Kenntnisnahme - Dez. I/0035/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Mit Tagesordnungsantrag vom 18. Dezember 2024 haben die Fraktionen von GRÜNE und SPD die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum „Baustopp Uniklinikum Aachen und Auswirkungen auf die Stadt“ gebeten.

 

Der Uniklinik als Universitätsklinikum der RWTH Aachen (UKA) kommt eine zentrale Rolle in der Medizinforschung und der Gesundheitsversorgung in der gesamten Region zu. Diese Rolle wird durch die Zentralisierung von Maximalversorgungsaufgaben im Rahmen der Krankenhausplanung NRW weiter gestärkt. Das Uniklinikum Aachen hat sich mit der Erstellung und Fortschreibung seines Masterplans 2014/2016 bereits intensiv mit den Anforderungen der Zukunft auseinandergesetzt. Mit diesem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung einer Erweiterung des UKA festgelegt. Die Planung beinhaltete den Bau einer neuen zentralen OP-Abteilung, die für den Betrieb des Uniklinikums von zentraler Bedeutung ist. Diese Planungen sind von der Stadt Aachen über die vergangenen Jahre eng begleitet worden. Eine entsprechende Genehmigung für den Neubau der unterirdisch gelegenen Zentralen OP-Abteilung wurde im Juni 2023 erteilt.

 

Sachstand

Noch im November 2024 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen die Ausschreibung für die hochbaulichen Vergaben zur Errichtung der neuen Zentralen OP-Abteilung angehalten. Nach Prüfung aller Unterlagen beabsichtigt das Land nun die beantragte Genehmigung für die Haushaltsunterlage Bau – und damit die für das Projekt notwendigen Mittel – zu versagen. In Gesprächen mit dem Uniklinikum Aachen hat das Land alternative Lösungen wie den Neubau des Klinikums mit integriertem OP-Bereich auf der bisherigen Parkfläche zwischen Kullenhof- und Pauwelsstraße eingebracht die erneut geprüft werden müssen. Eine Entscheidung für den Neubau würde darüber hinaus die Frage nach der Zukunft des Bestandsgebäudes bis hin zu einem vollständigen Abbruch aufwerfen.

 

Angesichts der fortgeschrittenen Planungen, der bereits in Teilen erfolgten Umsetzungsschritte und der mit einer neuen Planung verbundenen Verzögerung erscheint es aus städtischer Sicht zielführender, den Neubau der zentralen OP-Abteilung wie geplant zu realisieren. Der Neubau der zentralen OP-Abteilung ist nicht nur von großer Bedeutung für den Betrieb des Uniklinikums, er wirkt sich auch auf die Attraktivität des Uniklinikums als Arbeitgeberin und den Lehr- und Forschungsstandort aus. Der unterirdische Bau könnte darüber hinaus in Verbindung zum bestehenden Hauptgebäude des Uniklinikums genutzt werden und ist ebenfalls mit zukünftigen Ergänzungsbauten entlang der Kullenhofstraße kompatibel.

 

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Hendrik Wüst, vom 28. Oktober 2024 hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen unterstrichen, dass der Neubau der Zentralen OP-Abteilung einen dringend benötigten Garant für die Leistungsfähigkeit der Uniklinik darstellt und die Funktion des Krankenhauses dauerhaft und verlässlich sichergestellt sein muss. In seiner Antwort vom 30 Dezember 2024 hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei, Herr Nathanael Liminski, der Oberbürgermeisterin versichert, dass die langfristige Versorgung der Menschen im Raum Aachen mit exzellenter Gesundheitsversorgung im Zentrum aller Überlegungen steht.

 

Stadtplanung

Bereits im Rahmen der Beteiligung zum Masterplan äußerte sich die obere Denkmalbehörde kritisch zu den Erweiterungsplänen des Uniklinikums und wies auf den erforderlichen Abstand zwischen Klinikum und angrenzender Bebauung hin. Da eine Erweiterung für den nachhaltigen Betrieb des UKA erforderlich war, wurde die Planung weiterverfolgt und im Jahr 2016 ein Wettbewerb für die Erweiterung beziehungsweise den Neubau einer zentralen OP-Abteilung durchgeführt.

 

Am damaligen Preisgericht nahmen Vertreter*innen der Bauherrin, des Landes NRW (MIWF Düsseldorf) und – im Hinblick auf die Belange der Denkmalpflege – ein Vertreter des LVR Köln sowie Vertreter*innen der kommunalen Politik und der Verwaltung teil. Gekürt wurde der Entwurf von HENN in Zusammenarbeit mit C.F. Møller, der das geforderte Raumprogramm mit zentralem Operationsbereich, einer Intensivstation und neuem Eingangsbereich in großen Teilen unterirdisch entwickelte.

 

Diese Planung führte zu der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1000 N – Erweiterung Uniklinik, der Planungsrecht insbesondere für den Neubau der zentralen OP-Abteilung schafft. Der Bebauungsplan ist im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und unter Einbindung aller notwendigen Fachbereiche (60, 61, 62, 63 und 68) und Träger Öffentlicher Belange entstanden und ist nach der Befassung im Planungsausschuss und Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen seit dem 26.11.2021 rechtskräftig.

 

Bei der Beteiligung und der Offenlage für den Bebauungsplan sind selbstverständlich Stellungnahmen diverser Landesbehörden eingeflossen. Die obere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln und der Landschaftsverband Rheinland haben in der Vergangenheit gefordert, dass eine Wahrnehmung des Baudenkmals „Universitätsklinikum der RWTH Aachen“ als Ganzes vom Vorplatz gewährleistet sein muss. Die Forderung u. a. nach einem Mindestabstand der Bebauung entlang der Kullenhofstraße von 100 Metern zum Uniklinikum hatte zur Folge, dass die geplante gegenüberliegende Bebauung aus dem Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans herausgenommen wurde. Diese Vorgaben des Denkmalschutzes waren in der Konsequenz ausschlaggebend für die Planung der unterirdisch gelegenen zentralen OP-Abteilung.

 

Die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW jüngst eingebrachte Neuplanung des Uniklinikums mit integriertem OP-Bereich auf der bisherigen Parkfläche würde eine neue Bauleitplanung auslösen. Die im Verfahren aus 2021 von der oberen Denkmalbehörde angeführten Vorgaben stehen einer solchen Änderung nach wie vor entgegen.

 

Bauordnungsrechtliche Belange

Das Uniklinikum wurde nach 14-jähriger Bauzeit im Jahr 1984 in Nutzung genommen. Weite Teile der Haustechnik und Infrastruktur sind noch aus der Zeit der Errichtung oder vom technischen Stand dieser Zeit geprägt. Nach dem Ende der Zusammenarbeit zwischen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und UKA hat die Stadt Aachen auf Basis einer im Jahr 2012 geschlossenen Kooperationsvereinbarung die Bauaufsicht – und im Weiteren auch die Werksfeuerwehr – für das UKA AöR übernommen.

 

Nach Angaben der Leitung des Uniklinikums ist der Neubau der zentralen OP-Abteilung zentral für den wirtschaftlichen Betrieb. Um darüber hinaus die Leistungsfähigkeit des Klinikums zu erhalten, sind dauerhafte Sanierungen im Gebäudebestand (im laufenden Betrieb) erforderlich. Hierzu wurden verbindliche Vereinbarungen zwischen dem Träger und der städtischen Bauaufsicht getroffen. Es handelt sich um einen ständigen Prozess, der im Austausch zwischen Bauaufsicht und Bauabteilung des UKA erfolgt.
 

 

 

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Anlagen

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