Entscheidungsvorlage - FB 56/0529/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- Dezernat I; FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung; FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing; Dezernat II; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung; Dezernat III; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 68 - Mobilität und Verkehr; Dezernat VI; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; E 18 - Aachener Stadtbetrieb; E 26 - Gebäudemanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- DEZ VI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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24.09.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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25.09.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
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09.10.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.10.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bürgerforum:
- Das Bürgerforum der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Das Bürgerforum empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56) zu beschließen.
Beschlussvorschlag Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie:
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56) zu beschließen.
Beschlussvorschlag Planungsausschuss:
- Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
Beschlussvorschlag Hauptausschuss:
- Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zustimmend zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und umzusetzen und – falls nötig – Beschlussvorschläge vorzulegen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt – unter dem Vorbehalt der unterjährigen haushalterischen Deckung – die unterjährige Einrichtung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im Fachbereich für Wohnen, Sozialen und Integration (FB 56).
Erläuterungen
1. Einleitung
Die Stadtverwaltung Aachen setzt sich aktiv dafür ein, eine attraktive und lebendige Innenstadt zu gestalten, die sowohl von Aachenerinnen und Aachenern als auch von Gästen geschätzt und gerne genutzt wird. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden in der Innenstadt zu fördern. So kümmern sich diverse Fachabteilungen mit unterschiedlichen Ansätzen um den Prozess Innenstadtmorgen (Präsentation zur Vorlage FB 01/0554/WP18). Hier arbeiten die Stadtentwicklung, die Wirtschaftsförderung und die Mobilität eng zusammen. Bekannte Szenehotspots werden regelmäßig durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) der Stadt Aachen sowie die Polizei bestreift, und es wurde eine gemeinsame Anlaufstelle am Bushof eingerichtet, um direkte Unterstützung zu bieten. Zusätzlich wurde im Mai 2023 eine weitere Koordinationsstelle Kaiserplatz / Östliche Innenstadt geschaffen, um die bestehende Struktur zu ergänzen. Der Fachbereich für Wohnen, Soziales und Integration kooperiert eng mit sozialen Trägern, um nachhaltige Lösungen für die sozialen Herausforderungen der Stadt zu entwickeln. Zudem werden durch die Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB im Bereich Östliche Innenstadt die städtebaulichen Potenziale für eine langfristige Transformation erarbeitet.
Trotz dieser Anstrengungen prägen jedoch zunehmend negative Entwicklungen das Bild der Aachener Innenstadt. Aggressives Betteln und offener Drogenkonsum beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung stark. Die steigende Zahl psychisch auffälliger Personen sowie von Alkohol- und Drogenabhängigen und teilweise verwahrloster Personen führt nicht nur zu einem unschönen Stadtbild, sondern auch zu ernsthaften Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung. Mit vermehrtem Konsum wächst auch die gesamte Szene weiter. Hieraus ergibt sich eine zunehmende Negativspirale an organisiertem Drogenhandel, Beschaffungskriminalität, Beschaffungsprostitution und aggressiver Beschaffungsbettelei. Es zeigt sich außerdem eine deutliche Zunahme von Verschmutzungen und illegalen Lagern, was zu wachsender Verärgerung und einem Gefühl der Ohnmacht in der Zivilbevölkerung führt.
Schutzbedürftige Personen, wie Kinder auf ihrem Schulweg oder ältere Menschen, meiden vermehrt die betroffenen Bereiche und definieren diese als Angsträume, was zu einer weiteren Verschärfung der Lage führt. Darüber hinaus leiden auch der lokale Einzelhandel und die Gastronomie an der zunehmenden Negativentwicklung der innerstädtischen Lage, da Aachenerinnen und Aachener und Gäste den Besuch reduzieren oder ihren Aufenthalt verkürzen.
Als räumliche Schwerpunkte stechen der Kaiserplatz, der Bushof sowie die Bereiche der innerstädtischen Fußgängerzonen wie Markt, Münsterplatz oder Adalbert- und Großkölnstraße hervor. Auch der Bahnhof und der zugehörige Vorplatz und die Burtscheider Innenstadt werden immer häufiger als Problemlagen benannt. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass in den betroffenen Gebieten ein weitergehender Trading-Down-Effekt eintritt. Zunehmende Immobilienverkäufe können minderwertige Nutzungen und eine sinkende Investitionsbereitschaft zur Folge haben. In der Konsequenz droht die Entwicklung ganzer Stadtviertel hin zu sogenannten Schrottimmobilien.
