Entscheidungsvorlage - AVV/0155/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt der Tarifmaßnahme zur Fortschreibung des NRW-Tarifs gemäß der Preisliste für 2025 zum 01.01.2025 zu und beauftragt das Kompetenzcenter Marketing NRW damit, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

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Erläuterungen

Nach umfassenden Abstimmungen zwischen dem Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM), den Verbünden in NRW und Vertretern der Verkehrsunternehmen hat der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW in seiner Sitzung am 25.06.2024 eine Empfehlung für die Preisfortschreibung des NRW-Tarifs zum 01.01.2025 auf Basis eines abgestimmten Indexverfahrens ausgesprochen. Es wird eine Preisanpassung für den NRW-Tarif in Höhe von durchschnittlich 5,51 Prozent empfohlen.

 

Mit den vorgeschlagenen Preisen sollen sowohl die gestiegenen Kosten für den ÖPNV-Betrieb als auch die Beibehaltung der Attraktivität des ÖPNVs im Sinne der Mobilitätswende berücksichtigt werden. Maßgeblichen Einfluss auf die Preisfortschreibung hat allerdings die Vorgabe aus der Musterrichtlinie, die vorschreibt, alle Tickets zu einem einheitlichen Prozentsatz fortzuschreiben und somit keine Spielräume für einzelnen Tarifsegmente zulässt. Daher musste auch der Grundpreis für eezy.nrw erneut angepasst werden. Durch Rundungssystematiken sind leichte Abweichungen der Anpassungsraten einzelner Tickets möglich.

 

Die Preise ab 01.01.2025 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Zudem befinden sich in Anlage 2 die einzelnen Kalkulationsschritte und das angepasste Indexfahren. Das SchönerTagTicket NRW Single und 5 Personen weicht hierbei vom durchschnittlichen Fortschreibungswert aufgrund der strukturellen Umstellung auf einen 24-Stunden-Bezug (siehe Vorlage „Umstellung SchönerTagTicket NRW auf 24-Stunden-Bezug“) deutlich ab.

 

Eine Beschlussempfehlung für die regionalen Gremien ist in der Sitzung des LAK Nahverkehr NRW am 25.06.2024 erfolgt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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