Kenntnisnahme - FB 01/0668/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeptentwicklung Jugendpartizipation
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Verfasst von:
- DEZ I, FB 01/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Bereit
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Einleitung und Ausgangslage
Aachen als Stadt der Zukunft hat sich mit einer Vielzahl an Akteur*innen auf den Weg gemacht, eine innovative Kommune des Bürger*innendialogs zu werden und die Zukunft der Stadt gemeinsam mit der Stadtgesellschaft zu gestalten. Zentrale Themen und Veränderungsprozesse werden gemeinsam mit Aachener*innen diskutiert und transparent vermittelt.
Dabei ist Jugendpartizipation ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht jungen Menschen, aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuwirken, die ihre Lebenswelt betreffen. Indem sie ihre Meinungen, Ideen und Bedürfnisse einbringen, nehmen sie Einfluss auf ihre Umgebung und erleben, erlernen und gestalten demokratische Prozesse bewusst mit.
Am 26.10.2022 fand ein Expert*innenworkshop zu dem Expert*innen der Jugendbeteiligung aus den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Heidelberg, Münster und Wuppertal als Referent*innen geworden werden konnte. Im Ergebnis zum Expert*innenworkshop „schlägt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) vor, gemeinsam mit FB 01 in der Sitzung des Kinder-Jugendausschusses am 25.04.2023 einen Workshop zu organisieren, wo junge Menschen aus verschiedenen Lebenswelten zusammengebracht werden sollen um zunächst in Erfahrung zu bringen, welche Themen besonders wichtig seien und ob und in welcher Form sie eingebunden werden wollen.“ Zudem sollen Strukturen entstehen, die eine Beteiligung der jungen Menschen sicherstellen, sobald die in der Verwaltung geschaffenen Personalkapazitäten besetzt sind (vgl. Vorlage FB01/0361/WP18).
Vor diesem Hintergrund und zur strukturellen Stärkung der Jugendbeteiligung wurde im Jahr 2024 eine Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingerichtet, die zwischen dem Fachbereich 01 – Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung sowie dem Fachbereich 45 – Jugend und Schule aufgeteilt ist. Die jeweils Teilzeitäquivalenten sind seit Mitte 2024 mit zwei Mitarbeitenden besetzt. Diese enge fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit vereint pädagogische und dialogorientierte Perspektiven, so dass die Interessen junger Menschen wirksam in kommunale Planungsprozesse eingebracht und neue Beteiligungsformate zu entwickelt werden können.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung junger Menschen ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Insbesondere §8 sowie die §§11 bis 14 fordern die aktive Förderung von Mitgestaltungsmöglichkeiten und Mitbestimmung. Partizipation wird hier nicht nur als Recht junger Menschen verstanden, sondern auch als unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Kultur.
Neben den Bestimmungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) regelt auch §27a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen. Nach der aktuell geltenden Rechtslage sind Kommunen angehalten, geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Mit den voraussichtlichen Änderungen der GO NRW werden die Angaben zu §27a ersetzt. Der überarbeitete §27a GO NRW sieht vor, dass Kommunen Kinder und Jugendliche in angemessener Weise beteiligen sowie einen „Jugendrat“ oder eine andere Beteiligungsform einrichten können. Die Gemeindeordnung wird in ihrer überarbeiteten Fassung erst nach der Kommunalwahl 2025 gültig sein, sodass zu diesem Zeitpunkt noch kein neues Gremium dieser Art gewählt werden kann. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Entwicklungen bereitet sich die Verwaltung aktiv auf die möglichen Änderungen vor, um die kommenden rechtlichen Anforderungen zu antizipieren und eine bestmögliche Umsetzung unter Berücksichtigung der bereits etablierten Beteiligungsformate und zur Verfügung stehenden Ressourcen vorzubereiten.