Um diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen, diese Negativspirale zu durchbrechen und eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erzielen, wird ein Integriertes Konzept entwickelt. Hierzu benötigt es eine konzentrierte und konzertierte Aufstellung der Gesamtverwaltung Aachen gemeinsam mit der Politik. Dieser Entwurf des Konzeptes vereint daher in einem ersten Schritt verschiedene Maßnahmen und Ansätze, um die Probleme ganzheitlich zu adressieren.
2. Das Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit
Die aktuelle Verschärfung der Problemlage in der Innenstadt hat vielfältige Auswirkungen, Ursachen und Dimensionen. Daher kann nur ein integrierter Ansatz den Rahmen für eine koordinierte Strategie der Stadt Aachen bieten. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, die genannten Bereiche zu einem begehbaren, angstfreien Raum zu entwickeln. Dazu soll im Schulterschluss von Verwaltung, Politik, sozialen Trägern, Einzelhandel und Zivilgesellschaft ein Integriertes Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS) in vier Dimensionen (Ordnungspolitische Maßnahmen, Sozialpolitische Maßnahmen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, Kommunikation und Sensibilisierung) entwickelt und umgesetzt werden.
Innerhalb dieser Dimensionen und im Rahmen des IKAS werden Maßnahmen entwickelt, die sich gemeinsam der Problematik annehmen und dieser begegnen sollen. Dabei versteht sich das IKAS nicht als starres und abgeschlossenes Konzept, sondern soll im Sinne eines lernenden Konzeptes auch zukünftig offen für weitere Anregungen und Ideen sein und somit als dynamisches Instrument für Politik und Verwaltung wirken.
Die folgenden Vorschläge stellen einen ersten Maßnahmenkatalog dar, der durch die Gesamtverwaltung erarbeitet und bei Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und Beschlüsse kurz- bis mittelfristig Wirkung entfalten können.
2.1. Ordnungspolitische Maßnahmen
Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche in Form von Verunreinigungen, Vermüllungen, Belästigungen bis hin zu Nötigungen, Vandalismus, Lärmbelästigung oder durch Prostitution- und suchtbedingter Unruhe bzw. deren Bekämpfung auftreten, spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen eines Konzeptes für mehr Attraktivität und Sicherheit.
Die notwendige Verknüpfung dieser verschiedenen Handlungsfelder wird ganz ohne Frage um den Bereich des Kaiserplatzes offenkundig. Ebenso offenkundig ist, dass die Suchtproblematik hauptursächlich für die weiteren ordnungs- und strafrechtlich relevanten Vorfälle zu sehen ist. Ausgeprägte und auch lang andauernde personenbezogene Sucht greift zudem Hand in Hand mit wahrnehmbaren psychischen Ausfallentscheidungen und einem nicht immer berechenbaren Maß an Aggressivitätsbereitschaft. Durch Vorkommnisse auch unterhalb der Schwelle der Kriminalität wird im weiteren innerstädtischen Bereich zunehmend das Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein bis hin zu Angst begründet. Dies nicht zuletzt, weil auch hier insgesamt eine – zumindest in weiten Teilen – suchtbedingte Aggressivität festzustellen ist. Insoweit gilt es zunächst die bestehenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Stadt Aachen zu evaluieren.
2.1.1. Änderung der Aachener Straßenverordnung
Schon heute sind in der Aachener Straßenverordnung – mit Ausnahme der in der Zuständigkeit der Polizei liegenden Straftaten – die vorgenannten Tatbestände von Belästigungen (bspw. in Form des aggressiven Bettelns), Verunreinigungen und Vermüllungen als Ordnungswidrigkeitstatbestände festgehalten, sodass der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) der Stadt Aachen entsprechende Feststellungen ahndet – einerseits im Rahmen seiner täglichen Bestreifungen und andererseits im Nachgang von Bürger*inneneingaben. Neben den „in Uniform sichtbaren“ Streifen des OSD, setzt die Stadt Aachen hinsichtlich der Kontrollen der Einhaltung bestimmter Formen des Bettelns dabei auch auf zivile Streifen. Denn eine Präsenz des OSD in Nähe einer aggressiv bettelenden Person führt dazu, dass diese das aktive Ansprechen von Personen unterlässt, sodass in diesem Moment keine Maßnahme durch den OSD – zumindest auf Grundlage der aktuellen Aachener Straßenverordnung – möglich ist, zumal nachvollziehbarer Weise Beschwerdeführende Personen oftmals nicht als Zeugen zur Verfügung stehen, da sie nicht in den Einsatz „verwickelt“ werden wollen.
