Entscheidungsvorlage - FB 45/0613/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, die Planung bis zur Leistungsphase 3 für die umfassende Sanierung (äußere energetische Sanierung sowie Innensanierung) der Aula des Einhard-Gymnasiums durchzuführen.

 

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Erläuterungen

  1. Ausgangssituation

Das Einhard-Gymnasium ist in den 1970-er Jahren durch das Land NRW errichtet worden.

Im Zeitraum 2018-2023 erfolgte im Rahmen der Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KommInvFöG) die äußere energetische Sanierung des Schulgebäudes. Von dieser Sanierung ausgenommen wurde gem. Beschluss des Schulausschusses vom 22.02.2018 der Aulatrakt. Empfohlen wurde allerdings, diesen in einem nachfolgenden Schritt in einem gesonderten Projekt schnellstmöglich ebenfalls energetisch zu sanieren.

 

Die Aula des Einhard-Gymnasiums ist als Versammlungsraum genehmigt und lässt aufgrund des aktuellen Bestuhlungsplans eine Nutzung mit maximal 710 Personen zu. Da die Aula außerhalb der Schulzeit häufig für nicht schulische Veranstaltungen genutzt wird, erfüllt sie für die Stadt Aachen eine wichtige kulturelle Funktion.

 

Neben dem schlechten energetischen Zustand des Aulatrakts müssen auch die Lüftungsanlage sowie die Zentraleinheit der Sicherheitsbeleuchtung dringend erneuert werden, damit die Aula langfristig als Versammlungsstätte genehmigungsrechtlich betrieben werden darf (die nächste „Wiederkehrende Prüfung“ findet turnusmäßig in 2025 statt).Eine Gesamtbetrachtung der Aula und eine Bündelung sämtlicher Maßnahmen im Außen- und Innenbereich bietet sich an.

 

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Auslöser für die geplante Sanierung ist die dringend gebotene Erneuerung der Lüftungsanlage und in diesem Zusammenhang eine Entrauchung der Aula, welche bisher nicht vorhanden ist. Die Lüftungsanlage ist Voraussetzung für das Betreiben einer Versammlungsstätte und befindet sich aktuell im Untergeschoss unter der Aula. Aufgrund der dabei bestehenden Gefahr einer eventuellen Rauchansaugung kommt als Aufstellort eines neuen Lüftungsgerätes einschließlich Verteilung der Leitungen lediglich die Dach- und Deckenfläche in Betracht, die im Zusammenhang mit der Hüllsanierung der Schule noch nicht saniert wurde. Durch die Einbringung und Verteilung der Zu- und Abluft und der Entrauchung über die Deckenfläche der Aula kann die vorhandene Unterdecke in der Aula, bestehend aus einer glatten Gipskartondecke mit einer Vielzahl von aufgesetzten Gipskarton-Prismen, nicht erhalten werden: da diese in den Spachtelmassen Asbest enthält, muss die Decke im Rahmen einer Asbest-Sanierung komplett entfernt werden.

 

Zur Erreichung einer guten, mindestens dem Bestand entsprechenden Akustik, sind neben der Decke auch die Bestuhlung und die Fenster und Wandflächen in die Planung mit einzubeziehen. Bei Erneuerung der Decke können außerdem die notwendigen technischen Komponenten inklusive Modernisierungen (Lüftung, Entrauchung, Beleuchtung, Melder, Lautsprecher, Medien- und Bühnentechnik etc.) Berücksichtigung finden.

 

Eine weitere Schnittstelle zwischen Innensanierung und Hüllsanierung sind die Fenster und Fenstertüren, welche im Rahmen der Hüllsanierung zu erneuern sind und bei denen eine Sanierung der PCB-haltigen Fugen durchzuführen ist. Auch hier bietet sich an, Raumverdunkelung, Sonnenschutz und Fensteraufteilung unter Beachtung der Kriterien beider Maßnahmen zu kombinieren und aufeinander abzustimmen.

 

Zur zeitgemäßen Ertüchtigung gehört ebenso die Planung eines barrierefreien Zugangs zur Aula.

 

 

  1. Finanzierung der Maßnahme

Die Gesamtprojektsumme hat das Gebäudemanagement im Rahmen der Leistungsphase 0 HOAI mit 7.285.542 € beziffert. Diese umfasst neben den Gesamtbaukosten i.H.v. 5.803.742 € auch Ausstattung (feste und lose Bestuhlung) i.H.v. 312.000 €, Kostenvarianz i.H.v. 1.023.575 € und Risikokosten i.H.v. 146.225 €.

Wie dargestellt, sind die einzelnen Arbeiten an der Gebäudehülle sowie im Innenraum sehr verknüpft auszuführen und bedingen sich vor allem gegenseitig. Es kann jedoch eine grobe Kostenaufteilung genannt werden, wonach ca 60 % (4,3 Mio) auf die Innensanierung und ca. 40 % (3 Mio) auf die Hüllsanierung (Fenster, Fassade, Dach) entfallen.

Aus der Hüllsanierung stehen Restmittel i.H.v. 1.100.000 € zur Verfügung. Planungsmittel stehen im laufenden Haushalt 2024 i.H.v. 150.000 € zur Verfügung. Außerdem stehen für 2025 Mittel für die Ausstattung i.H.v.120.000 € im Haushalt.

Die aktuell vorhandenen Mittel reichen aus, um die Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI fortzusetzen. Laut Einschätzung des Gebäudemanagements könnte mit der Planung im Quartal 1/2025 begonnen werden. Ein möglicher Baubeginn wäre nicht vor Quartal 4/2026 zu erwarten.

 

 

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die notwendige energetische Sanierung der Aula mit den dringend notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung des Innenraums zu kombinieren und die Planungen bis zur Leistungsphase 3 HOAI einschließlich Kostenberechnung durchzuführen, um einen dauerhaften Betrieb der Aula als Versammlungsstätte sicherzustellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030104-900-00100-991-4, SK 78650000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.250.000

1.250.000

0

0

0

0

Ergebnis

-1.250.000

-1.250.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Über die bereits etatisierten Planungsmittel hinaus stehen auf der Liste nach § 13 KomHVO NRW noch Mittel in Höhe von 6.185.600 €, hiervon 3.000.000 € in 2027 und 3.185.600 € in darauffolgenden Jahren.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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