Entscheidungsvorlage - FB 68/0185/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Lückenschlüsse und Verbesserungen auf der Rad-Vorrang-Route Brand (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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30.04.2025
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21.05.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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14.05.2025
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●
Bereit
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in der Rombachstraße gemäß den Lageplänen in Anlage 2 zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in der Danziger Straße gemäß dem Lageplan in Anlage 3 und die Durchführung des Verkehrsversuchs zur Einrichtung von bevorrechtigten Fahrradstraßen in der Königsberger und Stettiner Straße zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt, die geplanten Maßnahmen in der Rombachstraße und Danziger Straße gemäß den Lageplänen in den Anlagen 2 und 3 umzusetzen und den Verkehrsversuch zur Einrichtung von bevorrechtigten Fahrradstraßen in der Königsberger und Stettiner Straße durchzuführen.
Erläuterungen
- Anlass
Das Aachener Rad-Vorrang-Netz wurde 2019 beschlossen. Die Außenbezirke sollen jeweils auf einer sicheren und komfortablen Route mit der Innenstadt verbunden werden. Auf diese Weise sollen auch Ungeübte fürs Radfahren gewonnen werden. Mit dem Beschluss wurde auch der Verlauf der Rad-Vorrang-Route (RVR) Brand festgelegt. In der Vergangenheit wurden (unter anderem im Rahmen des Projekts #AachenMooVe!) bereits zahlreiche Abschnitte der Route aufgewertet (siehe auch Anlage 1):
- Fahrradstraße Lothringerstraße (Harscampstraße – Wilhelmstraße)
- Fahrradstraße Lothringerstraße (Wilhelmstraße – Oppenhoffallee): Fertigstellung vsl. April 2025
- Fahrradstraße Schlossstraße
- Fahrradstraße (Obere) Drimbornstraße
- Ertüchtigung des gemeinsamen Geh-/Radwegs Krautmühlenweg
- Fahrradstraße Clermontstraße
- Fahrradstraße Altstraße
- Fahrradstraße Sittarder Straße
- Fahrradstraße Danziger Straße
- Fahrradstraße Herderstraße
- Ertüchtigung des getrennten Geh-/Radwegs Brander Wall
- Fahrradstraße Wolferskaul/Marktstraße
Die Brander Route zählt damit zu den am weitesten ausgebauten RVR. Aufgrund des Ausbaus der Fernwärme können wesentliche Abschnitte derzeit nicht umgesetzt werden. An einigen Stellen besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, um dem Qualitätsanspruch entlang der gesamten Route durchgängig gerecht zu werden. Im Rahmen eines verwaltungsinternen Workshops wurden Möglichkeiten geprüft, wie die Durchgängigkeit kurzfristig verbessert werden kann.
- Abgrenzung des Betrachtungsraums
Die Darstellung des aktuellen Umsetzungstands der RVR Brand (siehe Anlage 1) zeigt, dass sich viele Abschnitte bereits im Endzustand oder im Bau befinden. Für andere Abschnitte liegen bereits Beschlüsse vor oder sie werden gerade durch den Fachbereich Mobilität und Verkehr geplant.
Der Bereich Driescher Hof wurde als Routenabschnitt identifiziert, in dem kurzfristige Verbesserungen wirkungsvoll umgesetzt werden könnten. Auf diese Weise kann zwischen der Schopenhauerstraße und der Rombachstraße auf einem ca. 2 km langen Stück eine durchgängige Route von hoher Qualität angeboten werden.
Darüber hinaus sind für die Rombachstraße kleinere Verbesserungen geplant, die die Orientierung erleichtern und das Sicherheitsgefühl erhöhen.
Bereits beschlossene Maßnahmen im Bereich Auf dem Plue/Rosenweg sollen zeitlich vorgezogen werden
-
Bestand und Planung
- Rombachstraße
Für die Rombachstraße liegt bereits ein Planungsbeschluss (FB 61/0671/WP18) vor. Dieser sieht vor, den Gehweg und den Zweirichtungsradweg auf der Südseite zu verbreitern. Für den Umbau wird derzeit ein geeignetes Förderprogramm eruiert.
Im Zuge einer Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass die RVR-Wegweisung von der Straße Wolferskaul in die Rombachstraße uneindeutig ist. Durch Ergänzung eines Pfeils am RVR-Patch soll verdeutlicht werden, dass die Wegeführung auf den linksseitig freigegebenen Radweg leitet (siehe Anlage 2a). Die linksseitige Freigabe wird mit einem zusätzlichen Verkehrszeichen 1022-10 („Rad frei“) bereits weiter vorne gekennzeichnet als im Bestand.
