Entscheidungsvorlage - E 46/47/0103/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die ab der Spielzeit 2025/2026 geänderten Eintritts- und Abonnementpreise für Stadttheater und Musikdirektion Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater die ab der Spielzeit 2025/2026 geänderten Eintritts- und Abonnementpreise für Stadttheater und Musikdirektion Aachen.

 

 

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Erläuterungen

Letztmalig erfolgte eine Änderung der Eintrittspreise für Stadttheater und Musikdirektion Aachen für die Zeit ab der Spielzeit 2018/2019. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025/2026 ergab eine Marktrecherche, dass das seither bestehende Preisniveau im Vergleich zu anderen vergleichbaren öffentlichen Theatern in Nordrhein-Westfalen derzeit unter dem Durchschnitt liegt. Ergänzend wurden die Kundensegmente und Auslastungszahlen von Stadttheater und Musikdirektion Aachen betrachtet sowie die jährlichen Steigerungen der Verbraucherpreisindizes seit 2019 in Deutschland berücksichtigt. Zur weiteren Konsolidierung wurde folglich ein neues angemessenes Preiskonzept erstellt, das eine Preiserhöhung zur Spielzeit 2025/2026 beinhaltet und die Einnahmensituation verbessern soll.

 

Eckpunkte der Preisänderungen:

-         Annäherung der Normalpreise für Vollzahlende an ein marktübliches Preisniveau durch Erhöhungen um rd. 11 - 12 %.

-         Nachlass bei ermäßigten Preisen für Einzeltickets und Abonnements durchgehend rd. 30 %

-         Preisvorteil beim Abonnement im Vergleich zu Einzeltickets weiterhin rd. 30 %

-         Glättung der rechnerisch ermittelten Preise auf volle 0,50 Euro

 

Der Preis für das sog. Last-Minute-Ticket wird von 15,00 Euro auf 17,00 Euro angepasst. Alle weiteren Sonderpreise (Personal- und Steuerkarten, Gutscheinheft Young, Klassenverbandspreise etc.) bleiben unverändert, sofern sie nicht unmittelbar von den angepassten Normalpreisen abhängen (z.B. Tickets, die mit einer Theater-/PartnerCard gekauft werden und 50 Prozent des Normalpreises kosten).

 

Ebenfalls unverändert bleibt der Ticketpreis von 10,00 Euro für alle Personen unter 18 Jahren für ausgewählte Familienvorstellungen sowie für alle Familienkonzerte. Diese Entscheidung soll vor allem finanziell schwächeren Familien und jungen Menschen einen Zugang zum Theater ermöglichen, um so auch das Publikum der Zukunft zu sichern.

 

Ziel der Preisanpassungen ist letztlich, einen Konsolidierungsbeitrag in einer Größenordnung von 100.000 Euro zu erreichen (vgl. oben zu den finanziellen Auswirkungen). Die Entwicklung der Besucher:innenzahlen wird dabei kontinuierlich im betrieblichen Ablauf analysiert und im Rahmen der Quartalsberichte dem Betriebsausschuss Kultur und Theater berichtet.

 

Nach § 8 Abs. 4 der Betriebssatzung obliegt dem Betriebsausschuss Kultur und Theater die Beratung über die Entgelte vor Beschlussfassung durch den Rat. Die neuen Preise sind den als Anlage beigefügten tabellarischen Übersichten zu entnehmen.

 

Anlagen/n:

      Übersichten zur Änderung der Einzelticket- und Abonnementpreise

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+ 100.000 (*)

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

(*) Aufgrund der Preisanpassungen und unter der Voraussetzung von ansonsten unveränderten Einflussgrößen (Ceteris-Paribus-Betrachtung) wird mit einer Steigerung der jährlichen Umsatzerlöse aus Ticket- und Abonnementverkauf und damit einem Mehrertrag in einer Größenordnung von 100.000,- Euro kalkuliert.

 

 


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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