Entscheidungsvorlage - FB 68/0096/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Eginhardstraße – Straßenerneuerung und Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Rolandstraße; hier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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28.08.2024
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Beschlussfassung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Rolandstraße.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Rolandstraße.
Erläuterungen
1. Anlass
In der Eginhardstraße wurden 2018 im Abschnitt zwischen Haus Nr. 12 und 42 Abwasserleitungen und Versorgungsleitungen durch die STAWAG erneuert. Dabei wurden große Teile der Verkehrsflächen in Anspruch genommen, die sich seitdem in einem provisorisch wiederhergestellten Zustand befinden. Die Eigentümer*innen haben am 29.05.2018 ihre Bedenken gegen die geplante Straßenerneuerung und die daraufhin zu erwartenden Anliegerbeiträge im Bürgerforum geäußert, die der Mobilitätsausschuss in der darauffolgenden Sitzung am 07.06.2018 berücksichtigt hat. Daher wurde zum damaligen Zeitpunkt der Ausführungsbeschluss zur Straßenerneuerung der Eginhardstraße nicht gefasst.
Für eine Straßenerneuerung dürfen mittlerweile keine Beiträge mehr erhoben werden (siehe Punkt 7., Anliegerbeiträge). Bei dem jedoch immer noch notwendigen Straßenneubau der Eginhardstraße werden die funktionalen Mängel, wie z.B. unzulässig schmale Gehwege, durch den niveaugleich geplanten Ausbau beseitigt. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Straßenraum (Parken, Gehen, Erschließen) und die äußeren Rahmenbedingungen (enger Straßenraum) sind derzeit nicht verträglich miteinander zu kombinieren.
Zusätzlich soll der barrierefreie Umbau der Haltestellen „Rolandstraße“ fertiggestellt werden.
2. Ausgangssituation
Die Fahrbahnbreite beträgt in der Regel zwischen 4,40 m und 5,00 m. Damit ist ein Parken am Fahrbahn-rand wegen der abschnittsweisen Unterschreitung der erforderlichen Restfahrbahnbreite gemäß StVO nicht zulässig.
Die Gehwege entlang der Eginhardstraße sind sehr schmal, teilweise unter 1,00 m Breite, so dass ein Überholen, nebeneinander Gehen oder das Befahren mit Rollstühlen und Kinderwagen kaum oder gar nicht möglich ist.
Im Straßenraum der Eginhardstraße befinden sich 24 regelkonforme Parkplätze am Fahrbahnrand, dort wo neben einem parkenden Fahrzeug die Vorbeifahrt von Feuerwehr und Müllfahrzeugen möglich ist. Tatsächlich festgestellt wurden bei einer Begehung im September 2016 jedoch bis zu 36 parkende Fahrzeuge.
An beiden Haltestellen „Rolandstraße“ wurden zu einem früheren Zeitpunkt bereits die für einen barrierefreien Ein- und Ausstieg benötigten Busbordsteine eingebaut.
3. Planung
Das Parken ist in den vorgegebenen Bereichen, die sich durch anthrazitfarbenes Pflaster farblich abheben, erlaubt. Durch die neue Straßenaufteilung ist das Parken auch im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 1 legal möglich. Es können zukünftig 32 PKW- und 2 Motorrad-Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden. An vier Standorten werden je zwei Fahrradbügel in die Anordnung der Längsparkplätze integriert. Die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Haus Nr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 erfolgt für die Feuerwehr, Müllabfuhr und andere LKW über die Alkuinstraße, da die erforderliche Fläche für die Kurvenfahrt von der Passstraße kommend nicht ausreicht. In den Einmündungen zur Passstraße und Alkuinstraße werden zu Gunsten der Barrierefreiheit und Geschwindigkeitsdämpfung Schwellensteine eingebaut. Diese bewirken, dass der Gehweg nahezu niveaugleich durchläuft. Die Möglichkeit, die Eginhardstraße im Zusammenhang mit dem sogenannten „Anwohnerschutzkonzept“ bei Spielen der Alemannia abzusperren, bleibt erhalten. An der Einmündung zur Normannenstraße wird der gesamte Knoten angehoben. Dadurch sind einerseits Kurvenfahrten von abbiegenden LKW´s aus der Eginhardstraße in die Normannenstraße trotz beengter Verhältnisse einfacher möglich, andererseits führt dies aufgrund der Anrampungen auch zu einer deutlichen Geschwindigkeitsdämpfung in der Normannenstraße. Das Taktile Leitsystem ist überwiegend im geschützten Bereich zwischen längsparkenden Fahrzeugen und der Bebauung vorgesehen. Bei der Höhenplanung wurden die durch Zufahrten und Eingänge vorhandenen Zwangspunkte berücksichtigt.
