Entscheidungsvorlage - AVV/0163/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt einer weiteren Fortführung des Mobil-ABO StädteRegion Aachen als Piloten zunächst bis zur Umsetzung der Tarifreform in 2026 zu.

 

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Erläuterungen

 Hintergrund und aktuelle Situation

Mit dem Ziel, auch Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten, ein attraktives Produkt im Abonnementsegment anzubieten und somit eine Gleichstellung zu anderen Abonnementinhabern herzustellen, war das Mobil-ABO StädteRegion Aachen ursprünglich als zweijähriger Pilot zum 01.06.2022 für den Kreis der Leistungsempfänger in der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen eingeführt worden und würde – nach zwischenzeitlicher Verlängerung um ein weiteres Jahr - somit zum 31.05.2025 enden.

 

Der zweijährige Pilotzeitraum des Mobil-ABO StädteRegion Aachen war begleitet von tariflichen Zäsuren (9-Euro-Ticket, Deutschlandticket und Deutschlandticket Sozial).

 

Trotz der vorgenannten Entwicklungen liegt der Anteil verkaufter Tickets im Bereich der regionalen Mobil-Ticket-Angebote im AVV mit ca. 65 % auch weiterhin deutlich oberhalb des Anteils verkaufter Deutschlandticket Sozial, was die Bedeutsamkeit der regionalen Mobilticketprodukte unterstreicht. Auch die Verkaufsentwicklung des Mobil-ABO StädteRegion Aachen blieb weitestgehend über die zurückliegenden Jahre hinweg stabil (siehe auch TOP „Sachstand Deutschlandticket“).

 

Mit der Fortschreibung des Deutschlandticketpreises zum 01.01.2025 auf 58,00 Euro pro Monat und der daraus resultierenden preislichen Anpassung des um 10,00 Euro rabattierten Deutschlandticket Sozial (48,00 Euro seit 01.01.2025) ist die preisliche Differenz gegenüber den regionalen Mobilticket-Angeboten – und insbesondere dem Tarifpiloten Mobil-ABO StädteRegion Aachen (zum Vgl. 34,99 Euro seit 01.01.2025) – wieder deutlich zu Gunsten der regionalen Produkte angewachsen. Da das Mobil-ABO StädteRegion Aachen zudem – und im Gegensatz zum Deutschlandticket Sozial – die im AVV übliche Mitnahmeregelung beinhaltet, kann dieses Produkt auch weiterhin eine attraktive Variante im regionalen Tarifsortiment des AVV darstellen.

 

Empfehlung

Im Hinblick auf die geplante Tarifreform im AVV und VRS im Rahmen von go.Synergie (siehe TOP „Tarifreform AVV / VRS“) sind auch zielgruppenspezifische Angebote (wie z. B. Sozialtickets) Bestandteil der aktuellen Überlegungen hinsichtlich der tariflichen Ausgestaltung des künftigen Tarifs, die im weiteren Projektverlauf gemeinsam zwischen den Partnerunternehmen und den Verbundgesellschaften abzustimmen sind.

 

In Anbetracht dessen und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Mobil-ABO StädteRegion Aachen der betreffenden Zielgruppe auch unter dem Deutschlandticket Sozial noch einen echten Mehrwert bieten kann, wird eine Verlängerung des Piloten zunächst bis zur Umsetzung der Tarifreform im Rheinland empfohlen. Die Beschlussfassung im AVV-Unternehmensbeirat stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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