Entscheidungsvorlage - FB 61/1038/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplanes und die Stellungnahme der Stadt Aachen, im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 13 Landesplanungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz, am zweiten Planentwurf zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplanes und die Stellungnahme der Stadt Aachen, im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 13 Landesplanungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz, am zweiten Planentwurf zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplanes und die Stellungnahme der Stadt Aachen, im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 13 Landesplanungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz, am zweiten Planentwurf zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplanes und die Stellungnahme der Stadt Aachen, im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 13 Landesplanungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz, am zweiten Planentwurf zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln - zweiter Planentwurf

hier: Stellungnahme der Stadt Aachen im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 13 Landes-planungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz

 

Vorbemerkung

Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen haben die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln erforderlich gemacht. Mit der Neuaufstellung werden die bisherigen Teilabschnitte des geltenden Regionalplans künftig in einem räumlichen Gesamtplan zusammengefasst. Damit wird erstmals in einem Plan der Planungsregion ein verlässlicher raumordnungsrechtlicher Rahmen für die gemeinsame zukünftige Entwicklung geboten.

 

Vor diesem Hintergrund hatte der Regionalrat Köln den ersten Entwurf des Regionalplans am 10.12.2021 beschlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplan Köln durchzuführen. Daraufhin wurde der ersten Planentwurf, öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen.

 

Durch seine Stellung in der Planungssystematik entfaltet der Regionalplan eine hohe Bindungswirkung für die kommunale Bauleitplanung, da aus diesem Plan sowohl der Flächennutzungsplan, seine Änderungen sowie in der Folge auch die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Daher hatte der Rat der Stadt Aachen nach Vorberatungen in den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen am 24.08.2022 eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die sich als Basis für die Entwicklung der Stadt Aachen am Flächennutzungsplan AACHEN*2030 orientierte. Auf die diesbezügliche Vorlage zur Sitzung am 24.08.2022 (FB 61/0410/WP18) wird verwiesen. Diese Stellungnahme ist in den weiteren Planungsprozess bei der Bezirksregierung Köln eingeflossen.

 

Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rund 7.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Die ermittelten, relevanten Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer Überarbeitung der textlichen und zeichnerischen Festlegungen, geführt. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem Abwägungsprozess im kommunalen Bauleitplanverfahren.

 

Außerdem hat die Regionalplanungsbehörde die Planunterlagen an die Änderungen des Landesentwicklungsplanes NRW sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung angepasst. Dies war erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster große Teile der 1. Änderung des LEP-NRW beanstandete, und die Landesregierung die betroffenen Ziele und Grundsätze außer Kraft gesetzt hatte. Über diese Entwicklung und die damit verbundene mehrfache Anpassung der Zeitplanung der Bezirksregierung wurden die Fachausschüsse durch schriftliche Mitteilungen jeweils zeitnah informiert.

 

Aktueller Anlass

Im Ergebnis wurde der erste Entwurf des Regionalplans Köln dergestalt geändert, dass dies gemäß § 9 Abs. 3 ROG zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Aus diesem Grund muss der überarbeitete Planentwurf erneut ausgelegt werden. Die wichtigsten Beteiligungsunterlagen sind zur Information als Anlagen 2 bis 5 dieser Vorlage beigefügt. Die vollständigen Beteiligungsunterlagen können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

 

Durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln (Ausgabe 2024, Nr. 40) und mit Schreiben vom 15.10.2024 informierte die Bezirksregierung über die Durchführung der Beteiligung am zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes. Die Auslegung des zweiten Entwurfes erfolgte in der Zeit vom 15.10 bis 15.11.2024. Hierbei wurde die Möglichkeit der Stellungnahme ausdrücklich auf die gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen beschränkt.

 

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs konnten Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zu den Änderungen des zweiten Entwurf des neuen Regionalplanes, zu den geänderten textlichen Festlegungen, zur Planbegründung und zum Umweltbericht gemäß §13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes Stellung nehmen.

 

Die Verwaltung hat, trotz der engen Fristsetzung, eine fach- und dezernatsübergreifende Stellungnahme erarbeitet. Angesichts der kurzen Beteiligungsfrist, die teilweise in der sitzungsfreien Ferienzeit lag, konnte eine reguläre Beratung in den Fachausschüssen nicht gewährleistet werden. Um das Beteiligungsrecht nicht zu verwirken, hat die Verwaltung die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme als Eingabe der Stadt Aachen fristwahrend, unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden politischen Beratungen bei der Bezirksregierung eingereicht.

 

Nach Beendigung der zweiten öffentlichen Auslegung werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Bezirksregierung erfasst und ausgewertet. Nachfolgend sind zu den eingegangenen Stellungnahmen Ausgleichsvorschläge zu erstellen und dem Regionalrat zur Entscheidung vorzulegen. Anschließend wird der Regionalplan der Landesplanungsbehörde beim MWIKE mit einem Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrelevanten Unterlagen angezeigt. Mit der Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes NRW wird der Regionalplan rechtswirksam. Es ist erklärtes Ziel diesen Planungsprozess 2025 abzuschließen.

 

Stellungnahme der Stadt Aachen

Nach Auswertung der Beteiligungsunterlagen kann festgestellt werden, dass sich die grundsätzliche Zielsetzung des zweiten Entwurfes zur Neuaufstellung des Regionalplanes mit den Entwicklungszielen der Stadt Aachen deckt.

 

Die Stadt Aachen hatte im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf im Wesentlichen nur diejenigen Flächen in das Neuaufstellungsverfahren des Regionalplanes als Siedlungsbereichs­darstellungen eingebracht, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 als Bauflächen dargestellt wurden. Diesen Vorschlägen ist die Bezirksregierung weitgehend gefolgt, und hat die zeichnerischen Festlegungen dahingehend geändert, dass der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) zurückgenommen und durch geeignete Freiraumdarstellungen ersetzt wurde, soweit dies der Regelungstiefe des Regionalplanes angemessen ist.

 

Den Anregungen zum ersten Entwurf hinsichtlich der Standortsicherung für die Wirtschaft wurde durch die Darstellung von Gewerbe und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in den vorgeschlagenen Standorten entsprochen. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung nimmt dieses Thema einen besonderen Stellenwert in der Stellungnahme ein.

 

Auf Grund von Stellungnahmen im Zuge des Beteiligungsverfahrens hat die Bezirksregierung weitere Änderungen im Stadtgebiet Aachen vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Festlegungen im Bereich der Mobilität, die überwiegend der Klarstellung und Aktualisierung von Fachplanungen im Verhältnis zum Regionalplan dienen. Daneben wurden Veränderungen in den textlichen Festlegungen vorgenommen, die mittelbar Auswirkungen entfalten können.

In der Stellungnahme der Stadt Aachen werden die relevanten zeichnerischen und textlichen Festlegungen des zweiten Entwurfes des Regionalplanes herausgefiltert und mit konkreten Änderungsvorschlägen und notwendigen Klarstellungen versehen. Festlegungen, die im Sinne der Stadt Aachen sind, und solche, die nachvollziehbar begründet sind, werden nicht kommentiert.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...