Baumbilanz
Im Straßenraum werden an den Eingängen zum verkehrsberuhigten Bereich von der Pass- und Alkuinstraße aus sowie im Bereich der inneren Kreuzung insgesamt vier Baumfelder für niedrig wachsende Bäume angelegt, die sowohl auf die veränderte Verkehrssituation und -geschwindigkeit aufmerksam machen, als auch den Straßenraum gliedern und gestalten.
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist neben dem niveaugleichen Ausbau durch Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte für Quer- und Längsneigungen gewährleistet. Außerdem können sich seheingeschränkte Menschen zukünftig an einem taktilen Leitsystem orientieren, das auch an beiden Bushaltestellen „Rolandstraße“ zur Vervollständigung des barrierefreien Umbaus eingebaut wird.
4. Ausbauelemente
In den Ausbaubereichen kommt Standardmaterial zum Einsatz
Mischverkehrsfläche Gehweg/Überfahrt (Einmündungen)
10 cm Betonsteinpflaster 10/20 12 cm Betonsteinpflaster 15/30
3-5 cm Brechand-Splitt 0/5 3-5 cm Brechand-Splitt 0/5
20 cm Drainbetontragschicht 20 cm Drainbetontragschicht
31 cm Frostschutzschicht 0/45 29 cm Frostschutzschicht 0/45
65 cm Gesamtaufbau 65 cm Gesamtaufbau
Für den Ausbau mit taktilem Leitsystem kommt der zum Zeitpunkt der Umsetzung gültige Aachener Standard zum Einsatz.
5. Entwässerung und Straßenbeleuchtung
Anstelle von den derzeit beidseitig des Dachprofils der Fahrbahn angeordneten Rinnen mit entsprechenden Abläufen erfolgt die Entwässerung nach dem niveaugleichen Ausbau über eine Rinne in Mittellage in den vorhandenen Mischwasserkanal.
Die Straßenbeleuchtung der Eginhardstraße wurde bereits auf LED-Leuchten umgestellt. Im Zuge des Ausbaus werden alte Beleuchtungsmaste von der STAWAG durch neue Maste ersetzt.
6. Bürger*innen Information
Am 12. Juni 2024 fand eine erneute Bürger*inneninformationsveranstaltung zur Vorstellung der geplanten Straßenerneuerung der Eginhardstraße in Präsenz statt. Die dort gegebenen Informationen wurden im Anschluss als Präsentation im Internet zur Verfügung gestellt. Die Bürger*innen bekamen außerdem noch einmal die Gelegenheit, sich bis zum 26. Juni 2024 zur Planung zu äußern und Eingaben einzureichen.
Die Anfragen zu Baumpflanzungen, der Lage von Längsparkplätzen, einer Anfrage zu Geschwindigkeit dämpfenden Maßnahmen (Verschwenken der Fahrbahn durch alternierendes Parken) sowie Motorrad-stellplätzen wurden noch einmal bei einer umfassenden Ortsbegehung geprüft. Da, wo es möglich und sinnvoll gewesen ist, wurden diese Eingaben bei Fertigstellung der Entwurfsplanung berücksichtigt.
7. Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht
Kosten und Finanzierung
Nach aktueller Kostenberechnung ergeben sich für die Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von 860.000 €. Die notwendigen Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 / 4-120102-075-3 „Eginhardstraße, Erneuerung“ im Haushalt 2024 zur Verfügung.
Anliegerbeiträge
Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄG NRW) vom 5. März 2024, welches rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Das Beitragserhebungsverbot gilt für Straßenbaumaßnahmen, welche ab dem 1. Januar 2024 von dem
zuständigen Organ beschlossen werden (Ausführungsbeschluss).
Somit sind für den Ausbau der Eginhardstraße keine Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu entrichten.
8. Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung wird die Beauftragung der Baumaßnahme für 2024 vorbereitet.
Eine Beauftragung des Straßenneubaus ist für Dezember 2024 geplant. Es wird mit einer reinen Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet. Aufgrund von Baufortschritt und zu erwartenden Witterungseinflüssen muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Baumaßnahme bis zum 4. Quartal 2025 dauern kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
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X |
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PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 „Eginhardstraße, Erneuerung“ |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
856.300 |
856.300 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
856.300 |
856.300 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-075-3 „Eginhardstraße, Erneuerung“ |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
4.200 |
4.200 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
25.200 |
25.200 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
29.400 |
29.400 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
X |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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X |
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nicht |
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|
|
nicht bekannt |
Die Maßnahme sieht eine grundhafte Erneuerung der Eginhardstraße vor und ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
In diesem Wohngebiet am innerstädtischen Randbereich sind viele Vorgärten entlang des Straßenraums bereits durch Hecken und Baumpflanzungen begrünt. Trotzdem wird zusätzlich eine Neupflanzung von drei Bäumen vorgesehen, welche einen positiven Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 – Emissionen haben und in geringem Maße zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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118,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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556,5 kB
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