Entscheidungsvorlage - FB 52/0529/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und spricht sich dafür aus, im Jahr 2025 den Tennenplatz der Sportplatzanlage Breslauer Straße in Aachen und im Jahr 2026 den Tennenplatz der Sportanlage Sonnenscheinstraße in Aachen in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Tennenplatz an der Breslauer Straße baldmöglichst ein Bodengutachten in Auftrag zu geben und die darauf aufbauenden Kostenschätzungen und Planungen zu erstellen sowie zu gegebener Zeit im Sportausschuss vorzustellen.

Die zeitgerechte Umsetzung ist abhängig davon, dass die beiden zusätzlichen Planerstellen im Fachbereich Klima und Umwelt besetzt werden können.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die aus den Maßnahmen 2025 und 2026 bzw. der seitens des Sportausschusses beschlossenen Reduzierung des Eigenanteils - wie dargestellt - folgenden finanziellen Änderungen  und zusätzlichen Belastungen zur Haushaltsplanung 2025 anzumelden. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen über den bisher gegebenen finanziellen Rahmen durch den Haushaltsplan 2024 steht unter dem Vorbehalt eines Haushaltsbeschlusses des Rates der Stadt Aachen sowie der Rechtswirksamkeit eines Haushaltsplanes 2025.

 

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Erläuterungen

In der Sitzung des Sportausschusses vom 18.06.2024 wurden die folgenden Kriterien für die Vergabeentscheidung zur Umwandlung eines Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz beschlossen:

 

  1. Stärkere sozialraumorientierte Vergabe (Bevölkerungszahl im Quartier, Kaufkraftindex, Sozialgeldquote U 15 im Quartier) – Bewertungsanteil 35 %
  2. Räumliche Nähe zu anderen Kunstrasenplätzen – Bewertungsanteil 30 %
  3. Berücksichtigung von Schulnähe und -bedarfen
  4. Berücksichtigung von sozialen Einrichtungen im Sozialraum
  5. Berücksichtigung von Bedarfen der Sportvereine und anderer Gruppen (Jugendeinrichtungen etc.)
  6. Verpflichtender Aufbau von Strukturen wie z.B. einem Jugendkonzept

 

(Ziffern 3-6 sollen im Bewerbungskonzept erläutert werden. Sie werden mit einem Bewertungsanteil von 35 % berücksichtigt)

 

  1. Eigenanteil in Höhe von 50.000,00 € (Wird als Grundlage erwartet, fließt nicht mit in die Bewertung ein)

 

Auf Basis dieser Kriterien wurden die Vereine am 02.07.2024 schriftlich über das neue Kunstrasenprogramm und die Bewerbungsformalitäten informiert. Bewerbungsschluss war am 06.09.2024.

 

Insgesamt sind diese sechs Bewerbungen fristgerecht eingegangen:

  1. VfR Aachen-Forst 1919 e.V für den Sportplatz Sonnenscheinstraße
  2. DJK Rasensport Aachen-Brand e.V. für den Sportplatz Wolferskaul
  3. FC Bosna Aachen e.V. für den Sportplatz Zum Kirschbäumchen
  4. Spielgemeinschaft Rhenania Rothe Erde e.V./ SC Nirm e.V. für die Sportplätze Zehnthofweg/ Wolfsbenden
  5. ASV Schwarz-Rot 06 e.V. / SC Ditib Aachen e.V. / AFC Aachen Vampires e.V. für den Sportplatz Breslauer Straße
  6. FC Cro Sokoli Aachen e.V. für den Sportplatz Hergenrather Weg

 

Die einzelnen Bewerbungen sind der Vorlage als Anlage ebenfalls beigefügt und bedürfen weiterer Erläuterungen. Hinweis: Die statistischen Daten stammen aus den Quartierssteckbriefen der jüngsten Sportentwicklungsplanung und sind aktuell.

 

VfR Aachen-Forst 1919 e.V. (Sportplatz Sonnenscheinstraße)

Der Sportanlage Sonnenscheinstraße liegt im Quartier Forst und besteht aus einem Tennen- und einem Naturrasenplatz. In dem Quartier leben 22.037 Menschen. Die Sozialgeldquote U 15 beträgt 36 %. Der Kaufkraftindex liegt bei 83,2. Im Quartier gibt es keinen Kunstrasenplatz. Der nächstgelegene Kunstrasenplatz liegt ca. 1,8 km entfernt in Eilendorf. Dieser ist jedoch durch den SV Eilendorf vollständig ausgelastet. In direkter Nähe zum Sportplatz liegen die beiden Schulen Am Rödgerbach und GGS Schönforst, welche beide regelmäßig den Sportplatz nutzen und im Rahmen der Bewerbung die Umwandlung des Tennenplatzes befürworten. Viele Sportangebote mussten in der Vergangenheit abgesagt werden, weil der Platz wetterbedingt nicht nutzbar war.