In stadtauswärtiger Fahrtrichtung soll das Linksabbiegen vom Radweg in die Straße Wolferskaul vereinfacht werden. Dazu wird unter Aufhebung von zwei Parkständen eine Aufstellfläche für indirektes Linksabbiegen geschaffen. So können sich auch ungeübte Radfahrer*innen an einem geschützten Ort aufstellen und die Fahrbahn auf kurzer Distanz queren.
Die Möglichkeit der Nutzung des vorhandenen nicht benutzungspflichtigen Radwegs soll durch Fahrrad-Piktogramme im Bereich der Schagenstraße und des Vennbahnwegs verdeutlicht werden (siehe Anlage 2b).
- Stettiner Straße
Die RVR Brand verläuft zwischen der Herderstraße und dem gewoge-Gelände über einen Abschnitt der Stettiner Straße. Bevor die Rampe zwischen dem gewoge-Grundstück und der Danziger Straße 2024 ertüchtigt wurde, verlief die Route über einen parallel verlaufenden Geh- und Radweg entlang der Kita „Stettiner Straße“. Seit dem Ausbau der Rampe verläuft die Route in Fahrtrichtung Innenstadt noch circa. 80 m länger über die Stettiner Straße und dann über das gewoge-Gelände. Sowohl Berichte des Quartiersmanagements des Driescher Hofs als auch Beobachtungen der Fachverwaltung zeigen, dass viele Radfahrende weiterhin die „alte“ Routenführung nutzen. Dieser Weg ist seit der Fertigstellung der Rampe als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe ausgewiesen. Er wird vielfach von Kita-Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen genutzt. Es ist anzustreben, den Radfahrenden die Fahrt über die inzwischen geänderte Route zu verdeutlichen.
Die Stettiner Straße ist bislang als Tempo-30-Zone ausgebildet. Die Wegeführung der Route wird mit RVR-Patches verdeutlicht. Da die vor- bzw. nachgelagerten Straßen Herderstraße und Danziger Straße zu Fahrradstraßen umgestaltet wurden, kann die Stettiner Straße als Lücke in der RVR-Führung empfunden werden. Um diese Lücke zu schließen und die Routenführung über das gewoge-Gelände zu verdeutlichen, soll die Stettiner Straße im RVR-Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Fahrradstraßen erhalten nach dem Aachener Standard im Regelfall Vorrang vor einmündenden Straßen. Es ist beabsichtigt, den Verlauf der Rad-Vorrang-Route am Knoten Herderstraße/Stettiner Straße bevorrechtigt zu führen, also den von Südwesten kommenden Arm der Stettiner Straße unterzuordnen. Nach Rücksprache mit der oberen Straßenverkehrsbehörde ist eine Bevorrechtigung über eine abknickende Vorfahrt hier grundsätzlich jedoch nicht zulässig. Laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann eine hinsichtlich der Verkehrsbelastung untergeordnete Fahrbeziehung nicht auf diese Weise bevorrechtigt werden. Im Rahmen eines Verkehrsversuchs kann die beschriebene Führung jedoch testweise umgesetzt und erprobt werden.
- Danziger Straße
In der Danziger Straße soll in stadtauswärtige Fahrtrichtung verdeutlicht werden, dass die RVR Brand geradeaus über die Rampe verläuft. Zu diesem Zweck soll ein zusätzliches RVR-Patch aufgebracht und die NRW-Wegweisung auf die rechte Seite gehängt werden, wodurch sie mehr ins Bildfeld der Radfahrenden rückt (siehe Anlage 3). Das Zusatzzeichen „Aufsetzen möglich“ soll entfernt werden, da es sich um kein amtliches Zusatzzeichen handelt.
Derzeit ist ein Poller auf der Rampe vorhanden, der das unerlaubte Befahren durch Kraftfahrzeuge verhindern soll. Nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2024 sind Poller auf Flächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, aufgrund der Kollisionsgefahr nicht mehr zulässig. Es wurde bereits veranlasst, dass der genannte Poller daher kurzfristig entfernt wird. Sofern festgestellt wird, dass die Überfahrt danach missbräuchlich durch Kraftfahrzeuge genutzt wird, sind Gegenmaßnahmen zu beraten.