Behördenübergreifend steht die Stadt Aachen im stetigen Austausch und Kooperation mit der Polizei bspw. im Rahmen von gemeinsamen Streifen mit der Landespolizei und natürlich in Gestalt der gemeinsamen Anlaufstelle. Auch auf der Leitungsebene tauschen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadtverwaltung stetig auf höchster Ebene (so bspw. auf Ebene des präventiven Rates) zu ordnungs- und sicherheitsrelevanten Belangen aus, gerade auch um gemeinsames Handeln und Vorgehen zu optimieren, wie es z.B. an den auch medial bekannten gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen sichtbar wird.
Die gesteigerten Meldungen aus der Aachener Stadtgesellschaft sowie auch die täglichen Einsatzberichte der Mitarbeitenden des Fachbereiches 32 - Sicherheit und Ordnung führten dazu, dass im Zuge der Erstellung dieses integrierten Gesamtkonzeptes das Dezernat II den beschriebenen ordnungsbehördlichen Handlungsrahmen hinsichtlich seiner Umsetzung, aber auch in Bezug auf notwendige Erweiterungen geprüft hat.
Der optimale Vollzug des ordnungsbehördlichen Maßnahmenpaketes scheitert in der Realität häufig an der tatsächlichen Stellenbesetzung des OSD. Durch die Besetzung der vakanten Stellen im Ordnungs- und Sicherheitsdienst (zurzeit sind lediglich 37 der 55 Stellen besetzt) wäre eine erhöhte Präsenz und damit verbunden auch eine schnellere und umfangreichere Durchführung von Maßnahmen möglich. In zweier Streifen sind die bereits vorhanden 37 Einsatzkräfte im Schichtsystem letztlich im gesamten Stadtgebiet tätig. Die Vielfalt ihrer ordnungsbehördlichen Einsätze reicht von der Begleitung einer Veranstaltung, über die Verfolgung der zahlreichen Lärmbeschwerden, der regelmäßigen Fußstreifen eben bis hin zur Kontrolle von Bettelei und ordnungswidrigem Verhalten im beschriebenen Sinn. Bereits im Stellenplanverfahren 2023 wurden 18 neue OSD-Stellen eingerichtet. So ist es vorrangige Priorität der Verwaltung, die gegenwärtige Stellenvakanzen im OSD durch gesteigerte Personalgewinnungsmaßnahmen zu beseitigen.
Aufgrund der Zunahme der bettelnden Menschen im Stadtgebiet, sowie auch der Zunahme des zu Beschwerden geeigneten Verhaltens dieser Personen gegenüber Passantinnen und Passanten im öffentlichen Bereich, schlägt die Verwaltung – parallel zum Beratungslauf dieser Sitzungsvorlage – eine Novellierung der Aachener Straßenverordnung vor. Diese lehnt sich an bestehenden Regelungen des Kantons Basel-Stadt an, welche seitens des Bundesgerichts der Schweiz (Urteil vom 13.03.2023 Az. 1C_537/2021) für zulässig erachtet wurde. Neben der weiterhin unveränderten Verbots des aggressiven Bettelns im gesamten Stadtgebietes, soll künftig im räumlich stark begrenzten und hochfrequentierten Innenstadtbereich sowie in Teilen der ebenfalls hochfrequentierten Burtscheider Fußgängerzone jegliche Form des Bettelns im Umkreis eines fünf Meter Radius zu bestimmten Einrichtungen verboten werden (u.a. Haltestellen des ÖPNV, Geld- und Parkscheinautomaten, Ladengeschäfte, Restaurants incl. Außengastronomie etc.). Dadurch wird den bettelnden Personen eine räumliche Grenze gesetzt, welche mit dem Persönlichkeitsrecht dieser Personen vereinbar ist. Es handelt sich daher nicht um ein „bloßes“ flächendeckendes Bettelverbot. Für weitergehende Informationen zur Novellierung der Aachener Straßenverordnung wird auf die im parallelen Beratungslauf befindliche Sitzungsvorlage FB 32/0061/WP18 verwiesen.
2.1.2. Übertragung von Hausrechten an den OSD
Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, sich an exponierten Räumen in der Aachener Innenstadt von den Eigentümern das Recht einräumen zu lassen, Menschen von diesen Örtlichkeiten zu verweisen. Somit können auch Flächen, die nicht zum öffentlichen Raum gehören, durch entsprechende Bestreifung entstigmatisiert und allen Teilen der Stadtgesellschaft zurückgeführt werden.
