Entscheidungsvorlage - FB 45/0648/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Antrag des Offenen Kinder- und Jugendtreffs Space Walheim e.V. auf Bezuschussung zur Fassadensanierung des Gebäudes Albert-Einstein-Straße 20 mit einem Betrag in Höhe von 16.500,00 Euro stattzugeben.

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Die Kleine Offene Tür (KOT) Space in Walheim wurde 1997 von der Pfarre St. Anna eröffnet.

2005 wurde der Offene Kinder- und Jugendtreff Space Walheim e.V. als gemeinnütziger Verein gegründet.

Die Mitglieder des Vereins sind Bürgerinnen und Bürger aus Kornelimünster und Walheim sowie die Katholische Kirchengemeinde St. Anna, Walheim, und die Evangelische Kirchengemeinde Kornelimünster - Zweifall.

 

Das Space ist die einzige offene Einrichtung in einem Einzugsgebiet, das sich über Walheim, Kornelimünster und Oberforstbach erstreckt und gilt hier als eine tragende Säule in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die KOT wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft hauptberuflich geleitet und erfreut sich eines hohen Zulaufs von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Durch gezielte Partizipationsarbeit konnten in den letzten Jahren verstärkt Jugendliche zur ehrenamtlichen Arbeit gewonnen werden. Sie begleiten zahlreiche Projekte und ein umfangreiches Ferienspielprogramm.

 

Gemäß dem Gutachten von E 26 (vgl. Anlage 2) bestehen erhebliche Mängel an der Fassade, die eine umfangreiche Sanierung erforderlich machen. Erfolgt keine zeitnahe Schadensbehebung, kann dies zu einer weitreichenden Beschädigung der Außenfassade führen.

 

  1. Antragstellung

Der Offene Kinder- und Jugendtreff Space Walheim e.V. hat einen Antrag nach Position 40 Stadtjugendplan auf Zahlung von Fördermitteln zur Fassadensanierung gestellt (siehe Anlage 1). Im Einzelnen sind folgende Arbeiten erforderlich:

 

  • Fassadenputz entfernen
  • Fachwerkhölzer vom Statiker / Zimmermann überprüfen / in Stand setzen lassen
  • Risssanierung Mauerwerk mittels Anker und Verpressung
  • Bruchsteinmauerwerk sichtbar lassen, neu einfugen
  • um die Fenster ggf. Putzfaschen herstellen

 

Das Gebäude ist städtisches Eigentum und wird vom Gebäudemanagement E 26 verwaltet. Die zur Fassadensanierung angedachten Maßnahmen werden nicht als eine Folge der im Jahr 2022 durchgeführten Dacherneuerung durch E 26 identifiziert. Es wurde seitens E 26 darauf hingewiesen, dass „mietvertraglich unzweifelhaft vereinbart wurde, dass sämtliche Instandhaltungen, Instandsetzungen und Erneuerungen an dem gesamten Objekt— und dies umfasst insbesondere auch Dach und Fach — dem Verein als Mieter obliegen“ (siehe Anlage 2).

 

Nach Schätzung des E 26 ist das Auftragsvolumen auf 26.500,00 Euro beziffert. Diese Summe kann der Verein nicht vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen. E 26 erklärt sich bereit, die Summe von 5.000,00 Euro im Falle der Beauftragung der oben genannten Sanierung auszuzahlen (siehe Anlage 2). Das Space kann lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 5.000,00 Euro leisten und beantragt daher die Gewährung von Fördermitteln gemäß Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 16.500,00 Euro (siehe Anlage 1).

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Einrichtung wird stark von jungen Menschen frequentiert und ist dementsprechend eine zentrale und wichtige Anlaufstelle im Stadtteil Walheim, Kornelimünster und Oberforstbach.

Der Putz wurde per Auftrag des E 26 zur Schätzung des Sanierungsvolumens entfernt. Das Mauerwerk ist wetterseitig nicht mehr witterungsbeständig. Damit keine weiteren Schäden bzw. Risse im Mauerwerk entstehen, ist somit die Sanierung dringend erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Offenen Kinder- und Jugendtreffs Space Walheim e.V. auf Gewährung der Fördermittel gemäß Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 16.500,00 Euro stattzugeben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060201-940-9, 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

34.000

34.000

102.000

102.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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