Zielgruppe
Die oben genannten Stellen der Stadt Aachen zur Jugendpartizipation richten sich an eine heterogene Zielgruppe, die sowohl Kinder als auch Jugendliche umfasst. Dabei wird eine Differenzierung zwischen Kinder- und Jugendpartizipation vorgenommen, um alters- und bedarfsgerechte Dialogangebote sowie Beteiligungsformate anzubieten.
Die im Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB01) verortete Stelle fokussiert sich auf die Weiterentwicklung bestehender Jugendbeteiligungsformate – insbesondere in den Bereichen politische Bildung sowie der Zusammenarbeit mit (Grund-)Schulen und Multiplikator*innen. Auch die Zielgruppe der Grundschulkinder wird im Kontext bestehender städtischer Formate wie dem „Kinderforum“ aktiv einbezogen.
Die im Fachbereich Jugend und Schule (FB45) angesiedelte Stelle konzentriert sich auf lebensnahe Angebote im Rahmen der offenen Jugendarbeit und richtet sich vor allem an junge Heranwachsende im Alter von 12 bis 18 Jahren (vgl. Vorlage FB 45/0124WP18).
Insgesamt reicht die Zielgruppe der Jugendbeteiligung in Aachen vom Grundschulalter ab etwa sechs Jahren bis hin zum jungen Erwachsenenalter. Neben den Kindern und Jugendlichen der Stadt Aachen selbst spielen Multiplikator*innen und bestehende Netzwerke eine entscheidende Rolle. Die Zielgruppe umfasst somit nicht nur junge Menschen direkt, sondern auch alle relevanten Akteur*innen, die zur Förderung und Umsetzung nachhaltiger Jugendbeteiligung beitragen.
Zielsetzung
Die Stadt Aachen verfolgt das Ziel, die Beteiligung junger Menschen nachhaltig zu stärken und kommunale Strukturen dafür systematisch weiterzuentwickeln. Jugendbeteiligung soll als fester Bestandteil des Verwaltungshandelns und der politischen Entscheidungsprozesse verankert werden. Darüber hinaus sollen junge Menschen befähigt werden, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten und sich frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einzubringen. Dabei wird an bestehende Strukturen angeknüpft und es werden neue Formate geschaffen, die eine kontinuierliche Beteiligung ermöglichen.
Durch Dialogformate sollen Bedarfe, Wünsche und Ideen von Jugendlichen sichtbar gemacht werden. Dabei wird großer Wert auf lebensnahe Beteiligungsangebote gelegt, die Jugendliche in ihrem Alltag abholen – beispielsweise durch Formate in offenen Jugendeinrichtungen. Darüber hinaus sind der Ausbau dialogischer Formate mit Entscheidungsträger*innen unter anderem im Kontext der Kommunalwahl 2025 sowie stadtteilbezogen mit der Bezirksvertretung Aachen-Haaren geplant.
Neben praktischen Beteiligungsformaten steht die Demokratiebildung im Fokus. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, demokratische Prozesse zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Hierzu werden Bildungsmaterialien auf der Webseite des Arbeitsbereichs zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Jugendpartizipation wirksam in der Stadtgesellschaft zu verankern – durch strukturelle Anbindung an die Verwaltung und durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit engagierten Jugendgruppen, Netzwerken und relevanten Multiplikator*innen.
Rahmenkonzept, Maßnahmen und finanzielle Auswirkungen
Die Arbeitsstellen „Projektmanagement Jugendpartizipation“ (FB01) und „Jugendpartizipation“ (FB45) haben auf Grundlage bestehender Strukturen und Formate erste gemeinsame Maßnahmen umgesetzt und ein Rahmenkonzept entwickelt, das der strategischen Steuerung und Weiterentwicklung von Jugendbeteiligung in Aachen dient. Es gliedert sich in vier miteinander verzahnte Handlungsfelder, die gemeinsam die Grundlage für die Planung, Umsetzung und Evaluation zukünftiger Maßnahmen bilden.