2.1.3. Drogenkriminalität und illegale Prostitution bekämpfen
In den vergangenen Jahren und nochmal verstärkt während und nach der Corona-Pandemie haben sich der Kaiserplatz sowie das angrenzende Promenadenviertel als Schwerpunkt für illegalen Drogenhandel und illegale Prostitution entwickelt. Dies belastet im hohen Maße die ansässige Bevölkerung und spiegelt sich in zahlreichen Meldungen, Beschwerden und Schilderungen wieder. Bereits verfestigte und organisierte Kriminalität vor Ort gilt es effektiv und dauerhaft zu zerschlagen, um den illegalen Handel und den Konsum verbotener Betäubungsmittel zu unterbinden. Auch den Folgen der mit der Drogensucht einhergehenden Beschaffungskriminalität kann nur durch die Zerschlagung illegaler und krimineller Strukturen begegnet werden.
Als besonders belastend für die ansässige Bevölkerung erweist sich zunehmend die illegale Prostitution. Gezielte Eingriffe und verstärkte Präsenz vor Ort bieten hier eine Maßnahme zur Entlastung der Situation. Um diese Eingriffe zu koordinieren, forciert die Stadtverwaltung die bestehende Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Aachen sowie mit der für den sozialpsychiatrischen Dienst zuständigen StädteRegion auf oberster Leitungsebene, um ein gemeinsames Verständnis und eine strategische Zielsetzung für den Kaiserplatz und das Promenadenviertel zu entwickeln. Erste Schritte zur Verbesserung der Situation durch illegale Prostitution sind hier die bereits jetzt gegebene Einrichtung „LIANE“ sowie die vorgeschlagene Änderung der Aachener Straßenverordnung, mit der grundsätzlich das Ansprechen jeder Person zum Zwecke von sexuellen Dienstleistungen als Ordnungswidrigkeit benannt wird und damit ein erleichtertes ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Freier möglich wird.
2.2. Sozialpolitische Maßnahmen
Zu den sozialpolitischen Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen, die Menschen aus der Drogen- und Obdachlosenszene unterstützen und Hilfestellungen anbieten.
2.2.1. Aufbau einer städtischen aufsuchenden Straßensozialarbeit
2.2.1.1. Ausgangslage und bestehende Unterstützungsangebote
Zum 30.06.2024 sind in Aachen insgesamt 431 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Dabei handelt es sich um 227 alleinstehende Männer und 73 alleinstehende Frauen sowie 131 Personen, die in einer Partnerschaft oder Familie leben. Der Wohnungsmarkt in Aachen ist nach wie vor sehr angespannt. Die Vermittlung von ordnungsbehördlich untergebrachten Personen in den freien Wohnungsmarkt gestaltet sich zunehmend schwieriger und ist nur mit hohem personellen Aufwand möglich. Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig festzustellen, dass in der Stadt Aachen niemand auf der Straße leben muss, sondern dass die Stadt jedem Obdachlosen einen Platz in einem Übergangswohnheim anbieten kann. Die Angebote werden ganzjährig vorgehalten und die Mitarbeiter*innen des OSD und der aufsuchenden Straßensozialarbeit der Träger weisen die Obdachlosen kontinuierlich auf die freien Plätze hin, diese Angebote werden jedoch teilweise aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen wird. In den Wintermonaten ergänzen die so genannten Kältehelfer*innen der Johanniter das bestehende umfangreiche Angebot, indem sie zweimal wöchentlich an zwei Ausgabestellen Getränke, Essen und warme Kleidung verteilen.
Neben der Unterbringung in einem städtischen Übergangswohnheim gibt es eine Vielzahl weiterer Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Angebote reichen von Sozialberatung und Vermittlung weitergehender Hilfen über die Einrichtung einer Postadresse, Tagestreffs mit Getränke- und Essensangebot, Duschmöglichkeiten, Waschmaschinenbenutzung bis hin zur kostenlosen Nutzung der städtisch finanzierten Notschlafstelle. Damit stehen auch unabhängig von der Unterbringung in städtischen Übergangswohnheimen nahezu rund um die Uhr Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung.
Darüber hinaus findet im Stadtgebiet Aachen aufsuchende Straßensozialarbeit durch Mitarbeiter*innen der WABe, des Caritasverbandes und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule statt. Eine Vernetzung aller im Bereich der Wohnungslosenhilfe engagierten Träger und Institutionen erfolgt in den Treffen des Arbeitskreises Niedrigschwellige Hilfen.
