Entscheidungsvorlage - AVV/0153/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt einer AVV-Tariffortschreibung zum 01.01.2025 in Höhe von 5,75 % wie in der Vorlage beschrieben zu. Des Weiteren stimmt der Beirat der Stadt Aachen der Tariffortschreibung des VRS in Höhe von 5,9 % zum 01.01.2024 im Rahmen der AVV/VRS-Tarifkooperation zu.

 

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Erläuterungen

 

Bezüglich der AVV-Tariffortschreibung 2025 sahen sich die Verbundgesellschaft und die Partnerunternehmen die letzten Monate mit zahlreichen unklaren Rahmenbedingungen konfrontiert. Zum einen ist weiter unklar, in welcher Höhe der Preis des Deutschlandtickets zum 01.01.2025 angepasst wird (siehe Vorlage „Sachstand Deutschlandticket und Finanzierung“). Zum anderen liegt weiter keine finale Version der Richtlinie zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket für das Jahr 2025 vor. Somit ist weiter unklar, bis zu welchem Fortschreibungssatz (in 2024 8 %) ein Ausgleich der Verluste erfolgen wird und ob eine Variation der Tariffortschreibung auf Produktebene durchgeführt werden darf. Aussagen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) zufolge ist von einer gesamtheitlich gedeckelten Ausgleichshöhe von 13,5 % für die Jahre 2024 und 2025 auszugehen. Aufgrund der zum 01.01.2024 im AVV erfolgten Tariffortschreibung in Höhe von 8,5 % (Ausgleichshöhe durch die Richtlinie gedeckelt auf 8,0 %) würde sich für das Jahr 2025 eine ausgleichsfähige Tariffortschreibung von maximal 5,5 % ergeben.

 

Angesichts des anhaltenden Kostendrucks bei den Verkehrsunternehmen und erlösverantwortlichen Aufgabenträger wird zwar beobachtet, dass die Kosten im Energiebereich temporär leicht rückläufig sind, doch bleibt die zukünftige Entwicklung weiterhin ungewiss. Vor allem im Personalbereich, dem größten Kostenfaktor, ist mit weiteren hohen Kostensteigerungen zu rechnen. Gleiches gilt für die Kosten zum Einsatz von Subunternehmen für Anmietleistungen. Einige Unternehmen gehen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, wie privater Tarifabschlüsse und Kosten für die Personalakquise, von einer hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Kostensteigerung im Personalbereich aus. Im Durchschnitt rechnen die Verkehrsunternehmen im nächsten Jahr mit einer Kostensteigerung von etwa 8 %. Dabei bleiben die massiven Kostenfortschreibungen der vergangenen Jahre unberücksichtigt, die durch bewusst moderat gewählte Tariferhöhungen nicht vollständig ausgeglichen werden konnten. Diese Entwicklung führt zu zunehmenden Finanzierungs- und Liquiditätsengpässen, die den Druck auf die Verkehrsunternehmen weiter verschärfen.

 

Die Entwicklung der Verkaufszahlen des Deutschlandtickets und des AVV-Tarifs (siehe Top „Sachstand Deutschlandticket und Finanzierung“) zeigen, dass mittlerweile 74 % der Fahrgelderlöse durch das Deutschlandticket erzielt werden. Daraus folgt, dass es faktisch nur noch bedingt möglich ist, die zuvor geschilderten Kostensteigerungen durch Anpassungen des AVV-Tarifs zu kompensieren. Vielmehr sind Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im Wesentlichen von Finanzierungs- und Tarifentscheidungen auf Landes- und Bundesebene abhängig.  

 

Um das Leistungsangebot erhalten oder gar weiter ausbauen sowie die hohen Qualitätsstandards halten zu können, ist ein Ausgleich der gestiegenen Kosten vor dem Hintergrund weiterhin verminderter Fahrgeldeinnahmen durch eine Fortschreibung der Tarife und damit einer Berücksichtigung im Rettungsschirm auch im Jahr 2025 unvermeidbar. Eine Tariffortschreibung sollte jedoch nicht nur die Kostenentwicklung berücksichtigen, sondern auch die Marktdurchsetzbarkeit sicherstellen, um eine Akzeptanz bei den Fahrgästen zu gewährleisten.

