Entscheidungsvorlage - FB 56/0565/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Beratungsstelle „RückHalt-M“ im Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, einen Zuschuss erhält.

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Erläuterungen

Im Jahr 1981 ursprünglich als Frauennotruf gegründet, ist der „RückHalt e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ seit Jahrzehnten für Betroffene, für deren Angehörige und Bezugspersonen sowie für Fachkräfte eine anerkannte Fachberatungsstelle für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen.

 

Der gemeinnützige Trägerverein RückHalt e.V. unterhält dazu Beratungsstellen für Frauen und Mädchen in Aachen und Stolberg. Seit dem Jahr 2018 besteht zusätzlich „RückHalt-M“ als Beratungsstelle speziell für Männer. Durch „RückHalt-M“ erfahren von sexueller Gewalt betroffene Männer eine spezialisierte Unterstützung. Ein wichtiges Merkmal der konzeptionellen Grundlage ist dabei die räumliche Trennung der Beratungsangebote, d.h. räumlich separate Schutzräume für Frauen und Männer. Alle Beratungen sind kostenlos und erfolgen ferner auf Wunsch anonym.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2020 wird „RückHalt-M“ auf entsprechende Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt. In den Jahren 2020 bis einschließlich 2022 betrug dieser jeweils 5.000 Euro, danach jeweils 7.500 Euro. Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 01.02.2024 beschlossen, „RückHalt-M“ im Jahr 2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro zu unterstützen.

 

Für das Jahr 2025 hat der RückHalt e.V. mit Antrag vom 22.08.2024 die Stadt Aachen erneut um die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.500 Euro für die Beratungsstelle „RückHalt-M“ ersucht. Antrag, Aufgabenbeschreibung und Finanzierungsplan des RückHalt e.V. sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für eine finanzielle Unterstützung von „RückHalt-M“ sind im Haushaltsplanentwurf 2025 keine Mittel eingeplant. Im Falle eines Beschlusses zur finanziellen Unterstützung entsteht in entsprechender Höhe ein Mehraufwand für den städtischen Haushalt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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