Entscheidungsvorlage - FB 61/1066/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Konditionen die Stadt die Betreiberverantwortung zu Umsetzung, Unterhaltung und Wartung von Trinkwasserspendern im Sinne des vorliegenden Konzeptes übernehmen kann.

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Erläuterungen

 

Anlass

 

Im September 2024 ist der Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand „Trinkbrunnen für Brand“ (s. Anlage 1) bei der Stadt Aachen eingegangen. Konkret geht es um die Errichtung von mindestens drei Trinkbrunnen an ausgewählten Orten in Brand auch ohne die Realisierung eines gesamtstädtischen Konzeptes. Die Notwendigkeit dazu sieht die CDU-Fraktion zum einen darin, dass Brand als betroffener Bezirk im Hitzeaktionsplan identifiziert wurde, zum anderen in der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, durch die Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum seit Januar 2023 im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu leisten ist.

 

Hintergrund / Bisherige Schritte

 

Im Jahr 2022 hat die Verwaltung der Politik ein gesamtstädtisches Konzept vorgelegt (Vorlage FB 61/10343/WP18). Es beinhaltet städtebaulich-gestalterische und funktionale Rahmenbedingungen und Kriterien für eine qualifizierte Standortsuche von Trinkwasserspendern im Stadtgebiet. Technische und hygienische Anforderungen an das Modell eines Trinkwasserspenders sowie infrastrukturelle Anforderungen und Kriterien an mögliche konkrete Standorte ergänzen das Konzept.

 

Darüber hinaus wurde eine Lösung für die Betreiberverantwortung in Kooperation mit der STAWAG / Regionetz GmbH vorgestellt. Diese kann demnach für neu zu erstellende netzgebundene Trinkwasserspender im öffentlichen Raum Anschlusserstellung und Einbau sowie die anschließende umfassende Betreiberverantwortung nach VDI 3810 für ein gemeinsam festgelegtes Trinkwasserspendermodell im städtischen Auftrag übernehmen.

 

Bei der Auswahl eines geeigneten Modells sollen, wie auch im Ratsantrag der CDU-Fraktion Brand gefordert, u. a. eine gute Nutzung des Wasserstrahls im Sinne der Barrierefreiheit ebenso gewährleistet sein wie die Möglichkeit der Befüllung von persönlichen Trinkwasserflaschen.

 

Im Konzept vorgesehen sind zwei (neue) Trinkwasserstelen in Aachen-Innenstadt sowie jeweils eine Stele pro Bezirk.

Geprüft wurde auch die Qualifizierung von Möschebrunnen, Brunnen an der Hotmannspief und der Trinkwasserstele am Elisengarten zu Trinkwasserbrunnen. Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen hat die Qualifizierung zwischenzeitlich durchgeführt und betreibt seit 2023 die drei o.g. Brunnen als Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum.

 

 

Kostenschätzung 2022 für Errichtung und Betrieb netzwassergebundener Trinkwasserspender

 

In der Kostenschätzung (Stand 2022) wurden folgende Kosten ermittelt:

einmalige Kosten

(Beschaffung einer neuen Trinkwasserstele, Einbau- und Anschlusskosten) ca. 13.500 Euro

Jährliche Betriebskosten / Trinkwasserstele / Saison (Ostern-Oktober)  ca. 11.500 Euro

 

Die Betreiberverantwortung umfasst im Wesentlichen folgende jährliche Leistungen

  • Regelmäßige Säuberung / Spülung der Trinkwasserspender (72-Stunden-Sichtkontrollen)
  • regelmäßige mikrobiologische Beprobung und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung
  • jahreszeitlich festgelegtes An- und Ausschalten der Trinkwasserspender / Saisonumrüstung
  • Wartung, Instandhaltung sowie Reparaturen
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.

 

Angesichts der Höhe insbesondere der jährlichen Betriebskosten äußerten einige Politiker*innen mit Hinweis auf die haushalterische Gesamtsituation und Prioritätensetzung deutliche Bedenken. Eine Einplanung von finanziellen Mitteln für den Einbau bzw. Betrieb von neuen Trinkwasserstelen in den städtischen Haushalt erfolgte seitdem nicht.

 

Empfehlung der Verwaltung zu den nächsten Schritten

 

Die Verwaltung empfiehlt zunächst die Errichtung und den Betrieb finanziell zu klären, bevor weitere Zeitressourcen in die Suche und Planung von Standorten fließen.

 

In Anbetracht der Bedenken, die gegenüber den o.g. Kosten externer Anbieter zur Übernahme der Betreiberverantwortung geäußert wurden, empfiehlt die Verwaltung alternativ zu prüfen unter welchen Konditionen und zu welchen Kosten der Betrieb dieser Trinkwasserstelen durch die Stadt selbst übernommen werden könnte.

 

Auf dieser Basis könnte die Politik entscheiden, wie sie hinsichtlich des Gesamtprojekts weiter verfahren möchte.

 

Eine isolierte Betrachtung von Stadtbezirken empfiehlt die Verwaltung nicht. Es sollte eine gesamtstädtische Lösung gefunden werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Kommentar

Herstellung und (Ein-)Bau der Trinkbrunnen erzeugen CO2-Emissionen. Sie stehen einer erwünschten CO2-Einsparung durch Reduzierung von Trinkflaschen / -gefäßen entgegen.

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Anlagen

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