbedarf im U3-Bereich und sie vermutet, dass auch eine Zielversorgungsquote von 50 % nicht ausreichend sei. Daher plädiere sie für eine erneute Schwerpunktsetzung auf den weiteren U3-Platzausbau und hofft auf eine baldige Entlastung durch die geplanten Neubauprojekte.

 

Herr Tillmanns erläutert unter Bezugnahme auf Herrn Küppers, dass sich Politik und Verwaltung zwar nicht auf den aktuellen Versorgungsquoten ausruhen dürften, aber die Planung als solche dennoch gut sei. Es würden neue Plätze auch ohne Neubauten geschaffen. Gleichzeitig sei es wichtig, die Sozialräume mit einem höheren Ausbaubedarf besonders in den Fokus zu rücken. Für alle beteiligten Akteure sei die Verbesserung der Versorgungssituation vorrangiges Ziel, er habe den Eindruck, dass die Verwaltung dies gut im Blick habe. Bedauerlicherweise verzögere sich die Umsetzung der Bauprojekte oftmals aufgrund von nicht beeinflussbaren Faktoren, wie beispielsweise mangelnde Baugrundstücke oder fehlendes Personal um eine KiTa in Betrieb nehmen zu können. Er erkundigt sich bei Frau Hrvaćanin nach den Gründen für die beantragte, getrennte Abstimmung.

 

Frau Hrvaćanin erläutert, dass die Fraktion Die Linke die Ansicht vertrete, dass Kinderbetreuung idealerweise durch staatliche Institutionen sichergestellt werden solle. Weiterhin sei die Vergütung in städtischen Einrichtungen höher als bei anderen Trägern.

 

Frau Scheidt widerspricht dieser Aussage. Sowohl bei den städtischen als auch in den Einrichtungen in freier Trägerschaft werde tariflich vergütet. Sie schließt sich dem Dank an die Verwaltung und die Akteure in den Einrichtungen an. Trotz des bestehenden Ausbaubedarfs erreiche Aachen im Vergleich zu anderen Kommunen gute Versorgungsquoten. Die heutige Quote im U3-Bereich sei vor gut 10 Jahren noch nicht vorstellbar gewesen. Dies sei ein Zeichen für eine gute und vorausschauende Planung.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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