2.2.1.2. Ergänzung der aufsuchenden Straßensozialarbeit bei der Stadtverwaltung
Um den aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Raum mit weiteren passgenauen Hilfsmöglichkeiten für die Betroffenen begegnen zu können, ist konkret beabsichtigt, koordinierende und aufsuchende Arbeit auch unmittelbar auf der Straße zu leisten.
In einem ersten Schritt wird kurzfristig unterjährig eine Koordinierungsstelle (1VZÄ) im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet. Mit Besetzung der Stelle ist eine noch intensivere Vernetzung mit dem bestehenden Hilfesystem möglich. Vorrangige Aufgabe ist der Austausch mit den im Netzwerk niederschwellige Hilfen tätigen Akteuren und das parallele eigenständige bzw. begleitende Aufsuchen der öffentlichen Orte, die von augenscheinlich unversorgten und/oder auffälligen und störenden Personen aufgesucht werden und an denen entsprechender Handlungsbedarf besteht. Über den unmittelbaren Zugang zu den unterschiedlichen Zielgruppen können die vorrangigen Bedarfe festgestellt und die Annahme bzw. Wirkung der vorhandenen Angebote beobachtet werden. Entwicklungen und Veränderungen in der sogenannten Szene sollen begleitet, mit den Akteuren diskutiert und hinsichtlich eventueller zusätzlicher Bedarfslagen oder Handlungsmöglichkeiten bewertet werden.
Zusätzlich zur Feststellung der Bedarfe auf der Seite der betroffenen Personen und der Initiierung ergänzender Hilfsangebote soll auch die Entlastung des öffentlichen Raums in den Blick genommen werden. Es gilt eine Lücke zu schließen zwischen den Kräften, die den verschiedenen Zielgruppen mit dem ordnungsrechtlichen Fokus begegnen und der bei den Trägern angesiedelten Straßensozialarbeit, deren Arbeitsansatz die Tätigkeit in die Lebenswelt der zu erreichenden Personengruppe verlagert. Die richtige Form der Ansprache zu finden, die Hilfestellung und Anreize für die verschiedenen Zielgruppen daran koppelt, ein verträglicheres Auftreten in der Öffentlichkeit zu erreichen und damit eine Entlastung des öffentlichen Raumes herbeizuführen, ist konzeptionelle Aufgabe der Koordinierungsstelle.
Im Rahmen des Stellenplanverfahrens für das Jahr 2025 sollen zunächst zwei weitere Stellen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichtet werden (2 VZÄ), die mit Personen besetzt werden sollen, die sich dem Spannungsfeld zwischen der gebotenen Hilfestellung und deutlicher Ansprache stellen. Als Kontaktpersonen sollen sie für alle Nutzer*innen des öffentlichen Raums erkennbar, sichtbar und ansprechbar sein. Sie sollen vermitteln und um Verständnis werben, die bestehenden Hilfe- und Beratungsangebote erklären sowie gemeinsam mit den Betroffenen aufsuchen, individuelle Hilfestellungen leisten aber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch deutliche Grenzen setzen. Damit entsprechen die Rahmenbedingungen des perspektivischen Einsatzes auf der Straße nicht den üblichen konzeptionellen Vorgaben und Arbeitsinhalten der sozialen Arbeit. Dennoch wird die besondere soziale Kompetenz entsprechend ausgebildeter Fachkräfte benötigt. Zudem wird eine besondere zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten erforderlich sein, um die Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen zu erkennen und aufgreifen zu können.
Da die Definition der möglichen Zielgruppen (im Straßenbild auffällige psychisch kranke Menschen, aggressiv auftretende bettelnde Menschen, augenscheinlich unversorgte, verwahrloste Menschen, morgens aufzufindende offensichtlich obdachlose Menschen usw.) und die Entwicklung zusätzlicher Unterstützungsmöglichkeiten nicht mit den bisherigen Leistungsstrukturen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration deckungsgleich ist, wird zunächst die Einrichtung einer bei der Fachbereichsleitung angesiedelten Stabsstelle angestrebt. . Es ist gesondert darauf hinzuweisen, dass die typischen sozialen Hilfestellung – wie bspw. bei Wohnungslosigkeit erforderlich - hier schlicht nicht auskömmlich sind. Nicht jeder Obdachlose ist ein Bettler, nicht jeder Bettler ist Obdachlos und nicht jeder arme Mensch ist kriminell, obdachlos oder suchtabhängig. Zeitnah soll ein Organisationsprozess angestoßen werden, in dem bereits bestehende Bedarfe (Überprüfung bestehender Strukturen, Schaffung angemessener Leitungsspannen) aufgegriffen werden. Die perspektivische Einbindung der Bereiche der Leitstellen „Älter werden in Aachen“ und „Menschen mit Behinderungen“ sowie das Quartiersmanagement und gegebenenfalls auch anderer Verwaltungsbereiche ist vorgesehen.
