14.09.2017 - 23 Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Bran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller stellt die Maßnahme vor; der Vortrag ist auch als Anlage zu dieser Niederschrift eingestellt. Er teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Beschluss gemäß Vorlage einstimmig gefasst hat.

 

Er beantwortet eine Frage des Herrn Lindemann zum weiteren Zeitablauf der nachfolgend geplanten Bewohnerparkzonen. Nach dem Beschluss des Mobilitätsausschusses und des Rates soll eine Erhebung für die Zonen BU2 und BU3 erfolgen, um die Auslastung zu erfahren. Im Februar/ März 2018 soll dann eine Bürgerinformation stattfinden, im Sommer die Vorlagen eingebracht werden und Ende des nächsten Jahres könnten die Bewohnerparkzonen eingerichtet sein.

 

Die Frage der Frau Breuer, ob die Stelle für die Bearbeitung dieses Themas mittlerweile besetzt ist, bejaht Herr Müller. Die Aufgaben seien in der Zwischenzeit vorübergehend auf andere Kolleginnen und Kollegen verteilt worden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Chlodwigstraße,

      Elsa-Brändström-Straße,

      Kardinalstraße,

      Margratenstraße,

      Pippinstraße,

      Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61) und

      Rolandplatz.

 

Die Parkstände auf der

      Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54 ) und auf der

      Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22 )

werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“ beschildert.

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb der Zone „E“ verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

 

6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

9.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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