30.05.2017 - 5 Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Teuku fragt, ob bereits Abstimmungen bzgl. der Finanzausstattung des Theaters stattfänden. Die Verluste seien in der nächsten Spielzeit nicht mehr durch die Rücklage gedeckt.

 

Frau Grehling antwortet, dass aktuell Abstimmungsgespräche stattfänden. Die bisher gemeinsam erarbeiteten Grundsatzüberlegungen werde sie im Folgenden anhand des in der Anlage beigefügten Foliensatzes präsentieren.

 

Die vorgestellten Überlegungen seien zwischen dem Theater und der Finanzsteuerung sowie den jeweiligen Dezernaten abgestimmt. Die Datengrundlage sei unstrittig und beruhe auf den bestehenden Jahresabschlüssen bzw. Wirtschaftsplänen des Theaters.

 

Herr Rüber bestätigt, dass die Grundsatzüberlegungen sowie die Datengrundlage abgestimmt und unstrittig seien.

 

Frau Grehling stellt klar, dass die vorgestellten Daten keine inhaltliche Wertung der kulturellen Arbeit und/oder Zielsetzung darstellen, sondern ausschließlich die wirtschaftliche Ausgangslage und Entwicklung des Betriebes bewerte.

 

Sie erläutert, dass die Rücklage nach derzeitigem Kenntnisstand noch ausreiche, um den planerischen Verlust des Jahres 2017/218 zu decken. In der Ausgangsspielzeit der Präsentation 2006/2007 habe das Eigenkapital rund 965 T Euro betragen.

Im Jahr 1992 betrug die Rücklage noch ca. 3,3 Mio. Euro. Dieser Rücklagenbestand habe sich bis zum Ende der Spielzeit 2002/2003 auf insgesamt 5,9 Mio. Euro erhöht. Ursächlich sei hierfür gewesen, dass die Betriebskostenzuschüsse anhand der Wirtschaftsplanungen und nicht anhand des tatsächlichen Ist-Bedarfs ausgezahlt wurden. In der Folge sei im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen die zwischenzeitlich deutlich negative Rücklage in der Spielzeit 2003/2004 – unter Berücksichtigung der im Übrigen durch den Haushalt finanzierten Investitionsvorhaben – in etwa auf den Ausgangsbestand 1992 reduziert worden. Im Ergebnis seien damit die zwischenzeitlich überzahlten Betriebskostenzuschüsse abgeschöpft worden. Den Betriebskostenzuschuss habe man in der Folge ebenfalls angepasst.

In der Spielzeit 2011/2012 sei die Rücklage durch einen städtischen Sonderzuschuss / eine Verlustübernahme in Höhe von rund 3,7 Mio Euro wieder auf einen Bestand in Höhe von rund 992 T Euro erhöht worden. Notwendig sei dies aufgrund von in den Spielzeiten 2006/2007 bis 2010/2011 aufgelaufenen Verlusten geworden. Damit sei die Rücklage über das notwendige Maß angehoben worden, um ein Wirtschaften zu ermöglichen.

Nach einem zwischenzeitlichen, weiteren Anstieg auf insgesamt rund 1.762 T Euro in der Spielzeit 2013/2014 betrage der Eigenkapitalbestand nunmehr nur noch ca. 617 T Euro zum Ende der Spielzeit 2017/2018 (nach Abzug des planerischen Fehlbedarfs des vorläufigen Wirtschaftsplans).

 

Des Weiteren erläutert Frau Grehling den Verlauf des Betriebskostenzuschusses und des Verlustes (ohne BKZ).

Auffallend sei, dass die Zuschussteigerung mit durchschnittlich 2,7 % oberhalb der Verluststeigerung von durchschnittlich 2,5 % läge.

 

Der zunehmende Verlust resultiere dabei aus einer Aufwandssteigerung in Höhe von rund 4.520 T Euro auf einen Gesamtaufwand in Höhe von 23.359 T Euro in der Spielzeit 2017/2018 bei gleichzeitig um 311 T Euro rückläufigen Erträgen. In der Spielzeit 2006/2007 habe das Ertragsaufkommen noch rund 3.382 T Euro betragen, während die Ertragserwartung im Wirtschaftsplan 17/18 auf noch 3.071 T Euro zurückgegangen sei.

In der detailierten Betrachtung der einzelnen Ertragsarten sei erkennbar, dass die Landeszuweisung verhältnismäßig stabil bzw. leicht steigend verlaufe.

 

Hinsichtlich der Besucherzahlen weist sie daraufhin, dass in der Spielzeit 2014/2015 die Kurpark-Classics aufgrund der Terminierung zweifach enthalten sei. Bereinigt um diesen Effekt ergebe sich eine in etwa konstante Besucherzahl. Diese Tendenz bestätige auch der Halbjahresbericht.

