Entscheidungsvorlage - FB 23/0305/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag 426/18 der Grün-Roten Koalition im Rat der Stadt "Förderung ökologischer Projekte in Kleingartenvereinen" vom 06.03.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; Dezernat VII; Dezernat II
- Verfasst von:
- FB 23/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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27.08.2024
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Beschlussvorschlag
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V. einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro zu gewähren.
In Vertretung
Thomas Hissel
Beigeordneter
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 06.03.2024 hat die Grün-Rote Koalition im Rat der Stadt den Antrag „Förderung ökologischer Projekte in Kleingartenvereinen“ gestellt. Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, dem Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Förderung gemeinschaftlicher ökologischer Initiativen und Projekte oder zur Auslobung von Wettbewerben mit ökologischer Ausrichtung in den Kleingartenanlagen zu gewähren.
Der Stadtverband als Vertreter der 42 Kleingartenvereine in Aachen auf städtischen Flächen setzt sich bereits seit Jahren für eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung von Kleingärten ein und unterstützt so insbesondere die städtischen Ziele in den Bereichen Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung.
Die Gewährung städtischer Zuschüsse für ökologisch wertvolle Projekte ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsansätze grundsätzlich möglich, erfordert aber klare Regeln, die über einen Bewilligungsbescheid mit Definition der Laufzeit, der Förderinhalte, der jeweiligen Förderobergrenzen, der Pflichten zur Dokumentation (Verwendungsnachweise), etc. genauer zu spezifizieren sind.
Zwischenzeitlich hat der Stadtverband einen auf das genannte Ziel ausgerichteten Förderantrag eingereicht (s. Anlage), der beantragte jährliche Zuschuss beläuft sich auf 10.000 € pro Jahr. Der Stadtverband beabsichtigt hiermit, im Rahmen eines noch zu definierenden Förderprogramms eine schnelle, unbürokratische und finanziell begrenzte Förderung zu ermöglichen. Vereine sollen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.000 € und Einzelpersonen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 300 € erhalten.
Die Verwaltung wird die Förderinhalte und andere „Spielregeln“ mit dem Stadtverband abstimmen und darauf basierend einen zeitlich zu befristenden Bewilligungsbescheid erstellen. Über die weitere Entwicklung des Förderprojekts wird in den zuständigen Fachausschüssen berichtet.
Aufgrund eines Tagesordnungsantrages für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 26.06.2024 wurde der Ratsantrag dort diskutiert und zur Kenntnis genommen.
Der Ratsantrag gilt hiermit als behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024x |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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PSP 4-011303-957-1, SK 53180000 |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
10.000 |
10.000 |
30.000 |
30.000 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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247,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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747,1 kB
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