 

Aussagen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV NRW) zufolge sei zudem auch im kommenden Jahr keine Variation auf Produktebene möglich, weshalb bei eezy keine unterproportionale Anpassung möglich sein wird. Daher muss die Tarifmaßnahme auch in diesem Zusammenhang sorgfältig überlegt werden, da es weiterhin als strategische Ziel gilt, die Marktdurchdringung von eezy.nrw zu steigern.

 

 

Im AVV-Unternehmensbeirat am 17.09.2024 wurde auf Grundlage der beschriebenen Rahmenbedingungen eine Tarifanpassung in Höhe von 5,75 % zum 01.01.2025 beschlossen. Da zum Zeitpunkt der Sitzung noch keine finale Version der Musterrichtlinie vorlag und somit auch eine höhere Deckelung als die derzeit in Aussicht gestellten 13,5 Prozent denkbar wären, wurde sich auf eine Fortschreibungshöhe leicht oberhalb der derzeitig im Raum stehenden maximalen Ausgleichsfähigkeit, in Höhe von 5,75 % verständigt. Die Anpassungshöhe deckt sich weitestgehend auch mit den übrigen NRW-Entwicklungen. Ergänzend zur Fortschreibungshöhe muss erwähnt werden, dass Kunden mit Deutschlandtickets von dieser beschriebenen Erhöhung nicht betroffen sind.

 

Bezüglich des Vorgehens bei Tariffortschreibungen schreibt die Richtlinie vor, dass Preisanpassungen im Wesentlichen gleichmäßig für alle Kartenarten und alle Preisstufen vorzunehmen sind. Dies bedeutet, dass die Preisfortschreibung gleichmäßig für alle Tickets in allen Ticketsegmenten vorzunehmen ist. Die Formulierung „im Wesentlichen“ bezieht sich auf die Rundung von Centbeträgen, damit die Tickets auch weiterhin zu glatten Beträgen an den Automaten erworben werden können. Da nach Aussagen des MUNV NRW die finale Richtlinie für 2025 eine ähnliche Ausgestaltung wie in 2024 aufweisen wird, soll die Anpassung des AVV-Tarifs linear über alle Ticketsegmente vorgenommen werden. Somit ist auch eine Anpassung des e-Tarifs (eezy avv) obligatorisch. Somit wäre eine Erhöhung des Grundpreises von 1,41 Euro auf 1,49 Euro sowie eine Anpassung des Arbeitspreises von 0,27 Euro auf 0,29 Euro die Folge.

 

Nach finaler Beschlussfassung der Fortschreibungshöhe wird die Verbundgesellschaft die Preise der einzelnen Tarifprodukte und Preisstufen - wie in der Richtlinie vorgeschrieben - linear ableiten. Abweichungen hiervon sind lediglich im Rahmen vertriebstechnisch bedingter Rundungen gestattet.

 

Eine Anpassung in Höhe von 5,75 % würde auf Basis der Verkaufszahlen aus 2019 eine Einnahmenwirkung von ca. 7,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (Soll-Einnahmen 2024) ergeben, was entsprechend bei der Berechnung des Schadensausgleich für die Verkehrsunternehmen berücksichtigt wird.

 

Preisfortschreibung VRS-Tarif

Aufgrund der unklaren Ausgangslage stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung nicht fest, ob die Thematik der Preisfortschreibung des VRS in die Gremien eingebracht werden kann. Zwischenzeitlich hat sich der Beirat der VRS GmbH in seiner Sitzung am 19.09.2024 für eine Anpassung in Höhe von 5,9 % gemäß des Tarifindexverfahrens ausgesprochen. Die eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen wirken gleichermaßen in diesem Kontext.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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