- Handlungsfeld 1 – Information
Eine informierte Zielgruppe ist Voraussetzung für gelingende Beteiligung. Dieses Handlungsfeld umfasst daher Maßnahmen zur zielgruppengerechten Information über Beteiligungsmöglichkeiten, kommunale Strukturen und politische Bildung. Die Informationsangebote werden so gestaltet, dass sie unterschiedliche Zugänge eröffnen und an verschiedene Lebenswelten junger Menschen anschlussfähig sind.
- Handlungsfeld 2 – Dialog und Beteiligung
Dieses Handlungsfeld bündelt, stärkt und erweitert bestehende sowie neue Angebote und Beteiligungsformate, die jungen Menschen ermöglichen, sich aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen. Ziel ist der Aufbau einer kontinuierlichen Beteiligungskultur – u.a. eingebettet in den Bürger*innendialog der Stadt Aachen. Neben dem direkten Austausch zwischen Jugendlichen, Verwaltung und Politik steht auch das konkrete Erleben demokratischer Prozesse im Fokus. Neben bewährten analogen Formaten werden digitale Beteiligungsinstrumente – etwa Online-Umfragen – einbezogen und weiterentwickelt. So wird Jugendbeteiligung als eigenständiger, aber integrierter Bestandteil der dialogischen Stadtentwicklung gestärkt.
- Handlungsfeld 3 – Partizipative Weiterentwicklung
Dieses Handlungsfeld fokussiert den Einbezug von Jugendlichen und relevanten Akteur*innen in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Beteiligungsformate selbst. Ziel ist es, bestehende Strukturen im Sinne einer lernenden Organisation fortlaufend zu reflektieren und gemeinsam weiterzuentwickeln. Hierzu werden regelmäßige Austauschformate, Feedbackprozesse und Kooperationsrunden mit Jugendlichen, Multiplikator*innen und zivilgesellschaftlichen Partnern etabliert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die strategische Steuerung und Qualitätssicherung der Jugendpartizipation in Aachen ein.
- Handlungsfeld 4 – Sichtbarkeit und Verankerung
Damit Jugendpartizipation in Aachen nachhaltig wirken kann, braucht sie Sichtbarkeit und Präsenz im öffentlichen Raum. Ziel dieses Handlungsfeldes ist die perspektivische Entwicklung eines kommunikativen Gesamtkonzepts, das die Angebote und Anliegen der Jugendbeteiligung verständlich, ansprechend und wiedererkennbar nach außen trägt. Neben der Ansprache junger Menschen selbst sollen auch Multiplikator*innen und die Fachöffentlichkeit über Beteiligungsformate für die Zielgruppe informiert werden.
Die Aktivitäten zur Umsetzung dieser Handlungsfelder werden durch finanzielle Mittel aus dem PSP-Element Jugendpartizipation finanziert, die zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsangebote sowie zur strategischen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. In der Anfangsphase wird ein besonderer Fokus auf initiales Marketing gelegt, um die Jugendbeteiligung sichtbar zu machen und möglichst viele junge Menschen zu erreichen. Daher ist für das Jahr 2025 ein erhöhter Ansatz von 20.000 Euro als Grundlage für die etablierten Formate sowie zusätzlichen 50.000 Euro für neue Projekte vorgesehen.
Zusammenarbeit mit städtischen Strukturen, Multiplikator*innen und Netzwerken
Die Arbeitsstelle Jugendpartizipation strebt eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsbereichen aus der Stadtverwaltung, Grund- und weiterführenden Schulen, Jugendvereinen und -Verbänden, Stadtgesellschaft und Jugendvertretungen an, um eine breite und wirksame Beteiligung junger Menschen in Aachen zu vernetzen.
