Entscheidungsvorlage - FB 68/0197/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Vorschläge zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender im Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße, auf Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach/Tonbrennerstraße und am Spielplatz Friedenstraße (südlich In den Atzenbenden) zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die vorgestellten Maßnahmen umzusetzen.

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Erläuterungen

 

1.Anlass

 

 Die Fraktionen der CDU und der SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren haben mit Datum 18.04.2023 (s. Anlage 1) den Antrag "Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen im Bezirk Haaren" eingereicht und Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation des Fußverkehrs angeführt.

Mit dem Planungsbeschluss vom 17.04.2024 (vgl. Vorlage FB61/0891/WP18) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, drei Bereiche zu überplanen.

 

2. Maßnahmen

 

 Vorbemerkung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden zu Gunsten einer zeitnahen Umsetzung nicht baulich ausgeführt, sondern mittels Markierungsarbeiten, Beschilderung, Abschrägungen vorhandener Bordsteine („Scharrierung“) und Verkehrseinrichtungen umgesetzt. Alle Bereiche befinden sich in Tempo-30-Zonen. Eine bauliche Verstetigung zu einem späteren Zeitpunkt ist unter Bereitstellung entsprechender Ressourcen grundsätzlich möglich.

 

 2.1 Querungssituation Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße

(Plan siehe Anlage 2)

Zur Reduzierung der vom Fußverkehr zu überwindenden Distanzen auf der Fahrbahn werden drei Knotenradien mittels Markierungen eingeschränkt. Der Fußverkehr erhält zusätzliche Aufstellbereiche von jeweils 2,5m Breite. Die Aufstellbereiche werden durch Sperrflächen und Verkehrseinrichtungen (Sperrpfosten, Leittafeln oder Baken) gesichert. Die Sperrflächen werden derart dimensioniert, dass notwendige Sichtbeziehungen und erforderliche Halteweiten und Schleppkurven eingehalten werden. Hierdurch entfallen im Kreuzungsbereich vier Kfz-Parkplätze. 

Zur Erhöhung der Barrierefreiheit werden die vorhandenen Borde in den Querungsbereichen zudem mittels Scharrierung abgeflacht. 

 

2.2 Querungssituation Höhe Schuleingang städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach, Tonbrennerstraße

(Plan siehe Anlage 3)

In der Tonbrennerstraße besteht bereits eine Querungsstelle in Form eines Gehwegplateaus. Derzeit werden notwendige Sichtbeziehungen zwischen dem Fußverkehr und dem Kfz-Verkehr durch dort parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Es werden deshalb Sperrflächen vor- und nach der Querungsstelle angelegt, wodurch die notwendigen Sichtbeziehungen künftig hergestellt sind. Es entfallen hierdurch 2 Kfz-Parkplätze.

 

Des Weiteren wird das Fahrbahnrandparken durch die Anordnung von Bereichen des absoluten Haltverbots neu geordnet. Im südlichen Abschnitt wird das Fahrbahnrandparken von der Ostseite auf die Westseite verlagert. Es entfällt ein Parkplatz. Im nördlichen Abschnitt wird das Fahrbahnrandparken auf der Ostseite erlaubt und auf der Westseite untersagt. Hierdurch werden die Anfahrtsbereiche auf die Querungsstelle jeweils von parkenden Kfz freigehalten. Zusätzlich erzeugt die alternierende Gliederung des Parkens eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit.

 


2.3 Querungssituation Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden

(Plan siehe Anlage 4)

 Die Fahrbahn wird punktuell zugunsten größerer Aufstellbereiche für den Fußverkehr auf 3,50m verengt. Die Aufstellbereiche werden durch eine Markierung mit jeweils vorgelagerten Sperrflächen erzeugt. Durch Verkehrseinrichtungen wird die Sicherung der markierten Flächen unterstützt.

Zur Erhöhung der Barrierefreiheit werden die vorhandenen Borde in dem Querungsbereich zudem mittels Scharrierung abgeflacht.

Durch diese Aufstellbereiche wird die zu überwindende Distanz vom Fußverkehr auf der Fahrbahn verringert. Zudem verbessern sich die Sichtbeziehungen, und durch die Einengung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung beim fließenden Verkehr zu erwarten.

 

Das aktuell einseitig zugelassene Fahrbahnrandparken wird mittels Beschilderung in alternierendes Fahrbahnrandparken umgewandelt. Der Fahrbahnquerschnitt vor und hinter der Engstelle bleibt unverändert.

Es entfallen acht Kfz-Parkplätze.

 

3. Kosten

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 31.000,00 €.

Diese werden über das PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ finanziert

Es fallen keine Anliegerkosten an.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zeitnah. Ausschreibung und Vergaben sind spätestens im 3. Quartal 2025 zu erwarten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element 4-120102-947-2 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum" 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

252.379,07*

252.379,07

110.000,00

110.000,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

252.379,07

252.379,07

110.000,00

110.000,00

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Ansatz von 110.000€ zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 142.379,07 €

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 X

 

nicht bekannt

 

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender werden bisher nicht bezifferbare CO2-Emissionen hervorgerufen.

Die Maßnahmen erhöhen sowohl die subjektive als auch die objektive Verkehrssicherheit. Sie werden dazu beitragen, dass v.a. (Schul-)Kinder noch selbstverständlicher zu Fuß unterwegs sein werden. Auch ist davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder vermehrt zu Fuß gehen lassen bzw. begleiten werden und dies zur Reduktion der Hol- und Bringdienste mit dem privaten Kfz ("Elterntaxi") beitragen wird.

Damit wird eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen - die Erreichung der 2020 (vgl. Vorlage FB 36/0424/WP17-1) und 2022 (vgl. Vorlage FB 36/0156/WP18) beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030 - verfolgt.

 

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Anlagen

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