Entscheidungsvorlage - FB 61/1014/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung einschließlich dieser Ergänzungsvorlage zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte in der östlichen Innenstadt die dieser Ergänzungsvorlage beigefügte Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

 

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Erläuterungen

Aufgrund von Fragen aus der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Planungsausschuss im Rahmen der Vorberatung ist die Vorlage zum Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Östliche Innenstadt angepasst worden.

 

Es handelt sich bei diesen Änderungen ausschließlich um redaktionelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit, und um Zweifel an der Bestimmtheit der Satzung auszuräumen.

 

Diese Anpassungen betreffen die Anlagen der Satzung, die dieser Ergänzungsvorlage gemeinsam mit dem unveränderten Satzungstext beigefügt sind. Weder der räumliche Geltungsbereich selbst noch weitere Inhalte der Satzung sind gegenüber dem Stand der Vorberatung (Vorlage FB 61/1014/WP18) verändert worden, so dass eine erneute Vorberatung nicht erforderlich ist.

 

In der Vorberatung wurde seitens der Politik die Frage aufgeworfen, ob die Satzung in der vorliegenden Form in ihrem räumlichen Geltungsbereich hinreichend bestimmt sei.

 

Dabei wurde auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23.04.2024 hingewiesen, in dem eine andere Satzung (die Sanierungssatzung Innenstadt in der Fassung ihres 1. Nachtrags vom 16.03.2015, Vorlage B 03/0026/WP17) wegen mangelnder Bestimmtheit für unwirksam erklärt wurde.

 

Gegenüber dieser Satzung aus 2015 unterscheidet sich die Darstellung in der vorberatenen Vorlage FB 61/1014/WP18 bereits grundlegend. So wurden dort z.B. eine in der Bauleitplanung übliche Randsignatur verwendet und eine Flurstücksliste beigefügt.

 

Diese nun eingebrachte Ergänzungsvorlage FB 61/1014/WP18-1 umfasst nach Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und Versicherungen gegenüber dem Stand der Vorberatungen zusätzlich die Kennzeichnung der nur teilweise im räumlichen Geltungsbereich liegenden Flurstücke in der Flurstücksliste und eine Verbesserung der Lesbarkeit des Abgreifmaßstabs in der Übersichtskarte sowie darüber hinaus kleinere Anpassungen in der Grundlagenkarte wie eine grafische Differenzierung zwischen Flurstücksgrenzen und Gebäudeumringen, eine Verbesserung der Lesbarkeit der Flurstücksummern und wo erforderlich eine bessere Positionierung der Straßennamen.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen der in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Planungsausschuss vorberatenen Vorlage FB 61/1014/WP18 und die ihr beigefügten vorläufige Sanierungsziele für die Östliche Innenstadt mit Stand vom 08.03.2024 verwiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen Mitte zur Sicherung der in der Vorlage FB 61/1014/WP18 genannten aktuellen planerischen Ziele den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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