13.04.2016 - 5 Einrichtung eines Integration Point in der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Schillings und Herr Kreutzer berichten über den Integration Point (Anlage 1).

Sie erläutern auf mehrfache Nachfrage, dass egal, welchen Aufenthaltsstatus ein Ausländer besitzt bzw. nach welchem Leistungsbereich dessen Lebensunterhalt sichergestellt wird, es nur eine „Anlaufstelle“ des Integration Point gibt, an die er sich wenden kann. Innerhalb dieser Anlaufstelle wird er dann entweder der Zuständigkeit  der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zugewiesen.

Herr Kreutzer weist darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Betreuungszahlen im zweiten Halbjahr 2016 stark ansteigen werden, wenn aufgrund der Aufstockung des Personals über eine Vielzahl von Asylanträgen positiv entschieden wird.

Zur Feststellung von gegebenenfalls vorhandener Neigung bzw. Berufserfahrung von Personen ist man bemüht, diese in Arbeitsgelegenheiten und/oder Praktika zu vermitteln. Es besteht diesbezüglich eine große Hilfsbereitschaft seitens vieler Betriebe und Firmen.

 

Herr Müller weist darauf hin, dass viele Flüchtlinge, insbesondere aus Syrien, über keine Zeugnisse verfügen und solche auch nicht ausgehändigt bekommen. Frau Schillings und Herr Kreutzer sehen sich mit diese Problematik aktuell nicht konfrontiert, da der überwiegende Teil der Betreuten unter 25 Jahre ist, so dass viele noch keine abgeschlossen Ausbildung / kein abgeschlossenes Studium haben und die Vermittlung in eine Erstausbildung zum Tragen kommt.

 

Frau Ambadar bedauert, dass sie von zwei jungen Flüchtlingen gehört hat, von denen einer zwar eine Ausbildung abgeschlossen hat, nunmehr aber keine Anstellung bekommt und der zweite in Ausbildung ist, aber dessen Bleiberecht aktuell gefährdet ist.

 

Herr Georgiadis ist der Auffassung, dass der Integration Point sich nicht nur um Flüchtlinge, sondern vermehrt auch um EU-Bürger kümmern sollte. Er möchte gerne, dass für die nächste Sitzung des Integrationsrates jeweils ein Referent von der Agentur für Arbeit sowie der Ausländerbehörde eingeladen werden, die zum Thema „Freizügigkeit“ berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Herr Wondafrash erkundigt sich, warum sich für viele Flüchtlinge Änderungen im Leistungsbezug ergeben haben. Frau Schillings weist darauf hin, dass es in den letzten Jahren kaum Änderungen im Leistungsbereich des SGB II und SGB XII sowie im Asylbewerberleistungsrecht gegeben hat. Demgegenüber haben sich viele Veränderungen im Ausländerrecht ergeben, wodurch sich für einzelne Personenkreise die Zugänge zu den einzelnen Leistungsbereichen verändert haben.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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