Der Verein erklärt in seiner Bewerbung, dass es mit der Evangelischen freikirchlichen Gemeinde bereits Kooperationen gebe. Die Evangelische freikirchliche Gemeinde befürwortet im Rahmen dessen sehr die Umwandlung des Sportplatzes. Mit der Lebenshilfe Aachen e.V. werden ebenfalls Kooperationen angestrebt. Dies wird durch ein Unterstützungsschreiben der Lebenshilfe verstärkt und ist dem Antrag als Anlage beigefügt.

 

DJK Rasensport Aachen-Brand e.V. (Sportplatz Wolferskaul)

Die Sportanlage Wolferskaul liegt im Quartier Brand und besteht aus einem Kunstrasen- und einem Tennenplatz mit Laufbahn. In dem Quartier leben 17.947 Menschen. Die Sozialgeldquote U 15 beträgt 12 %. Der Kaufkraftindex liegt bei 95,6. Im Quartier gibt es bereits drei Kunstrasenplätze (Wolferskaul, Rombachstraße und Birkenstraße). Der Verein begründet den Antrag insbesondere mit den fehlenden Kapazitäten auf der Sportanlage Wolferskaul aufgrund der gut aufgestellten Fußballjugend- und -Seniorenabteilung (21 Mannschaften im Spielbetrieb). Darüber ist in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Neubauprojekte im Quartier Brand ein großer Bevölkerungszuwachs entstanden. Wegen der fehlenden Kapazitäten gibt es bereits lange Wartelisten vor allem im Kinderbereich. Der Verein hat aufgrund der Kapazitätsengpässe bereits Nutzungszeiten auf der Anlage in der Rombachstraße zugewiesen bekommen.

 

FC Bosna Aachen e.V. (Sportplatz Zum Kirschbäumchen)

Der Sportplatz Zum Kirschbäumchen liegt im Quartier Aachen-Ost/Nord. In dem Quartier leben 33.957 Menschen. Die Sozialgeldquote U 15 beträgt 45 %. Der Kaufkraftindex liegt bei 77,4. Die nächstgelegenen Kunstrasenplätze liegen ca. 1,5 km entfernt in Haaren (Neuköllner Straße). Diese sind durch den DJK FV Haaren vollständig ausgelastet. Der FC Bosna Aachen e.V. teilt sich die Sportanlage Zum Kirschbäumchen mit dem Munzurspor Sportverein Aachen e.V.. Ein Antrag von Munzurspor Aachen liegt nicht vor und wird im Antrag auch nicht erwähnt. Derzeit hat jeder der beiden Vereine eine Seniorenmannschaft im Spielbetrieb gemeldet.

 

BC Rhenania 08 Rothe Erde e.V. / SC Nirm 1928 e.V. (Sportplatz Zehnthofweg / Sportplatz Wolfsbenden)

Aus dem Antrag ist nicht eindeutig erkennbar, welcher Sportplatz aus Vereinssicht umgewandelt werden soll. Eine telefonische Nachfrage ergab, dass man vorzugsweise den Sportplatz Wolfsbenden (SC Nirm) in Eilendorf in einen Kunstrasenplatz umwandeln wolle. Sollte dies nicht möglich sein, wäre man selbstverständlich auch mit dem anderen Sportplatz einverstanden. Daher werden für die Bewertung des Antrages die für den Verein günstigeren Sozialdaten zugrunde gelegt.

 

Der Sportplatz Zehnthofweg liegt im Quartier Aachen-Ost/Nord. In dem Quartier leben 33.957 Menschen. Die Sozialgeldquote U 15 beträgt 45 %. Der Kaufkraftindex liegt bei 77,4. Der nächstgelegene Kunstrasenplatz liegt ca. 1,1 km entfernt in Eilendorf (Halfenstraße). Der Kunstrasenplatz ist durch den SV Eilendorf vollständig ausgelastet.

