Entscheidungsvorlage - FB 68/0195/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt die Aufstellung von Fahrradbügeln im Bereich Schmithof Kirche.

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Erläuterungen

 

Der Kirchenverein aus Schleckheim ist auf die Verwaltung zugekommen, da sich im Bereich der dortigen Kirche bislang keine Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern befindet. Viele Kirchenbesucher*innen erreichen laut eigener Aussage aber mittlerweile die Kirche mit dem Fahrrad. Im nahen Umfeld befindet sich zudem das Pfarrheim sowie ein Bolzplatz, den ebenfalls viele Jugendliche und Kinder mit dem Fahrrad anfahren. Aus diesem Grund sieht der Verein einen Bedarf für gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und bittet um entsprechende Aufstellung von Fahrradbügeln.

 

 

Vorschlag der Verwaltung

Da die Standortsuche sich als sehr schwierig erwiesen hat, fand im März 2025 ein Ortstermin mit einem Vertreter des Kirchenvereins statt. Hierbei wurden zwei mögliche Standorte identifiziert.

Vorstellbar wäre der Standort Schmithofer Straße/Ecke Bergfeld, direkt neben der Bushaltestelle auf dem Gehweg (Anlage 1, Standort 1). Für Fußgänger*innen ist weiterhin eine ausreichende Gehwegbreite vorhanden. Alternativ können die Bügel gegenüber im Bereich der Grünfläche vor der Hecke aufgestellt werden (Anlage 1, Standort 2).

Die Verwaltung schlägt vor, den Standort 1 auf dem Gehweg neben der Bushaltestelle umzusetzen. Hier parken laut Aussage des Vereins häufig Pkw auf dem Gehweg, was zu einer Verschlechterung der Sichtverhältnisse auf die Haltestelle führt. Mit der Aufstellung der Fahrradbügel kann somit zusätzlich das Parken unterbunden werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Aufstellung von zwei Fahrradbügel werden Kosten in Höhe von rund 2.000 € erwartet. Die Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1/4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000

15.000

45.000

45.000

0

0

Abschreibungen

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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