Entscheidungsvorlage - FB 23/0305/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V. einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Thomas Hissel

Beigeordneter

 

 

 

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Erläuterungen

 

Mit Schreiben vom 06.03.2024 hat die Grün-Rote Koalition im Rat der Stadt den Antrag „Förderung ökologischer Projekte in Kleingartenvereinen“ gestellt. Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, dem Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Förderung gemeinschaftlicher ökologischer Initiativen und Projekte oder zur Auslobung von Wettbewerben mit ökologischer Ausrichtung in den Kleingartenanlagen zu gewähren.

 

Der Stadtverband als Vertreter der 42 Kleingartenvereine in Aachen auf städtischen Flächen setzt sich bereits seit Jahren für eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung von Kleingärten ein und unterstützt so insbesondere die städtischen Ziele in den Bereichen Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung.

 

Die Gewährung städtischer Zuschüsse für ökologisch wertvolle Projekte ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsansätze grundsätzlich möglich, erfordert aber klare Regeln, die über einen Bewilligungsbescheid mit Definition der Laufzeit, der Förderinhalte, der jeweiligen Förderobergrenzen, der Pflichten zur Dokumentation (Verwendungsnachweise), etc. genauer zu spezifizieren sind.

 

Zwischenzeitlich hat der Stadtverband einen auf das genannte Ziel ausgerichteten Förderantrag eingereicht (s. Anlage), der beantragte jährliche Zuschuss beläuft sich auf 10.000 € pro Jahr. Der Stadtverband beabsichtigt hiermit, im Rahmen eines noch zu definierenden Förderprogramms eine schnelle, unbürokratische und finanziell begrenzte Förderung zu ermöglichen. Vereine sollen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.000 € und Einzelpersonen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 300 € erhalten.

 

Die Verwaltung wird die Förderinhalte und andere „Spielregeln“ mit dem Stadtverband abstimmen und darauf basierend einen zeitlich zu befristenden Bewilligungsbescheid erstellen. Über die weitere Entwicklung des Förderprojekts wird in den zuständigen Fachausschüssen berichtet.

 

Aufgrund eines Tagesordnungsantrages für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 26.06.2024 wurde der Ratsantrag dort diskutiert und zur Kenntnis genommen.

 

Der Ratsantrag gilt hiermit als behandelt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024x

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP 4-011303-957-1, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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