Kenntnisnahme - FB 68/0196/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterungen

Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit im ÖPNV zu verbessern. Dabei wurde eine Strategie entwickelt und diese in der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015 dargestellt.

 Ausgangslage

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält weitreichende Regelungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland. Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG „hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Der Gesetzgeber hat im PBefG auch Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen: Die genannte Frist gilt demzufolge nicht, „sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden“.

Insgesamt gibt es 452 Bushaltestellen mit 993 Haltestellenkanten / richtungsbezogenen Haltestellenpositionen in Aachen. Davon sind bisher 16,2 % vollständig barrierefrei (161 Haltestellen) ausgebaut (Stand April 2025). 162 weitere Kanten verfügen über die geforderten Standards einer barrierefreien Haltestelle (Hochbord, barrierefreie Zuwegung, ausreichende Breiten etc.) aber taktile Leitelemente fehlen bisher.

Die im Gesetz geforderte vollständige Umsetzung ist also noch längst nicht erfüllt. Hierfür gibt es viele Gründe. Der Gesetzgeber hatte mit der Forderung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis Anfang 2022 für Kommunen und Kreise grundsätzlich eine sehr ambitioniertes Ziel gesetzt, aber keine ausreichende Finanzmittel bereitgestellt. Ein weiteres Problem stellen fehlende Personalressourcen dar. Der Maßnahmenumfang ist enorm und erfordert erhebliche Ressourcen.

Grundsätzliches Ziel ist es dennoch, alle Bushaltestellen barrierefrei auszubauen, die nicht als Ausnahmen festgelegt werden.

 

Vorgehen

Um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, Planung und Baubegleitung von barrierefreien Haltestellen in Maßnahmenpaketen extern an geeignete Ingenieurbüros zu vergeben, um das Umbautempo zu erhöhen.

Bei Bereitstellung der benötigten Ressourcen hält die Verwaltung die Planung und den Bau von jährlich max. 60 bis 70 Haltestellen für möglich. Die Vorauswahl der Haltestellen sowie die Grundzüge des jeweiligen Ausbaus werden durch die Verwaltung vorgegeben, während die Entwurfs- und Ausführungsplanung und die Baubegleitung (Leistungsphasen 3-9 der HOAI) durch zu beauftragende Ingenieurbüros erfolgen soll. Beabsichtigt ist, drei Büros mit je 20-25 Haltestellenpositionen zu beauftragen.

Für die Vorbereitung und Betreuung der Maßnahmen wurden eine Stelle in der Verkehrsplanung, eine Stelle in der Ausführungsplanung sowie eine Stelle im Straßenbau eingerichtet und zwischenzeitlich besetzt. Da zwei Stellen durch interne Bewerber*innen besetzt wurden und für deren Nachfolge aufgrund der Bewerber*innenlage bisher keine Nachbesetzung erfolgen konnte, müssen deren bereits angefangenen Projekte zunächst auch weiterhin mitbetreut werden. Die Ausschreibung für die Ingenieurbüros wurde daher noch nicht durchgeführt und ist für das 2. Halbjahr 2025 vorgesehen.

 

Ausbauprogramm

Trotz der geschilderten Verzögerungen wurde weiter an der Zusammenstellung eines Ausbauprogramms gearbeitet. Im Haltestellenkataster der Bushaltestellen im Stadtgebiet Aachen werden die Bushaltestellen in fünf Kategorien unterteilt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Fahrgastfrequentierung und die Fahrtenzahl. Auch weitere Aspekte wie der bauliche Ausgangszustand sowie Einrichtungen im Einzugsbereich der Haltestelle (Versorgungseinrichtungen, soziale, kulturelle Einrichtungen, Verwaltungen, Krankenhäuser etc.) fließen in die Bewertung mit ein.

Auf dieser Basis erfolgt eine Ausbaupriorisierung und die Aufstellung eines Ausbauprogramms. Dieses wird mit aktuellen Straßenplanungen abgeglichen und entsprechend angepasst. Das Ausbauprogramm dient als Grundlage für die Beauftragungen der Ingenieurbüros und die Erstellung von Förderanträgen für den barrierefreien Ausbau. Die Priorisierung ist dynamisch und wird regelmäßig überprüft. Anlässe wie Straßenbaumaßnahmen, Bürgeranträge sowie Bau neuer Wohn- und Gewerbegebiete werden berücksichtigt und können die Prioritäten verändern.

Sehr schwach genutzte Haltestellen, deren Umbaukosten nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen, werden zunächst nicht barrierefrei ausgebaut. Es gibt auch Fälle, wo ein vollständiger barrierefreier Ausbau einer Bushaltestelle bautechnisch nicht möglich ist. Das können Haltestellen in schwieriger örtlicher Lage (beengt, Kurvenlage etc.) sein bzw. solche, die auch langfristig nicht über eine weitgehend barrierefreie Zuwegung erreicht werden können.

 

Finanzierung und Förderung

Für 2025 stehen Haushaltsmittel für den Bau von Haltestellen sowie für externe Planungsleistungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR auf dem PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen“ zur Verfügung. Ab 2026 sind nach derzeitigem Stand 3,0 Mio. EUR jährlich für den Haltestellenausbau im Haushalt vorgesehen.

Die Verbandsversammlung des Hauptausschusses von go.Rheinland hat im März 2025 beschlossen, den Fördersatz für alle Investitionsmaßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen von bis zu 90 % auf 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erhöhen. Dies bezieht sich auf alle im Investitionsprogramm des Zweckverbandes go.Rheinland nach § 12 ÖPNVG NRW bereits eingeplanten, aber noch nicht bewilligten Maßnahmen sowie für derartige zukünftige Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog, die bis einschließlich 2027 in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden.

 In 2025 hat die Verwaltung bereits Förderanträge für die Einplanung von 7 weiteren Bushaltestellen gestellt. Insgesamt sind derzeit 165 Haltestellen beim Fördergeber go.Rheinland durch Einplanungsanträge zur späteren Förderung vorgemerkt, siehe Anlage 1. Für diese Haltestellen werden Finanzierungsanträge gestellt, sobald Ausführungsplanungen, Kostenberechnungen und politische Beschlüsse vorliegen. Derzeit wird der Finanzierungsantrag für die Einplanungen aus 2018 finalisiert und weitere Haltestellenplanungen (z.B. Bayernallee, Rathenauallee) bearbeitet. Darüber hinaus sind stetig Finanzierungsanträge zur Umsetzung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen im Zuge von ohnehin anstehenden Straßenbaumaßnahmen in Arbeit, z.B. für die Haltestellen Venskyhäuschen, Napoleonsberg, Kornelimünster, Hochhausring.

Reduzieren

Anlagen

Loading...