Entscheidungsvorlage - FB 14/0252/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- FB 14
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.10.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 11.07.2024 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2020 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2020 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 4.151.738.745,69 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -6.185.444,73 € festzustellen.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
- Der Rat der Stadt stellt den Gesamtabschluss der Stadt Aachen gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 4.151.738.745,69 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -6.185.444.73 € fest.
Erläuterungen
Prüfauftrag
Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr gem. § 116 Abs. 1 GO für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Prüfung erfolgt dahingehend, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Gemeinde ergibt. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Gesamtabschluss 2020 der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die in § 116 Abs. 8 GO genannte Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses beträgt neun Monate nach dem Abschlussstichtag und ist somit zum 30.09.2021 verstrichen.
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 wurde vom Rat der Stadt am 08.11.2023 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA überwiesen. Nach § 59 Abs. 3 GO NRW und § 4 Abs. 2 Buchstabe a der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses des RPA.
Auf Grund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage vermittelt. Der beigefügte Gesamtlagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzern Stadt Aachen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)
Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Oberbürgermeisterin aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.
Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2020 geführt hat und somit den geprüften Gesamtabschluss 2020 einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.
Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2020 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 09.10.2024 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.
Vermögensgesamtlage
Die Gesamtbilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 4.151.739 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 114.815 TEUR.
Die Gesamtvermögensstruktur ist mit 3.707.948 TEUR (89,3 % der Bilanzsumme) durch das Anlagevermögen geprägt. Das Umlaufvermögen umfasst 325.443 TEUR (7,8 %).
Das Gesamteigenkapital zum 31.12.2020 beträgt 658.280 TEUR und entspricht somit 15,9 % der Bilanzsumme. Die Rückstellungen belaufen sich auf 1.264.485 TEUR und haben damit einen Anteil von 30,5 % an der Bilanzsumme und die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 1.473.284 TEUR und machen 35,5 % der Bilanzsumme aus.
Ertragsgesamtlage
Der Gesamtabschluss 2020 schließt mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von -6.185 TEUR (Vorjahr Gesamtjahresüberschuss 3.768 TEUR) ab. Für das Haushaltsjahr 2020 ergibt sich nach dem NKF-Kennzahlenset wieder eine Fehlbetragsquote von 1,5 %; im Einzelabschluss der Stadt Aachen hat sich dagegen eine Überschussquote von 4,1 % ergeben.
Finanzgesamtlage
Der Finanzmittelfond beträgt 60.616 T € zum 31.12.2020, was einer Minderung um 13.308 T€ entspricht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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