Entscheidungsvorlage - FB 62/0067/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Teilfläche einer der zur Auswahl stehenden Flächen in Hiroshimaplatz umzubenennen

 

und beauftragt die Verwaltung ein dazu passendes Gedenkobjekt im Benehmen mit den Antragstellern mit folgendem als Grundlage dienendem Text zu realisieren:

 

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

 

 

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Erläuterungen

In der Sitzung des Bürgerforums am 28.01.2025 wurde die Verwaltung gebeten bis zur Beschlussfassung in der BV Mitte unter Einbezug der Initiator*innen sowie der Sprecher*innen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte weitere geeignete Plätze

vorzuschlagen und zur abschließenden Beratung vorzulegen. Die Verwaltung hat jetzt drei weitere Flächen ausgewählt, die die Bedingungen einer einfachen Umbenennung erfüllen (siehe Alternativpläne 1-3 in den Anlagen). Daher wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag an die neuen Umstände angepasst.

 

Nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird die Verwaltung beauftragt, ein dazu passendes Gedenkobjekt im Benehmen mit den Antragstellern mit folgendem als Grundlage dienendem Text zu realisieren:

 

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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