 

Die beiden Vereine haben sich aufgrund fehlender Mitglieder in der Vergangenheit zu einer Spielgemeinschaft zusammengeschlossen. Im kommenden Jahr ist die Fusion der beiden Vereine geplant. Die Spielgemeinschaft der beiden Vereine hat derzeit eine Mannschaft im Spielbetrieb. Ursprünglich gab es die Idee der beiden Vereine, eine Kooperation mit den Aachen Vampires anzustreben. Diese haben sich jedoch kurz vor Bewerbungsschluss dagegen entschieden. Angestrebt wird der Aufbau einer eigenen Jugendabteilung einschließlich der Gründung einer Fußballschule. Zudem gebe es Interesse der beiden Vereine SV Eilendorf und Arminia Eilendorf, den Kunstrasenplatz mitzunutzen. Befürwortet wird der Antrag ebenfalls vom Fußballkreis Aachen, der die Anlage für das Training der Schiedsrichter nutzt.

 

ASV Schwarz-Rot 06 e.V./ SC DITIB Aachen e.V. / AFC Aachen Vampires e.V. (Sportplatz Breslauer Straße)

Die Sportanlage Breslauer Straße liegt im Quartier Aachen-Ost/Nord und besteht aus einem Tennen-, einem Naturrasenplatz sowie einer Beachhandballanlage. In dem Quartier leben 33.957 Menschen. Die Sozialgeldquote U 15 beträgt 45 %. Der Kaufkraftindex liegt bei 77,4. Die nächstgelegenen Kunstrasenplätze liegen ca. 1,6 km entfernt in Haaren (Neuköllner Straße). Diese sind durch den DJK FV Haaren vollständig ausgelastet.

Die drei Vereine haben sich zu einem gemeinsamen Antrag entschlossen, um eine gute Auslastung des Platzes gewährleisten zu können. Sie haben derzeit insgesamt 9 Mannschaften im Spielbetrieb (Vampieres 7, DITIB und SR Aachen jeweils 1).

Die Besonderheit des Antrages liegt darin, dass auch die Sportarten American Football, Flagfootball und Cheerleading berücksichtigt werden. Die Aachen Vampires trainieren und spielen derzeitig auf der Sportanlage am Branderhofer Weg. Dort steht ihnen nur ein Naturrasenplatz ohne Trainingsbeleuchtungsanlage zur Verfügung, welcher nur in der Sommerzeit für den Vereinssport nutzbar ist. In den Wintermonaten weichen sie auf den Sportplatz Zehnthofweg und in Turnhallen aus. Der Sport wird in Deutschland zunehmend beliebter, was sich auch in den aufwachsenden Mitgliederzahlen wiederspiegelt.

 

Bundesweit gibt es bereits zahlreiche Beispiele für eine gemeinsame, funktionierende Nutzung von American Football und Fußball auf einem Kunstrasenplatz.

 

Die antragsstellenden Vereine streben gemeinsame Kooperationen mit dem Schulverbund Aachen-Ost, den Grundschulen Düppel- und Luisenstraße sowie mit dem Kinder- und Jugendhaus St. Barbara, der OT Josefshaus, der OT Talstraße, dem Spielhaus am Kennedypark und dem Verein Integration durch Sport e.V. an. Unterstützungsschreiben sind der umfangreichen Bewerbung zu entnehmen.

 

FC Cro Sokoli Aachen e.V. (Sportplatz Hergenrather Weg)

Der Sportplatz Hergenrather Weg liegt im Quartier Preuswald. In dem Quartier leben 1.991 Menschen. Die Sozialgeldquote U 15 beträgt 41 %. Der Kaufkraftindex liegt bei 89,1. Der nächstgelegene Kunstrasenplatz liegt ca. 4,7 km entfernt (Hasselholzer Weg). Dieser wird bereits von drei Vereinen und mehreren Schulen genutzt. Im Gegensatz zu den anderen Quartieren fällt die Bevölkerungszahl im Preuswald deutlich geringer aus.

Der Verein hat neben einer Mannschaft im Spielbetrieb noch eine Alt-Herren-Mannschaft im Trainingsbetrieb. Angestrebt wird der Aufbau einer Jugendabteilung. Eine Kooperation im Quartier mit dem Kinderheim Maria im Tann soll aufgebaut werden. Der Zeltplatz des Aachener Jugendrings sowie die Kroatisch-katholische Mission Aachen unterstützen den Antrag.

Die Grundschule Bildchen befürwortet die Umwandlung des Platzes ebenfalls, kann sich eine Nutzung ohne einen Busshuttle allerdings aufgrund der zu großen Entfernung für die Grundschulkinder nicht vorstellen. Abschließend unterstützt die Damenabteilung des TSV Alemannia Aachen e.V. die Bewerbung und könnte sich vorstellen, die Anlage gemeinsam mit dem FC Cro Sokoli Aachen e.V. zu nutzen, damit eine höhere Auslastung des Platzes gewährleistet wird.