 

Anhand einer Hochrechnung zeigt sie auf, dass die diskutierte Übernahme einer 2%igen Personalkostensteigerung durch den Haushalt in der Vergangenheit nicht ausgereicht hätte um den entstehenden Verlust abzudecken. Bei einer Fortschreibung des Personalaufwandes der Spielzeit 2006/2007 in Höhe von 14.749 T Euro um eine jährliche Steierung von 2 % dürfte der Personalaufwand in der Spielzeit 2017/2018 lediglich ca. 17.877 T Euro betragen. Tatsächlich seien im Wirtschaftsplan 2017/2018 jedoch rund 18.329 T Euro veranschlagt.

Außerdem sei nochmals festzustellen, dass die Betriebskostenzuschüsse stärker als der Gesamtaufwand angestiegen seien. Insofern könnten alleine gestiegene (Personal-)Aufwendungen nicht für anhaltende Verluste ursächlich sein.

 

Zusammenfassend bleibe festzuhalten, dass die Erträge trotz konstanter Besucherzahlen rückläufig seien. Die in der Darstellung nicht berücksichtigten Inflationseffekte verschärften diese Feststellung noch.

 

Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Münster, Bielefeld und Gelsenkirchen zeige, dass die Umsatzerlöse je Besucher in Aachen vergleichsweise niedrig ausfielen. Ein Vergleich der regulären Tarife habe keine auffallenden Verwerfungen ergeben. Insbesondere gewährten auch die Vergleichstheater Rabattierungen.

 

Angesichts der dargestellten Ausgangslage bestehe nach Auskunft von Frau Grehling zwischen Theater und Finanzsteuerung Einigkeit darüber, dass eine Übernahme der Tarifsteigerungen in Höhe von 2 % im Wege der Zuschusserhöhung nicht ausreiche.

Angestrebt sei der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen Stadt und Theater, wie sie beispielsweise auch die Stadt Bielefeld abgeschlossen habe. Gegenstand dieser Zielvereinbarung solle dann die Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Als Kennzahl könne beispielsweise der Kostendeckungsgrad herangezogen werden. Dieses Verhältnis der Erträge zu den Aufwendungen sei im Vergleichszeitraum von rund 18 % in der Spielzeit 2006/2007 auf rund 13 % im Wirtschaftsplan 2017/2018 abgesunken und im interkommunalen Vergleich ebenfalls niedrig.

Dabei bleibe es dem Theater freigestellt ob die Verbesserung des Kostendeckungsgrades im Wege der Ertragssteigerung oder im Wege der Aufwandsreduzierung erfolge.

 

Im Zuge der bisherigen Analyse sei ergänzend aufgefallen, dass die in der Spielzeit 2011/2012 vorgenommene Preiserhöhung lediglich zu einem einmaligen Rückgang der Besucher geführt habe. In den folgenden Spielzeiten sei dieser Besucherrückgang kompensiert worden. Ähnliche Effekte seien auch in den Vergleichstheatern zu beobachten.

 

Im weiteren Verlauf schlage sie vor, dass eine Abstimmung zwischen den kultur- und finanzpolitischen Sprechern unter Beteiligung der Finanzverwaltung und des Theaters angestrebt werde. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe würden dann in den Entwurf einer Zielvereinbarung einfließen.

 

 

Ratsherr Fischer erwidert, dass er die formale Bildung einer Strukturkommission entsprechend des bekannten Ratsantrages der Grünen vorziehe. Das Theater benötige wie die übrigen Eigenbetriebe mehr Planungssicherheit.

 

Frau Grehling antwortet, dass der Antrag der Grünen selbstverständlich bekannt sei. Absolute Planungssicherheit bedeute, dass die Betriebskostenzuschüsse anhand von Planwerten gezahlt würden. Dies habe in der Vergangenheit eben dazu geführt, dass Rücklage „angesammelt“ wurde. Dies sei im Zuge der nötigen Haushaltskonsolidierung nicht angezeigt.

Es gelte Klarheit und Sicherheit sowohl für den Betrieb als auch für den städtischen Haushalt zu schaffen.

Sie betone, dass die inhaltliche Ausrichtung zur Zielerreichung Sache des Theaters und der Kulturpolitik bleibe. Hier könne, nach dem Abschluss einer einvernehmlichen Zielvereinbarung, eine Strukturkommission möglicherweise einsetzen.

 

Ratsfrau Plum bedankt sich bei der Finanzsteuerung und dem Theater für die gemeinsam erarbeitete Gesprächsbasis. Sie sei gespannt, wie die in Rede stehende Zielvereinbarung letztlich laute. Sie begrüße eine Abstimmung der Fach- und Finanzpolitik sowie der Finanzverwaltung und dem Theater. Die Kulturpolitik müsse in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden. Im Übrigen begrüße sie, dass es der Zeitplan ermögliche, die Ergebnisse der Gespräche in den Haushalt einzupflegen.

 

Ratsfrau Gripentrog ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise und die Forderung der Gründung einer Strukturkommission inhaltich die gleichen Ziele verfolge. Insoweit könne Sie der Vorgehensweise zustimmen, da sie zur beabsichtigten einvernehmlichen Lösung mit Planungssicherheit sowohl für den Haushalt als auch für das Theater beitrage.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen einstimmig zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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