Entscheidungsvorlage - FB 56/0581/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, ob und ggf. in welcher Höhe die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid im Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, einen Zuschuss erhält.

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Erläuterungen

Im Januar 2024 kam die AWO bezüglich dem Wunsch nach einer städtischen Finanzierung der „Quartiersentwicklung Burtscheid“ auf die Verwaltung zu. Ursächlich war, dass die bis dahin bestehende Finanzierung über Stiftungsmittel des Deutschen Hilfswerks (Deutsche Fernsehlotterie) zum 31. Mai 2024 endete. Da seitens der Verwaltung ein Eintritt in eine anhaltende städtische Finanzierung kritisch zu sehen war, wurde der Träger in einem zur Erörterung seines Antrags stattgefundenen Gespräch aufgefordert, im Falle eines politischen Beschlusses einer Zuschussgewährung, die Zeit der etwaigen städtischen Überbrückungsfinanzierung für das Jahr 2024 zu nutzen, um für die Zeit ab dem Jahr 2025 eine vollumfängliche Finanzierung durch Akquise anderweitiger Einnahmen und ohne Einrechnung weiterer städtischer Mittel zu sicherzustellen.

 

In seiner anschließenden Sitzung vom 01. Februar 2024 (dort TOP 4) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für das Jahr 2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 27.192 Euro zu unterstützen (der Zuschuss bezog sich dabei auf den jahresanteiligen Zeitraum 01. Juni bis 31. Dezember 2024).

 

Für das Jahr 2025 besteht kein Haushaltsansatz für die Bezuschussung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid.

 

Die AWO hat beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration den als Anlage 1 beigefügten Antrag für das Jahr 2025 gestellt. Ein Antragsbetrag ist darin nicht beziffert. Als Anlagen sind dem Antrag ein Finanzplan für das Jahr 2025 (Anlage 2) und ein Zwischenbericht für die Zeit vom 01.06.2024 – 26.11.2024 (Anlage 3) beigefügt.

 

Der eingereichte Finanzplan weist ausschließlich Kostenpositionen (Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungskosten) aus, jedoch keinerlei Einnahmepositionen. Die Gesamtkosten werden mit 54.363 Euro beziffert. Da keinerlei Einnahmen ausgewiesen sind und der Antrag auch sonst keine Informationen über anderweitige Antragstellungen oder Drittmittel enthält, muss mutmaßlich davon ausgegangen werden, dass sich der bei der Stadt Aachen gestellte Antrag auf einen Zuschuss in Höhe der Gesamtkosten in Höhe von 54.363 Euro erstreckt.

 

Die AWO Quartiersentwicklung arbeitet seit vielen Jahren aktiv in Burtscheid. Eine formale Schnittstelle zum Projekt ISEK Beverau existiert nicht. Allerdings gibt es Kooperationen zwischen der AWO Quartiersentwicklung und dem Verein Gut Branderhof (als Kernprojekt des ISEK Beverau). So nutzt der Verein in der Phase des Umbaus u.a. von der AWO bereitgestellte Räumlichkeiten. Gleichzeitig partizipiert die AWO an nachbarschaftlichen Maßnahmen des Vereins, hat am Gutshof alle 2 Wochen ein Nachbarschaftsfrühstück angeboten und ist neben anderen Akteur*innen Teil der Lenkungsgruppe ISEK Beverau, die seit diesem Jahr über Projektanträge aus Mitteln des Verfügungsfonds Beverau berät und entscheidet. Inhaltlich arbeitet die AWO Quartiersentwicklung an Themen, die auch das Projekt ISEK Beverau im Fokus hat (demographische Entwicklung, Angebote für Ältere, Nachbarschaften stärken). In dem Projekt ISEK Beverau gibt es jedoch keinerlei Finanzmittel, die für eine Finanzierung der Quartiersentwicklung von Trägereinrichtungen vorgesehen sind. Die Verknüpfung mit dem Gut Branderhof und dem ISEK Beverau entstand durch die Tätigkeiten in überschneidenden Aktivitätsräumen und mit Blick auf gemeinsame Themenstellungen. Dies gilt ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen im Quartier. Da im ISEK Beverau weder eine Finanzierung der AWO Quartiersentwicklung noch anderer sozialer Trägerinstitutionen vorgesehen ist, kann hier keine Finanzierungsquelle angeboten werden. Vorhandene Finanzmittel sind förderrechtlich zweckgebunden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für eine finanzielle Unterstützung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid sind im Haushaltsplanentwurf 2025 keine Mittel eingeplant. Im Falle eines Beschlusses zur finanziellen Unterstützung entsteht in entsprechender Höhe ein Mehraufwand für den städtischen Haushalt.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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