Es wurde geprüft, ob die Fahrradstraßenmarkierung in der Danziger Straße bis unmittelbar an die Rampe herangeführt werden kann. Dies würde jedoch mit der Aufhebung der Rechts-vor-links-Regelung an dieser Stelle einhergehen, wodurch die Fahrradstraße gegenüber dem einmündenden Seitenarm der Danziger Straße bevorrechtigt wäre. Da der Radverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt von einem privaten Grundstück über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn einfährt, ist er jedoch dem auf der Fahrbahn fahrenden Verkehr verkehrsrechtlich untergeordnet. Dieser Widerspruch könnte an dieser Stelle zu Irritation und Unsicherheit aller Verkehrsteilnehmenden führen. Auch im Hinblick auf viele andere abgesenkte Bordsteine im gesamten öffentlichen Verkehrsraum (siehe § 10 S. 1 StVO) wurde diese Möglichkeit in der Gesamtbetrachtung nicht befürwortet.
- Königsberger Straße
Ähnlich wie die Stettiner Straße kann die Königsberger Straße derzeit als Lücke zwischen den Fahrradstraßen Danziger und Sittarder Straße empfunden werden. Sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts muss in diesem Abschnitt rechts und bereits kurz darauf links abgebogen werden. Das Linksabbiegen erfolgt über einen eigenen Fahrstreifen, was für eine Tempo-30-Zone untypisch ist und einen Fahrstreifenwechsel erfordert. Dies stellt für ungeübte Radfahrende eine Herausforderung im RVR-Verlauf dar. Um die Situation zu verbessern, soll auch hier eine Fahrradstraße eingerichtet werden und diese Achse Vorrang vor den einmündenden Straßen erhalten. Wie in der Stettiner Straße wäre eine entsprechende Umsetzung jedoch zunächst nur im Rahmen eines Verkehrsversuches möglich. Durch die Vorfahrtberechtigung würde die Orientierung für den Radverkehr auf der RVR wesentlich vereinfacht.
Die Planung wurde mit der ASEAG abgestimmt. Aufgrund der veränderten Vorrangregelung entstünde im Linienverkehr in stadtauswärtige Fahrtrichtung ein Nachteil (mehr übergeordnete Fahrzeuge im Vergleich zum Bestand); während in stadteinwärtiger Fahrtrichtung ein Vorteil entstünde (weniger übergeordnete Fahrzeuge). Insgesamt wären jedoch weniger Fahrzeuge übergeordnet, sodass die ASEAG ihre Zustimmung zur Planung gegeben hat.
- Auf dem Plue/Rosenweg
Mit der Planung der Lintertstraße (FB 61/0218/WP18) wurde eine duale Führung der RVR im Abschnitt zwischen der Altstraße und „Auf dem Plue“ beschlossen (Ausführungsbeschluss). Auf der Lintertstraße ist ein Grundangebot für den Radverkehr vorgesehen; unsicherere Radfahrende finden über die Achse Auf dem Plue/Rosenweg eine Alternative im Nebennetz. Hierfür ist allerdings ein Umbau der Treppenanlage im Bereich Rosenweg/Adenauerallee zu einer Fahrradrampe notwendig. Dieser Umbau wurde im Rahmen der Planung Lintertstraße beschlossen. Die Umsetzung dieser Teilmaßnahm soll vorgezogen werden, sodass die Führung über Auf dem Plue/Rosenweg bereits während der absehbaren Sperrung der Linterstraße im Zusammenhang mit der Fernwärme-Baustelle zur Verfügung steht (vgl. FB 68/0092/WP18). Diese Nebennetz-Führung soll durch RVR-Patches verdeutlicht werden.
- Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Maßnahmen Rombachstraße und Danziger Straße sowie für die geplanten Verkehrsversuche in der Stettiner Straße und Königsberger Straße werden insgesamt mit 64.000 Euro kalkuliert. Die Maßnahmen werden über das PSP-Element 4-120102-979-4/5-120102-900-09100-300-1 (Radvorrangroute Aachen Brand) finanziert.
- Weiteres Vorgehen
Die beschriebenen Maßnahmen werden nach Möglichkeit bis zum Herbst 2025 umgesetzt. Der Verkehrsversuch in der Königsberger und Stettiner Straße wird zeitnah vorbereitet und durchgeführt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025* |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
708.000 |
708.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
708.000 |
708.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-979-4 Radvorrangroute Aachen-Brand |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
117.000 |
117.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
117.000 |
117.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
x |
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
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|
teilweise (1% - 49 %) |
|
x |
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Durch die geplanten Maßnahmen werden die Bedingungen für den Radverkehr verbessert. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch Verlagerungseffekte vom Kfz- zum Radverkehr entstehen werden. Durch die geplanten Maßnahmen wird weder Fläche ver- noch entsiegelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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166,7 kB
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3
|
(wie Dokument)
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1 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