2.2.2. Angebot innerstädtischer Toiletten
Die bedarfsgerechte Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist ein wichtiger Baustein der öffentlichen Infrastruktur und trägt wesentlich zur Funktionalität des öffentlichen Raums als Aufenthaltsort bei. Sicher ist, dass die heute in Aachen vorhandenen Anlagen den Bedarf nicht decken können.
Bereits im Jahr 2022 hat die Verwaltung daher ein erstes Konzept für die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten entwickelt. Die in diesem Konzept vorgeschlagenen Standorte, welche aufgrund der Wünsche aus den Bezirken und an stark frequentierten Plätzen oder Grünanlagen wie dem Westpark, errichtet werden sollten, setzten sich aus Modulanlagen sowie einem Kooperationsmodell wie „Nette Toilette“ zusammen. In der begonnenen Umsetzungsphase zeigte sich allerdings, dass das Kooperationsmodell „Nette Toilette“ insbesondere für die Innenstadt nach Rückmeldung von DEHOGA und MAC in Aachen nicht umsetzbar ist.
Daher besteht auch weiterhin ein Defizit an öffentlichen Toiletten im innerstädtischen Bereich. Zwischenzeitlich konnten Gespräche mit dem Unternehmen Sanifair durchgeführt werden, welches ein weiteres mögliches Kooperationsprogramm anbietet. Sanifair hat in Bonn als Pilotprojekt die erste öffentliche Toilettenanlage im Innenstadtbereich (außerhalb der gängigen Bahnhöfe, Raststätten, Einkaufszentren) eröffnet und verzeichnet bereits in der Anfangsphase rund 1.000 Besucher*innen pro Tag. Die Fa. Sanifair mietet hierfür Ladenlokale an und baut dort Toiletten ein, die gegen Gebühr benutzbar sind. Für Aachen wurde bereits ein konkretes Objekt am Holzgraben in Erwägung gezogen, welches aufgrund der Lage als Schnittstelle zwischen Ober- und Unterstadt als vielversprechende Option für die Umsetzung eines solchen Vorhabens betrachtet wird. Durch den Ausbau eines Ladenlokals in eine öffentliche Toilettenanlage entstehen Sanifair erhebliche Investitionskosten. Sanifair hat dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (FB 02) mitgeteilt, dass eine Ansiedlung nur infrage käme, wenn ihnen die Stadt entweder mit einem Betriebskostenzuschuss oder einem Umbauzuschuss entgegenkommt. Eine Summe wurde jedoch noch nicht genannt, sodass noch Klärungsbedarf zur Höhe möglicher Zuschüsse besteht.
Neben dem Standort am Holzgraben erwägt die Verwaltung außerdem, ein städtisches Ladenlokal am Markt sowie am Theater als potenzielle Standorte für öffentliche Toilettenanlagen in Zusammenarbeit mit Sanifair einzubeziehen. Die Evaluierung dieser Standortoptionen erfordert eine Analyse unter Berücksichtigung von Standortpräferenzen sowie eine Besichtigung durch Sanifair.
Des Weiteren wurde geprüft, ob auf dem Kaiserplatz eine Anlage errichtet werden kann, die kostenfrei betrieben wird (s. Vorlage FB 01/0574/WP18). Da die genannten Modelle immer mit Gebühren verbunden sind, kommt hier nur der Bau einer eigenen Toilettenanlage, in Frage, die von der Stadt betrieben wird. Aufgrund der Nutzer*innen am Standort ist von einem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen und ggf. eine regelmäßige Überwachung notwendig, auch sollte die Anlage möglichst einfach erreichbar und bedienbar sein. Zunächst wurde angeprüft, ob eine Toilettenanlage aufgestellt werden könnte. Doch schon bei der Suche nach einem Standort gab es unterschiedliche Standpunkte. Letztlich wäre es optimal, in ein aktuell leerstehendes Ladenlokal zu gehen und dort eine Toilette zu errichten. Da die Toilette regelmäßig gereinigt und auch überwacht werden muss, ist von einem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen. Alternativ dazu könnte die kostenfreie Nutzung im Kiosk Troddwar in einem größeren Zeitraum als aktuell an-gedacht werden. Damit wäre eine Zugangskontrolle verbunden. Die Trägerschaft liegt bei der Caritas, sie bietet an, die Öffnungszeiten täglich bis 20 Uhr (aktuell 16 Uhr) zu verlängern, damit wäre auch eine soziale Kontrolle vor Ort möglich.