- Städtische Fachbereiche:
- FB01 - Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog
- FB45 - Jugend und Schule (Arbeitsbereiche: Offene Jugendeinrichtungen, Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Schule)
- FB36 - Bildung für nachhaltige Entwicklung
- FB52 - Sport
- FB56 - Quartiersmanagement Aachen-Nord
- FB68 - Mobilität und Verkehr
- Weitere Arbeitskreise, Jugendvertretungen und relevante Akteure:
- Arbeitsgruppe Offene Jugendarbeit (AG OJA)
- Arbeitskreis Kind und Familie der Stadtteilkonferenz Aachen-Nord
- Taskforce Innenstadtmorgen
- Bezirksschüler*innenvertretung (BSV)/ Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK)
- Global Goals Schüler*innennetzwerk
- UNICEF - Kinderparlament
- Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V.
- Koordinationsstelle Jugendpartizipation im Bildungsbüro der StädteRegion Aachen
- Ring politischer Jugend (geplant)
- Jugendvereine und -verbände (geplant)
- Auszubildenden- und Studierendenvertretungen (geplant)
Rückblick und bewährte Beteiligungsformate
Bereits vor der Einrichtung der neuen Arbeitsstellen im Bereich „Jugendpartizipation“ wurden in der Stadt Aachen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Seit der Einrichtung der Arbeitsstellen konnten zudem erste Veranstaltungen und Aktivitäten durchgeführt werden, die in Anlage 1 dokumentiert sind.
Geplante Aktivitäten
Die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen geben einen detaillierten Einblick in die geplanten Aktivitäten des Arbeitsbereichs „Jugendpartizipation“. Sie umfassen vielfältige Formate zur politischen Bildung und Beteiligung junger Menschen in Aachen. Die Maßnahmen dienen dazu, den strategischen Handlungsrahmen mit konkreten Vorhaben zu füllen und die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Prozessen strukturell zu stärken.
Besonders zu erwähnen ist hier die Zukunftswerkstatt „Jugendpartizipation in der Stadt Aachen“. Sie zielt darauf ab, die Formate der Arbeitsstelle durch regelmäßige Netzwerktreffen mit Jugendgruppen und Multiplikatorinnen weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Erwartungen, Bedarfe und Perspektiven der Zielgruppe diskutiert werden, um eine effektive und bedarfsorientierte Jugendbeteiligung in der Stadt zu fördern. Die Teilnehmer*innen haben in Anlehnung an das methodische Vorgehen eines BarCamp die Möglichkeit, ihre Anliegen und Ideen einzubringen, um die Mitbestimmung junger Menschen in der Stadt zu stärken. Die Veranstaltungen sollen nicht nur den Austausch und die Verbreitung der Aktivitäten fördern, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Jugendpartizipation in Aachen erarbeiten.
Fazit
2025 soll als Ausgangspunkt genutzt werden, um Jugendpartizipation in Aachen sichtbar, wirksam und zielgruppenorientiert zu gestalten. Bestehende Formate werden weiterentwickelt, neue Ideen erprobt und gemeinsam mit jungen Menschen sowie relevanten Akteur*innen reflektiert. Ziel ist es, konkrete Erfahrungen zu sammeln, was Jugendliche wirklich erreicht, motiviert und beteiligt – und daraus strukturelle Schlüsse für die Weiterentwicklung kommunaler Beteiligung zu ziehen.
Im Mittelpunkt stehen dabei dialogische Beteiligungsmöglichkeiten, kreative Informationsangebote und lebensnahe Zugänge – etwa in Schulen, offenen Jugendeinrichtungen oder digitalen Räumen. Die aktive Mitgestaltung wird mit demokratischer Bildung verbunden, um jungen Menschen nicht nur Beteiligung zu ermöglichen, sondern auch Handlungskompetenz zu vermitteln.
Die Arbeitsstellen Jugendpartizipation schaffen dafür die notwendigen Rahmenbedingungen: Sie koordinieren Beteiligungsprozesse, unterstützen fachlich und vernetzen Verwaltung, Politik und junge Menschen miteinander – mit dem Ziel, Jugendbeteiligung dauerhaft im kommunalen Handeln zu verankern.
Anlagen
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