Entscheidungsvorlage - FB 11/0274/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatungen 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Verfasst von:
- FB 11/110
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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18.02.2025
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Beschlussvorschlag
Gegenstand der Beratung
Produkt 010401, 010402, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011901 bis 011906, 020101,
020201, 020702, 021001, 021101 und 021401
sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2025 zu beschließen.
Erläuterungen
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 ist am 12.12.2024 in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten.
Die Bezüge für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind zuletzt zum 01.12.2022 auf Grundlage der Besoldungsanpassung NRW 2022 um 2,8 Prozent gestiegen. Grundsätzlich orientiert sich die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamt*innen an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV-L). Am 10.10.2024 wurde im Landtag das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW verabschiedet. Es wurde zum 01.11.2024 eine pauschale Erhöhung um 200 € vereinbart und zusätzlich, ab dem 01.02.2025 eine prozentuale Besoldungserhöhung um 5,5 Prozent. Diese wurde im Rahmen der Planung für 2025 bereits berücksichtigt.
Da der TVöD bereits zum 31.12.2024 ausgelaufen ist, finden zeitnah die Tarifverhandlungen für den TVöD statt. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung um 8 Prozent. Da der Ausgang der v.g. Tarifverhandlungen bisher ungewiss ist, wird der Ansatz für die Planjahre 2025 bis 2027 weiterhin mit 1% fortgeschrieben, für das Jahr 2028 wurde mit einer 2%igen Erhöhung kalkuliert.
In den Personalaufwendungen sind ebenfalls die finanziellen Bedarfe im Rahmen der Stelleneinrichtungen der 1. Lesung gemäß Stellenplanentwurf 2025 enthalten.
Die Personalaufwendungen belaufen sich somit zunächst auf insgesamt 266.240.400 €. Durch die sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergebenen geringfügigen Änderungen im Bereich OGS und FB 37 reduzieren sich die Personalaufwendungen auf insgesamt 266.167.000 €.
Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 54.362.900 € für das Jahr 2025. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2025 in Höhe von 320.529.900 €.
Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind laut Haushaltsplanentwurf 2025 13.500.000 € eingeplant.
Die finanziellen Bedarfe für die einzurichtenden Stellen der 2. Lesung sind für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2025 angemeldet worden.
Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 010806 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt erfolgen.
Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten. Da mögliche Beschlüsse der Bezirksvertretungen bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden diese schnellstmöglich nachgereicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
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|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
|
(wie Dokument)
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675,2 kB
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