Eine ausführliche Evaluierung sowie Kalkulation der Kosten für die Erweiterung des innerstädtischen Angebots an öffentlichen Toiletten soll durch die Verwaltung durchgeführt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung entsprechend vorgelegt werden.
2.3. Maßnahmen im öffentlichen Raum
Maßnahmen im öffentlichen Raum kommen eine wesentliche Rolle zu, besetzte und in der Zivilgesellschaft als Angstraum wahrgenommene Flächen der gesamten Gesellschaft wieder zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass langfristige städtebauliche und nutzungstechnische Anpassung im Rahmen der VU Östliche Innenstadt erarbeitet und definiert werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen dienen einer mittelfristigen Begegnung der beschriebenen Problemlage des aggressiven Bettelns und des offenen Drogenkonsums.
2.3.1. Licht & Sicht
Die Maßnahme „Licht & Sicht“ vereint das Ziel der Verbesserung von Sichtbeziehungen und Beleuchtung an ausgewählten Plätzen, Unterführungen, Nischen und versteckten Ecken in der Aachener Innenstadt. Somit werden in der Stadtgesellschaft als Angsträume klassifizierte Areale der Bevölkerung wieder zugänglich gemacht. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen der Minderung von Versteckmöglichkeiten unerwünschter und teilweiser krimineller Aktivitäten der einschlägigen Szeneangehörigen.
2.3.2. Beschallung von Angsträumen
Basierend auf Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. Bahnhofsunterführung Düren) birgt die Beschallung von durch Szeneangehörige besetzten Angsträumen insbesondere in den Abend- oder Nachtstunden einen vertreibenden Effekt. Die Installation entsprechender Anlagen an bekannten Treffpunkten (z.B. Kaiserplatz) ermöglicht einen solchen Effekt unmittelbar vor Ort. Die Verwaltung prüft den Einsatz der Beschallung von Angsträumen durch klassische Musik.
2.3.3. Aufwertung Willy-Brandt-Platz, Holzgraben / Dahmengraben
Der Willy-Brandt-Platz sowie der Holzgraben / Dahmengraben leiden unter städtebaulichen Abwertungseffekten durch Funktionsverluste vor Ort. Durch das Fokusjahr Adalbertstraße konnten hier im Rahmen des Prozesses Innenstadtmorgen bereits einige Impulse gesetzt werden, um eine Aufwertung des Geländes zu forcieren. Dieser Weg soll weiter vorangetrieben und mit neuen attraktiven Begrünungen, Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten ergänzt werden.
2.3.4. Abgegrenzter Aufenthaltsbereich am Kaiserplatz
Ebenfalls im Rahmen des Fokusjahrs Adalbertstraße wurde mit der „AdalbertOase“ ein Ort geschaffen, der mit mobiler Begrünung und erhöhten Sitzbereichen ausgestattet wurde. Diese mobile Möblierung wird im kommenden Herbst durch neue Sitzgelegenheiten ersetzt. Die bestehende mobile Möblierung soll dann am Kaiserplatz wiedererrichtet werden, dort insbesondere den drogenkranken Menschen einen abgegrenzten Aufenthaltsort ermöglichen und gleichzeitig die Belastung für die Öffentlichkeit reduzieren.
2.3.5. Reduzierung von frei-nutzbarem WLAN
Der Ausbau von frei-nutzbarem WLAN in der Aachener Innenstadt ist eine zentrale Maßnahme, um diese zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein solches Angebot insbesondere an bekannten neuralgischen Punkten der Drogenszene einen zusätzlichen Anreiz für längere und möglicherweise unerwünschte Aufenthalte bieten kann. Vor diesem Hintergrund wird geprüft, in bestimmten Bereichen das WLAN-Angebot zu reduzieren, abzuschalten oder zu beschränken, um die Aufenthaltsqualität für Angehörige der Szene gezielt zu verringern und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden anderer Bürger*innen zu gewährleisten.
