Entscheidungsvorlage - FB 61/1066/WP18
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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26.03.2025
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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08.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.
Erläuterungen
Anlass
Im September 2024 ist der Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand „Trinkbrunnen für Brand“ (s. Anlage 1) bei der Stadt Aachen eingegangen. Konkret geht es um die Errichtung von mindestens drei Trinkbrunnen an ausgewählten Orten in Brand auch ohne die Realisierung eines gesamtstädtischen Konzeptes. Die Notwendigkeit dazu sieht die CDU-Fraktion zum einen darin, dass Brand als betroffener Bezirk im Hitzeaktionsplan identifiziert wurde, zum anderen in der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, durch die Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum seit Januar 2023 im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu leisten ist.
Hintergrund / Bisherige Schritte
Im Jahr 2022 hat die Verwaltung der Politik ein gesamtstädtisches Konzept vorgelegt (Vorlage FB 61/10343/WP18). Es beinhaltet städtebaulich-gestalterische und funktionale Rahmenbedingungen und Kriterien für eine qualifizierte Standortsuche von Trinkwasserspendern im Stadtgebiet. Technische und hygienische Anforderungen an das Modell eines Trinkwasserspenders sowie infrastrukturelle Anforderungen und Kriterien an mögliche konkrete Standorte ergänzen das Konzept.
Darüber hinaus wurde eine Lösung für die Betreiberverantwortung in Kooperation mit der STAWAG / Regionetz GmbH vorgestellt. Diese kann demnach für neu zu erstellende netzgebundene Trinkwasserspender im öffentlichen Raum Anschlusserstellung und Einbau sowie die anschließende umfassende Betreiberverantwortung nach VDI 3810 für ein gemeinsam festgelegtes Trinkwasserspendermodell im städtischen Auftrag übernehmen.
Bei der Auswahl eines geeigneten Modells sollen, wie auch im Ratsantrag der CDU-Fraktion Brand gefordert, u. a. eine gute Nutzung des Wasserstrahls im Sinne der Barrierefreiheit ebenso gewährleistet sein wie die Möglichkeit der Befüllung von persönlichen Trinkwasserflaschen.
Im Konzept vorgesehen sind zwei (neue) Trinkwasserstelen in Aachen-Innenstadt sowie jeweils eine Stele pro Bezirk.
Geprüft wurde auch die Qualifizierung von Möschebrunnen, Brunnen an der Hotmannspief und der Trinkwasserstele am Elisengarten zu Trinkwasserbrunnen. Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen hat die Qualifizierung zwischenzeitlich durchgeführt und betreibt seit 2023 die drei o.g. Brunnen als Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum.
Kostenschätzung 2022 für Errichtung und Betrieb netzwassergebundener Trinkwasserspender
In der Kostenschätzung (Stand 2022) wurden folgende Kosten ermittelt:
einmalige Kosten
(Beschaffung einer neuen Trinkwasserstele, Einbau- und Anschlusskosten) ca. 13.500 Euro
Jährliche Betriebskosten / Trinkwasserstele / Saison (Ostern-Oktober) ca. 11.500 Euro
Die Betreiberverantwortung umfasst im Wesentlichen folgende jährliche Leistungen
- Regelmäßige Säuberung / Spülung der Trinkwasserspender (72-Stunden-Sichtkontrollen)
- regelmäßige mikrobiologische Beprobung und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung
- jahreszeitlich festgelegtes An- und Ausschalten der Trinkwasserspender / Saisonumrüstung
- Wartung, Instandhaltung sowie Reparaturen
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.
Angesichts der Höhe insbesondere der jährlichen Betriebskosten äußerten einige Politiker*innen mit Hinweis auf die haushalterische Gesamtsituation und Prioritätensetzung deutliche Bedenken. Eine Einplanung von finanziellen Mitteln für den Einbau bzw. Betrieb von neuen Trinkwasserstelen in den städtischen Haushalt erfolgte seitdem nicht.
Empfehlung der Verwaltung zu den nächsten Schritten
Die Verwaltung empfiehlt zunächst die Errichtung und den Betrieb finanziell zu klären, bevor weitere Zeitressourcen in die Suche und Planung von Standorten fließen.
In Anbetracht der Bedenken, die gegenüber den o.g. Kosten externer Anbieter zur Übernahme der Betreiberverantwortung geäußert wurden, empfiehlt die Verwaltung alternativ zu prüfen unter welchen Konditionen und zu welchen Kosten der Betrieb dieser Trinkwasserstelen durch die Stadt selbst übernommen werden könnte.
Auf dieser Basis könnte die Politik entscheiden, wie sie hinsichtlich des Gesamtprojekts weiter verfahren möchte.
Eine isolierte Betrachtung von Stadtbezirken empfiehlt die Verwaltung nicht. Es sollte eine gesamtstädtische Lösung gefunden werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
|
X |
|
nicht bekannt |
Kommentar
Herstellung und (Ein-)Bau der Trinkbrunnen erzeugen CO2-Emissionen. Sie stehen einer erwünschten CO2-Einsparung durch Reduzierung von Trinkflaschen / -gefäßen entgegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.019,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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