Entscheidungsvorlage - FB 68/0195/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradbügel im Bereich Schmithof Kirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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|
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11.06.2025
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Erläuterungen
Der Kirchenverein aus Schleckheim ist auf die Verwaltung zugekommen, da sich im Bereich der dortigen Kirche bislang keine Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern befindet. Viele Kirchenbesucher*innen erreichen laut eigener Aussage aber mittlerweile die Kirche mit dem Fahrrad. Im nahen Umfeld befindet sich zudem das Pfarrheim sowie ein Bolzplatz, den ebenfalls viele Jugendliche und Kinder mit dem Fahrrad anfahren. Aus diesem Grund sieht der Verein einen Bedarf für gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und bittet um entsprechende Aufstellung von Fahrradbügeln.
Vorschlag der Verwaltung
Da die Standortsuche sich als sehr schwierig erwiesen hat, fand im März 2025 ein Ortstermin mit einem Vertreter des Kirchenvereins statt. Hierbei wurden zwei mögliche Standorte identifiziert.
Vorstellbar wäre der Standort Schmithofer Straße/Ecke Bergfeld, direkt neben der Bushaltestelle auf dem Gehweg (Anlage 1, Standort 1). Für Fußgänger*innen ist weiterhin eine ausreichende Gehwegbreite vorhanden. Alternativ können die Bügel gegenüber im Bereich der Grünfläche vor der Hecke aufgestellt werden (Anlage 1, Standort 2).
Die Verwaltung schlägt vor, den Standort 1 auf dem Gehweg neben der Bushaltestelle umzusetzen. Hier parken laut Aussage des Vereins häufig Pkw auf dem Gehweg, was zu einer Verschlechterung der Sichtverhältnisse auf die Haltestelle führt. Mit der Aufstellung der Fahrradbügel kann somit zusätzlich das Parken unterbunden werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Aufstellung von zwei Fahrradbügel werden Kosten in Höhe von rund 2.000 € erwartet. Die Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1/4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
120.000 |
120.000 |
360.000 |
360.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
120.000 |
120.000 |
360.000 |
360.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
15.000 |
15.000 |
45.000 |
45.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
120.000 |
120.000 |
360.000 |
360.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
135.000 |
135.000 |
405.000 |
405.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
|
X |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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992,9 kB
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