2.4. Kommunikation und Sensibilisierung
Die Stadt Aachen sieht es daher als ihre Aufgabe, über die negativen Auswirkungen fehlgeleiteter Bargeldspenden zu informieren und geeignete Mittel aufzuzeigen, die den betroffenen Menschen wirklich helfen und zugutekommen.
2.4.1. Kampagne „Hilf – aber richtig!“
Dass sie die prekäre Situation der Bettelnden eher verstärken als verbessern, ist vielen Spendenden nicht bewusst. Ebenso sind geeignetere Kanäle für Spenden selten bekannt. Daher wird die Stadt Aachen im Rahmen einer Kampagne „Hilf – aber richtig!“ crossmedial über die Angebote der sozialen Träger in Aachen informieren. Dazu gehört beispielsweise eine Postkarte, die Einzelhandel und Gastronomie ihren Kund*innen unkompliziert an die Hand geben können. Dazu gehört aber auch eine Landingpage auf aachen.de, die über entsprechende Angebote und Spendenmöglichkeiten informiert und sie bekannter macht.
2.4.2. Der Aachen-Taler als Alternative zur Bargeldspende
Geschäftsmäßiges Betteln soll in Aachen nicht attraktiv sein. Es braucht also effektive Alternativen.
Hier kann in einem ersten Schritt das Konzept des "Aachen-Talers" greifen, der die Möglichkeit bietet, Spenden aus der Bevölkerung bei kooperierenden Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben einzulösen, um unmittelbare Bedürfnisse des täglichen Lebens (Lebensmittel, Hygieneartikel, Grundausstattung mit Kleidung etc.) zu befriedigen.
Der Aachen-Taler bietet dem lokalen Einzelhandel die Möglichkeit, durch eigenes Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung aggressiver Bettelei zu leisten. Hier kann bereits an das Format des Spendentalers angeknüpft werden, der als Kooperation zwischen Nobis und der Franziska-Schervier-Stube umgesetzt wird.
Es gilt nun, weitere Waren des täglichen Bedarfs in die Währung zu integrieren und so ein umfassendes Portfolio an Gütern zu schaffen, die von Bedürftigen erworben werden können. Darüber hinaus sollten möglichst mehrere Einzelhändler pro Warenkategorie in das System eingebunden werden, um den Bedürftigen Wahlmöglichkeiten in der Einlösung des Aachen-Talers zu bieten. Gleichzeitig sollten auch die Angebote sozialer Träger (Caritas, WABe, etc.) in die Nutzung des Aachen-Talers integriert werden, um Bedürftigen den Zugang zu kostenpflichtigen Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (z.B. Second-Hand-Kaufhaus BreitSeite der WABe).
Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Aachen-Talers ist eine geeignete Abwicklung des Bezahlvorgangs. Geprüft werden könnte in diesem Zusammenhang eine Angliederung des Aachen-Talers an die Plattform „Schenk Lokal“ unter dem Titel „Hilf Lokal“. Die Ergebnisse sowie ein Konzeptansatz sollen den politischen Gremien vorgelegt werden.
3. Organisatorische Einbettung und Berichtswesen
Um die Erarbeitung und anschließende Umsetzung des Konzepts voranzutreiben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Lenkungsgruppe einzurichten, die im halbjährlichen Rhythmus an die politischen Gremien (Hauptausschuss, Sozialausschuss, Bezirksvertretung-Mitte) mittels eines Sachstandsberichts berichtet. Diese Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus der Oberbürgermeisterin, der Dezernentin für Finanzen Recht und Ordnung (Dez. II), dem Dezernenten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Dez. VI) sowie der Leitung des Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung.
Diese Lenkungsgruppe verantwortet die strategische Steuerung des IKAS und verantwortet die konsequente Weiterentwicklung der Maßnahmen.
Die Ausarbeitung der Dimensionen des integrierten Ansatzes obliegt den zuständigen Dezernaten und Fachbereichen/Eigenbetrieben., die in enger Abstimmung mit der Lenkungsgruppe agieren.
Eine Übersicht bietet folgende Grafik:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mit dem vorgelegten Gesamtkonzept entstehen im ersten Schritt keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Erst mit der späteren Beschlussfassung der ausgearbeiteten Maßnahmenvorschlägen entstehen je nach Maßnahme ggf. finanzielle Auswirkungen.
Die finanzielle Deckung der unter Ziffer zwei des Beschlussvorschlages vorgesehenen unterjährigen Einstellung einer koordinierenden Stelle für die aufsuchende Straßensozialarbeit im FB 56 wird bis zur Stellenbesetzung beigezogen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |