Entscheidungsvorlage - FB 68/0099/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobiltätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

 

Die Abteilung Tiefbau im Fachbereich Mobilität und Verkehr beschäftigt sich jedes Jahr mit der Planung und Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.

Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.

Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden all diese Kleinmaßnahmen seit dem letzten Jahr (2023) erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf einem Kriterienkatalog, mit folgenden Bewertungskategorien:

 

 

  •           Realisierbarkeit - Wichtung 1
    •         nicht umsetzbar       0 Punkte
    •         mit großem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar

(z.B. Flächenerwerb, hohe Kosten)     1 Punkt

  •         geringer Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme umsetzbar

(z.B. Absenkung)       2 Punkte

 

  •           Umfang profitierender Nutzer*innen - Wichtung 1
    •         Einzelperson        0 Punkte
    •         Akteur / Gruppe       1 Punkt
    •         Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Fuß- und Radverkehr)  2 Punkte

 

  •           Barrierefreiheit - Wichtung 0,5
    •         kein Beitrag        0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag (z.B. Pflastertausch, Bank)    1 Punkt
    •         hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe, Rampe)    2 Punkte

 

  •           Aufenthaltsqualität und Stadtbild - Wichtung 0,8
    •         kein Beitrag        0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag       1 Punkt
    •         hoher Beitrag        2 Punkte                                          
  •           Grundversorgung - Wichtung 1
    •         keinen/ geringer Beitrag      0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag (z.B. Leitung)      1 Punkt
    •         hoher Beitrag (z.B. Entwässerung, ÖPNV)      2 Punkte

 

  •           Art/Umfang der Antragsstellende / Interessengruppen - Wichtung 1
    •         nicht bekannt        0 Punkte
    •         Einzelantrag Bürger*innen      0 Punkte
    •         Mängelmelder        0 Punkte
    •         Personenkreis, Verband      1 Punkt
    •         politischer Antrag       2 Punkte

 

  •           Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz - Wichtung 1
    •         kein Beitrag        0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag       1 Punkt
    •         hoher Beitrag        2 Punkte

 

Für jedes Kriterium werden je nach Höhe des Beitrags der Maßnahme zum Kriterium Punkte zugeordnet (niedriger Beitrag / nicht bekannt = 0 Punkt, höchster Beitrag = 2 Punkte). Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet.

 

Unfallschwerpunkte haben dabei eine besondere Wichtigkeit und sind schnellstmöglich zu beseitigen. Diese werden daher immer, unabhängig von der Bewertung bei den anderen Kriterien, mit dem Höchstwert von 12 Punkten bewertet. Maßnahmen, die gar nicht realisiert werden können, werden mit 0 bewertet.

 

Die Kriterien und Wichtungen wurden seit der letzten Vorlage im vergangenen Jahr noch einmal angepasst und überarbeitet. So hat das Kriterium „Art/Umfang der Antragsstellenden / Interessengruppen“ eine höhere Wichtung bekommen, um auch politische Anträge höher einzustufen. Das Kriterium „Zeitpunkt der Antragstellung“ ist entfallen, da dies rückwirkend schwer nachzuvollziehen und einzuordnen war und die zeitliche Eingabe einer Maßnahme keine hohe Relevanz haben sollte.

Weiterhin ist das Kriterium „Grundversorgung“ hinzugekommen, um die Lücke für die als Straßenbaulastträger geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten zu können und zu schließen.

 

Die Prioritätenliste wird ständig fortgeschrieben. Es ist vorgesehen, diese zukünftig zum jeweiligen Jahreswechsel allen Bezirken und dem MoA zur Kenntnis zu geben, damit die Politik über das weitere Vorgehen bei allen anstehenden Kleinmaßnahmen informiert ist. Die Verwaltung wird die jeweils höchstbewerteten Maßnahmen umsetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden. Zum Teil werden Maßnahmen geplant, die in der Prio nicht weit oben stehen. Dies liegt daran, dass die Planungen begonnen wurden, als es noch keine Prioritätenliste gab und die Planungen jetzt aber abgeschlossen werden sollen.

 

Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die bei der Abteilung Tiefbau (FB 68/500) bekannt und in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500), Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (FB 68/200) oder Konzeptionelle Planung und Mobilität (FB 68/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Tiefbau übergeben.

Im Gegensatz zu der letzten vorgestellten Liste sind nun auch die zahlreichen Meldungen aus dem Mängelmelder eingearbeitet worden.

 

Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen übersteigt die Anzahl der pro Jahr realisierbaren Projekte um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier vor allem die Personalkapazitäten zum Teil auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2024 geplant und / oder ausgeführt werden können, ist der Anlage 1 Maßnahmenliste Kleinmaßnahmen 2024 zu entnehmen.

Insbesondere aktuelle Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern. Im Anhang 2 Maßnahmenumsetzung in 2023 wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2023 tatsächlich in die Umsetzung gingen.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“. Hier stehen Mittel investiv in 2024 in Höhe von 150.000 € sowie ab 2025 jährlich in Höhe von 130.000 € für entsprechende Tiefbauarbeiten und in 2024 in Höhe von 60.000 € sowie ab 2025 jährlich in Höhe von 40.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv jährlich in Höhe von 70.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.

Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ abgerechnet. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 10.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 20.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese Mittel durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

210.000,00

318.953,94*

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

210.000,00

318.953,94

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000,00

119.424,62**

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

60.000,00

79.776,28***

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

130.000,00

199.200,90

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

Ergebnis

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Abschreibungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 210.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 108.953,94 €

** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €

*** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 60.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 19.776,28 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Erläuterung:

Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO²-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.

 

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Anlagen

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