 

Zur besseren Übersicht wurde eine Tabelle erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Diese Tabelle enthält ebenfalls ein Ranking in den jeweiligen Kriterien mit einem abschließenden Gesamtpunktwert.

 

 

Erläuterung zur Erstellung des Rankings gem. der Vorlage vom 18.06.2024 über die neuen Kunstrasenkriterien:

Die Kriterien fließen jeweils mit einem entsprechenden Bewertungsanteil (s.o.) in das Gesamtranking ein.

 

Der erste Platz im jeweiligen Ranking erhält die höchste Punktzahl, der letzte Platz die geringste Punktzahl. Dementsprechend erhält bei 6 zugrundeliegenden Bewerbungen der erste Platz im Ranking 6 Punkte, die anderen Plätze absteigend weniger Punkte, welche dann mit dem entsprechenden Bewertungsanteil multipliziert werden. Im Ranking zur sozialraumorientierten Vergabekriterien wurden die Bewerbungen für einen Platz im gleichen Quartier und punktgleich eingestuft und die dahinter folgenden absteigend bewertet.

 

Aus den drei Kategorien werden abschließend die Punkte addiert und ergeben eine Gesamtbewertung.

 

Nicht in die Bewertung fließt der Eigenanteil ein. Bis auf den FC Bosna Aachen e.V. haben jedoch alle Vereine versichert, dass der Eigenanteil in voller Höhe erbracht werden kann.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich darüber hinaus in ihrer Sitzung vom 28.08.2024 einvernehmlich dafür ausgesprochen, einen Betrag in Höhe von 25.000 € aus bezirklichen Mitteln für einen Sportplatz, der im Stadtbezirk Aachen-Mitte liegt und der vom Sportausschuss als förderfähig angesehen wird, zu reservieren.

Damit würde der Anteil des Vereins auf nur noch 25.000 € reduziert.

 

 

Fazit:

Gesamtranking der Bewerbungen auf Basis der als Anlage 1 beigefügten Tabelle:

Platz

Verein

Sportplatz

Gesamtpunkwert

1

ASV-Schwarz-Rot 06 e.V. / SC DITIB Aachen e.V. / AFC Aachen Vampires e.V.

Breslauer Straße

5,40

2

VfR Aachen-Forst 1919 e.V.

Sonnenscheinstraße

5,00

3

FC Cro Sokoli Aachen e.V.

Hergenrather Weg

4,60

4

BC Rhenania 08 Rothe Erde e.V / SC 1928 Nirm e.V.

Zehnthofweg / Wolfsbenden

3,75

5

FC Bosna Aachen e.V.

Zum Kirschbäumchen

3,35

6

DJK Rasensport Aachen-Brand e.V.

Wolferskaul

2,05

 

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, mit der Planung und Umwandlung des Tennenplatzes auf der Sportanlage Breslauer Straße im Jahr 2025 in einen Kunstrasenplatz sowie mit der Planung und Umwandlung des Tennenplatzes auf der Sportanlage in der Sonnenscheinstraße im Jahr 2026 zu beginnen. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element: 5-080102-900-00200-900-1 SK 78310000 / 68820000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

200.000

200.000

0

0

Auszahlungen

50.000

736.525,10*

1.500.000

1.500.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-130.000

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist nicht gegeben

 

*der fortgeschriebene Ansatz beträgt inkl.dem Ansatz für 2024 von 50.000 € insgesamt 736.525,10 €

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Für das Haushaltsjahr 2025 stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes investive Mittel in Höhe von 750.000 € für die Umwandlung eines Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz zur Verfügung.

 

Für das Haushaltsjahr 2026 sind Haushaltsmittel in Höhe von 780.000 € für die Umwandlung eines Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz angemeldet (im Haushaltsplan 2024 waren noch 750.000 € für das Jahr 2026 vorgesehen).

 

Für beide Jahre steht jeweils im Vorjahr eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung, so dass ein entsprechender Auftrag auch bereits im Jahr 2024 für 2025 und im Jahr 2025 für 2026 erfolgen könnte.

 

In den Jahren 2025 und 2026 sind investive Einnahmen in Höhe der Eigenbeteiligung von jeweils 50.000 € angemeldet. Die Höhe der Eigenbeteiligung wurde mit Beschluss des Sportausschusses vom 18.06.2024 von bisher 100.000 € auf 50.000 € reduziert. Dadurch reduziert sich die aktuelle Auszahlungermächtigung von 750.000 € auf 700.000 €.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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