Entscheidungsvorlage - FB 36/0566/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen – Mitte die Verwaltung mit der Umsetzung der Neugestaltung des Spielplatzes Forster Weg auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes zu beauftragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen – Mitte die Verwaltung mit der Umsetzung der Neugestaltung des Spielplatzes Forster Weg auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes zu beauftragen. 

 

 Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Neugestaltung des Spielplatzes Forster Weg auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes.

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Erläuterungen

Bestand

Der Spielplatz Forster Weg liegt in einem Grünzug, entlang des Forster Weges auf einer großen Wiese mit altem Baumbestand und hat eine Größe von ca. 670 m². Nordwestlich grenzt die Spielfläche an den Schrebergärten, dem „Gartenverein Branderhof e. V.“, mit einer dichten Hecke ab. Ansonsten besteht die Einfriedung aus einer 80 cm hohen Umzäunung.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das Wohngebiet, das überwiegend aus einer Ein- und Doppelhausbebauung besteht. Der Anteil an Familien mit Kindern ist imDurchschnitt zur Stadt Aachen erhöht und es wird weiterhin auf Grund des Generationswechsels mit einem stetig wachsenden Zuzug junger Familien gerechnet

Der Spielplatz ist relativ klein und bisher nur mit wenigen, älteren Spielgeräten bestückt. Die vorhandene Ausstattung ist für Kinder und Kleinkinder geeignet und soll auch weiterhin schwerpunktmäßig für Kleinkinder und etwas größere Kinder attraktiver werden. Bereits heute wird der Spielplatz von Kindergartengruppen regelmäßig aufgesucht.

 

Förderung

Die Neugestaltung des Spielplatzes am Forster Weg in Aachen Beverau ist bereits 2019 im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Beverau mit einem Vorentwurf zur Förderung eingereicht worden. Der Zuwendungsbescheid für die Bewilligung des Förderantrags der 3. Förderstufe liegt seit dem 06.11.2024 vor.

Nach umfangreichen Beteiligungsprozessen im Jahr 2024, bei denen auch die anliegenden Kitas und Grundschulen einbezogen wurden und einer anschließenden kleinen Wechselausstellung der Kinder-Entwürfe im Quartiersbüro, wurden die Ergebnisse zwischenzeitlich in den Entwurf eingearbeitet.

Die meisten Kinder wünschten sich Schaukeln, Rutschen, Klettermöglichkeiten jeglicher Art und ein Trampolin.

 

Entwurf

Unter dem Motto "Kunterbunt“ sind für kleinere Kinder ein Kletterkombinationsgerät mit Rutsche und einem Sandspiel vorgesehen, sowie ein kleines Stehkarussell und 2 Wipp-Tiere aus Holzskulpturen.

Ein hohes Baumhaus mit Funktionen, die von den größeren Kindern gewünscht waren, wie Klettern, Rutschen, Hangeln, wird noch ergänzt durch ein Feuerwehrauto, um auch das interaktive Spielen zu fördern.

Die vorhandene Schaukel wird durch eine 4- fach- Schaukelreihe ersetzt, die aus 2 einfachen Schaukeln aus einer Babyschaukel und einer Vogelnestschaukel besteht. So können viele Kinder unterschiedlichen Alters gleichzeitig schaukeln.

Der geplante Einsatz von Rasengummimatten als Fallschutz ermöglicht ein Befahren der Spielflächen mit dem Rollstuhl. So sind das Bodentrampolin oder die Vogelnestschaukel leicht anzufahren. Zudem hat der Einbau einen höheren ökologischen Mehrwert als geschlossene Fallschutzflächen. Durch die Gitterstruktur kann das Regenwasser versickern und Rasen wachsen, ähnlich wie bei Rasengittersteinen.

Es werden eine Bank-Tisch-Kombination und 2 einzelne Bänke installiert, wobei man auch auf der geplanten Naturstein-Einfassung um den Sandbereich herumsitzen kann. Damit der Spielplatz unabhängig von den Wetterverhältnissen auch mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator gut befahrbar ist, wird eine gepflasterte, barrierefreie Zuwegung entstehen.

Vorgesehen ist, den zur Straße gelegenen Zaun mit Hecken zu bepflanzen, damit der Eindruck eines Käfigs nicht mehr gegeben ist. Insgesamt soll der Spielplatz naturnah bleiben und mit Gehölzen, Stauden und einem weiteren Baum zur Schattenbildung für den Sandspielbereich ergänzt werden.

 

Kosten

Die Kostenberechnung für die Neugestaltung des Spielplatzes beläuft sich 265.400,00 Euro, wovon 70 % der Kosten gefördert werden.

Die Kosten für Pflege und Unterhaltung betragen bisher rund 8.000 €. Die zusätzlichen Folgekosten des neugestalteten Spielplatzes Forster Weg betragen knapp 5.000 € pro Jahr. Somit belaufen sich die Gesamtkosten auf knapp 13.000 €.

Die Mehrkosten werden haushaltsneutral gedeckt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025*

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

265.404

0

0

0

0

Ergebnis

0

265.404

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr 2024

* bei 70 % Förderung


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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